Vermischtes / Miscellaneous / Varios > Dies und Das / this and that

Verkauf "heikler" Stufen

(1/6) > >>

Kluftknacker:
Hallo,

in meinem Fundus befinden sich einige Stufen, die ich als heikel bezeichnen möchte. Sie stammen von einer Fundstelle in Sachsen-Anhalt, die seit einigen Jahren als "Flächennaturdenkmal" gilt. Meine Funde wurden allerdings vor der Erklärung zu diesem Status gefunden; da galt die Fundstelle noch als "frei" (Heute wird dort hart durchgegriffen, wenn man nur wagt, die Fundstelle aufzusuchen). So richtig beweisen, lässt sich das Funddatum natürlich nicht.

Nun möchte ich einige dieser Stücke als Kommissionsware einem Bekannten geben, damit er sie auf einer Börse verkaufen soll. Ich befürchte, dass man die Stufen beschlagnahmen könnte. Sind meine Befürchtungen berechtigt?

Die Frage lässt sich auch allgemeiner fassen: Ist der Verkauf von Funden - gilt auch für Fossilien - untersagt, wenn sie von einer Fundstelle stammen, die heute gesetzlich geschützt ist, früher zum Zeitpunkt der Fundbergung allerdings uneingeschränkt war?

Danke für Eure Meinungen.
Glück auf!

Kluftknacker

heli:
Hallo,

ich denke mal, die Rechtslage dazu ist relativ eindeutig. Historische Funde bleiben - bis zum Beweis des Gegenteils - historische Funde und sind daher keinen Restriktionen beim Verkauf unterworfen.

Sonst würde man regelmäßig von einer Beschlagnahmung historischer Stufen oder ganz massiv auch von Fossilien hören.

Oft findet man daher auch auf Börsen oder im Internet den Hinweis "alter Fund", ein Funddatum oder entsprechende andere Hinweise.   
 

uwe:
Ich denke die Stufen können bedenkenlos angeboten werden. Für eine Beschlagnahme müßte entweder "Gefahr im Verzug" vorliegen oder ein richterlicher Bescheid vorliegen. beides ist wohl sicher nicht der Fall.

Aber mal nebenbei: Ich vermute was Du da hast. Kannst ja mal etwas hier im Forum anbieten. Das ist auf jeden Fall sicher.

Gruß
Uwe

Embarak:

--- Zitat ---ich denke mal, die Rechtslage dazu ist relativ eindeutig. Historische Funde bleiben - bis zum Beweis des Gegenteils - historische Funde und sind daher keinen Restriktionen beim Verkauf unterworfen.
Sonst würde man regelmäßig von einer Beschlagnahmung historischer Stufen oder ganz massiv auch von Fossilien hören.
Oft findet man daher auch auf Börsen oder im Internet den Hinweis "alter Fund", ein Funddatum oder entsprechende andere Hinweise.

--- Ende Zitat ---

Sehe ich auch so. Niemand lässt unmittelbar nach dem Sammeln den Fundzeitpunkt beglaubigen unter der Option, daß der Fundort
später mal ein Flächennaturdenkmal oder Naturschutzgebiet werden könnte.

So ist z.B. der Schneckenstein-Felsen seit 1938 ein Naturdenkmal, war seit 1973 zeitweilig eingezäunt, später zugängig, jetzt wieder eingezäunt und bewacht. Topase von dort werden immer noch frei gehandelt, ohne das der Fundzeitpunkt belegt werden muss,
haben aber durch die Einschränkungen ihren Preis.

Das schafft natürlich eine gewisse Grauzone, die gelegentlich leider auch zum Verkauf illegaler Funde ausgenutzt wird.
Sieht man nicht nur bei Mineralien, sondern z.B. auch bei Elfenbein. Da braucht man zwar einen Altersnachweis,
aber wer kann schon die Echtheit der Bescheinigung oder des Gutachtens  überprüfen ?

Beim Verkauf sollte IMHO der Hinweis auf alte Funde genügen.

Gruß
Norbert

Kluftknacker:

--- Zitat von: uwe am 24 Jul 13, 10:45 ---Aber mal nebenbei: Ich vermute was Du da hast. Kannst ja mal etwas hier im Forum anbieten. Das ist auf jeden Fall sicher.

--- Ende Zitat ---

Daran zweifele ich nicht, allerdings sind die Stufen so grazil, dass sie schon vom Anschauen fast zerbröseln. Ein Versand kommt da nicht in Frage.

Navigation

[0] Themen-Index

[#] Nächste Seite

Zur normalen Ansicht wechseln