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Denkmalschutzgesetze der einzelnen Länder
Bernd G:
Hallo Peter
Lerne doch mal dazu ,bleib Locker. Macht doch solche Diskusionen per P.M. aus. Das hier nützt doch keinen. Gruß Bernd ;) ;) ;) ;)
Hybodus:
@profipräp
Danke für die nette Erläuterung. So stell ich mir eine offene Diskussion vor
Gruß
Mike
@BerndG
Recht so, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Danke für die Unterstützung ;D ;D
Gruß
Mike
@McSchuerf
Ich bin ganz bestimmt nicht feindselig. Wie soll ich auch. Ich kenn Dich ja gar nicht. Aber genau so wenig kennst Du mich. Du kannst von mir nicht erwarten, das ich mich nach ein paar Tagen durch hunderte von Texten gelesen habe.
Wenn Du das mit anderen schon besprochen hast, respektiere ich das. Respektiere Du aber auch, das mit allen anderen zu besprechen. Momentan hat das Forum ja regen Zulauf. Und die anderen neuen Mitglieder kennen garantiert genau so wenig wie ich Deine Beiträge. Und vielleicht hat der ein oder andere Experte oder Sammler mal wieder Lust, darüber zu sprechen. Ein Forum lebt von Themen, versehen mit Beiträgen, die wiederum von Dialogen. Wenn diese Dialoge aber gar nicht erst zu Stande kommen, weil jeder wie in einem offenen Buch das passende rausliest, macht das ganze keinen Sinn.
Ansonsten danke ich Dir für Deinen trotz allem ausführlichen Beitrag.
Und sieh das nicht gleich so eng ;)
Gruß
Mike
geomueller:
So und nun reichen wir uns alle wieder die Hand und fahren fort mit dem Thema, ok. ;)
Moderator
Saccharomyces:
Genau und ich fang mal an mit ner kleinen Fragerunde:
Ich bin Muschelkalksammler in Lippe (und Vahlbruch, Niedersachesen glaube ich oder). Wie siehts da denn so aus. Was fällt unter das Bodendenkmalschutzgesetzt und was nicht. Wenn ich ne versteinerte Muschel mitnehme wird doch wohl niemand was sagen und bei Ceratiten doch wohl auch nicht. Wie siehts bei Fischen aus? In wiefern kann man das überhaupt genau differenzieren? Darf ich zukünftig nur Nachts in den Bruch wenn mich niemand sieht? ;). Ist doch alles sehr verwirrend. Und was soll das bringen? Wenn ich die Stücke nicht finde landen sie im Brecher des Steinbruchs und enden als Straßenbelag.
Myces
der Sauerländer:
Hallo
Ein Bodenfund unterliegt ja nicht automatisch Bodendenkmal- Gesetzen.
Zunächst ist es mal so, dass der Boden, in dem gesucht wird, Irgendwem gehört. Also bedarf es, theoretisch, primär mal einer Genehmigung. Ihr würdet auch meckern, wenn Jemand in eurem Garten buddelt.
Gut....macht natürlich Niemand. Ich meine jetzt, ne Genehmigung einholen, wenn man auf Tour geht. Es sei denn, man weiß, dass z. b. ein Steinbruchbesitzer dies fordert.
Jetzt kann es passieren, dass ein für die Wissenschaft bedeutender Fund getätigt wird. Das kann(!) man dann melden. Hier in Westfalen an das Amt für Bodendenkmalschutz in Münster.
Dann kommt ein Mitarbeiter, schaut sich den Fundpunkt an, schüttelt mit dem Kopf oder legt seine Pranken auf den Fund.
Erst jetzt wird das Objekt zum schützenswerten Bodendenkmal und somit zu Allgemeingut. Ende mit der Sammelei!!
Das Amt für Bodendenkmalschutz entscheidet über die weitere Verwendung wie z. B. Untersuchung, Bergung oder auch wieder zuschütten und "in Situ" belassen.
Auf jeden Fall, in diesem Fall, Finger weg! Sonst gibts ne Anzeige :-[
In Frankreich ist das anders geregelt. Da muss man jeden(!) Fund drei Museen anbieten. Die nehmen dann oder schütteln mit dem Kopf. Erst dann gehört der Fund dir ;D
Macht nätürlich auch Niemand. Zudem sonst die Museen in Frankreich innerhalb weniger Jahre unter ca. 100 Meter hohen Fossilienkegeln verschwinden würden ;D ;D ;D
Auf der anderen Seite ist jede Hinterlassenschaft unserer Altvorderen wie z. B. Schächte, Stollen, Halden oder Pingen ein Bodendenkmal. Schützenswertes wird i. d. R. durch Ausweisung eines Naturschutzgebietes geschützt. Sammeln verboten!
Bei dem nicht so interessanten Rest sollte Jeder für sich entscheiden, ob er vernünftig damit umgeht oder den Vandalen rauskehrt. Ein Loch wieder zubuddeln ist nur ein Bruchteil an Aufwand von der Arbeit, ein Loch zu buddeln.
Fazit: gegen suchen, sammeln und besitzen hat keine Behörde Einwände. Wenn sammeln strafbar wäre, würden die Behörden ja jede Sammlung und Alle Bestände von Händlern konfiszieren. Logisch?
Also, Saccharomyces.....buddel Du man fleissig:) ;) :D ;D
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