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Kulturgut Mineralien und Fossilien
alfredo:
Another way to attack this law would be from the point of view of unequal application: Mining and quarrying companies would be allowed to grind up to powder as many crystals and fossils as they wish, and export them as cement or other products. Collectors would be prohibited from exporting the crystals (unless perhaps we grind them to powder first?). I'm sure this discrimination would not withstand scrutiny by any judge with even a limited sense of logic?
Soenke:
Danke für Eure Aktivität und die grandiose Unterstützung der Petition!
Die Rechtsprechung wird uns sicherlich helfen können, aber man darf nicht vergessen, was dem vorgelagert ist:
1) Quälende Ungewissheit 2) Beschlagnahme 3) Gerichtsprozess 4) Gang zum Bundesverfassungsgericht ...
Bis das jemand durchgefochten hat, kann es halt einige Zeit dauern - ich weiß nicht, ob z. B. alle Messen und Händler die Zwischenzeit wirtschaftlich überleben werden.
Daher zunächst der Versuch, jetzt noch zu retten, was zu retten ist.
Herzliche Grüße
Sönke
M. Stark:
Hallo Liebe Sammlerkolleginnen und -kollegen!
Ich denke Alfredo hat recht. Das Gesetz ist mit der heißen Nadel gestrickt und ohne weiteres anfechtbar, wenn es denn auf Mineralien angewendet würde. Es gibt genug Händler, die sicherlich gemeinsam einen Prozeß ausfechten können. Alleine die Rückwirkung über 20 Jahre ist lächerlich. Korrigiert mich, aber Steuerunterlagen können nach 10 Jahren vernichtet werden. Wie kann man jetzt allen ernstes verlangen, daß ich noch aus den Anfängen meines Sammelns als Jugendlicher Rechnungen oder Nachweise bringen kann??
Allerdings sind alle Aktionen im Vorfelde nur zu begrüßen und mein bester Dank geht an alle, die sich hier engagieren.
Glück Auf,
Markus
cmd.powell:
--- Zitat von: M. Stark am 18 Nov 15, 09:10 ---Alleine die Rückwirkung über 20 Jahre ist lächerlich.
--- Ende Zitat ---
Sie ist nicht nur lächerlich sondern verstößt gegen die Grundsätze unseres Rechtsstaates! Evtl. wird mit dieser Formulierung sogar gegen das Grundgesetz verstoßen, das wäre auf jeden Fall zu prüfen. Es ist rechtlich überhaupt nicht möglich, rückwirkend einen Nachweis für etwas zu verlangen, wofür es noch gar keinen Bedarf gab. Jedes Gesetz kann erst ab einem bestimmten Zeitpunkt nach dessen Inkrafttreten gelten, nicht rückwirkend.
Es ist schon irgendetwas zwischen erstaunlich bis erschreckend, dass das Gesetz in der Form durch den Bundesrat gekommen ist. Kennen unsere "Volksvertreter" inzwischen nicht mal mehr die Grundrechte ihres Volkes? Oder sind sie ihnen nur egal?
Und wieso überhaupt warten? Kann man nicht jetzt schon gegen den Entwurf klagen? Immerhin enthält er mindestens eine verfassungswidrige Formulierung, eben jene 20-Jahres-Klausel.
M. Stark:
Hallo Markus!
Treffend auf den Punkt. Ich bin zwar kein Jurist und die Logik ist im Rechtswesen leider nicht entscheidend, aber ich denke, daß am Ende so etwas dem "Gesetz" den Garaus macht. Das Bundesverfassungsgericht hat schon so manches Gesetz entschärft. Leider muß so was aber erst juristisch durchgefochten werden und das muß dann jemand machen.
Beste Grüße,
Markus
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