Vermischtes / Miscellaneous / Varios > Dies und Das / this and that
Kennzeichnung von gefährlichen Mineralien auf Börsen
Andreas Schmid:
Hallo zusammen
Ich beschäftige mich hauptberuflich mit dem Thema und sammle auch Mineralien.
Vor einiger Zeit habe ich einer größeren Mineralienzeitschrift angeboten einen Artikel darüber zu verfassen. Das Interesse war nicht gering sondern nicht vorhanden.
Eines muss hier klar festgestellt werden. Mineraliensammler und Händler haben keine starke Lobby. Daher sei es ganz klar gesagt, solange die Behörde nur Verwarnungen ausspricht ist sie mehr als wohlgesonnen. Soll bedeuten sich mit dem Thema nicht zu beschäftigen (speziell die Händler) ist nur ein Schuss ins eigene Knie. Vogel Strauß Politik hilft nicht.
Das Gesetz lässt hier kaum Ermessensspielraum zu. Anstatt emotional zu reagieren wäre allen Sachlichkeit angeraten. Denn unter uns Sammlern gesagt, ob es die Sammler freut oder nicht es ist ein Faktum. CLP trifft auch auf Mineralien zu. Und wenn es ganz blöd hergeht für Großhändler auch REACh. (EG/1907/2006) Und das könnte die Händlertätigkeit deutlich verteuern und Verkomplizieren.
Meine Botschaft an alle: Sich dem Problem mit einer gewissen emotionalen Distanz stellen und danach handeln. Denn die Bereitschaft hier das Gesetz zu beachten lässt die Behörden sicher mehr Augen zu drücken als unsachliche oder vielleicht sogar aggressive Verdrängung.
Wer Fragen hat kann sie hier gerne stellen.
Glück Auf und liebe Grüße am alle Kollegen.
Andreas Schmid
uwe:
So richtig ist der eigentliche Wortlaut der betreffenden Gesetze hier nicht rüber gekommen. Was ist denn nun die Essenz der betreffenden Gesetzgebung: Kennzeichnungspflicht und entsprechende Sicherung gegen die Berührung durch Laien oder generelles Umgangsverbot in der Öffentlichkeit? Ersteres wäre ja kein Problem, letzteres würde für verschiedene Minerale einen Schwarzmarkt mit hohen Preisen schaffen.
Also wer kann hier mal aufklären oder einen link zum entspechenden Gesetz posten.
Gruß
Uwe
EM:
http://echa.europa.eu/de/regulations/clp/
http://www.reach-info.de/verordnungstext.htm
loismin:
Hallo Uwe.
Das erstere ist Fakt.
Die gefährlichen Mineralien müssen mit den entsprechenden Giftsymbolen gekennzeichnet werden und für Kinder unerreichbar angeboten werden !
Problem ist nur, daß ich bis jetzt immer noch keine entsprechende Liste mit den Mineralien , die betroffen sind bekommen habe !
Und auch keine Aufstellung mit welchen Symbolen die gekennzeichnet werden müssen !
Das ganze ist bis jetzt nur eine Halbgare Sache !!
Warum glaubst du, daß das mit der Kennzeichnung kein Problem ist ?
Wenn auch Mineralien wie Bleiglanz u sowas mit dem Giftsymbol gekennzeichnet sind, glaubst du das kauft dann noch jemand ?
Selbst wenn das ein Sammler kauft der weiß wie er damit umzugehen hat kommt dann sicher als nächstes die Ehefrau und ruft bei der Regierung an >:D
Lois
EM:
--- Zitat von: loismin am 18 Oct 15, 09:49 ---Problem ist nur, daß ich bis jetzt immer noch keine entsprechende Liste mit den Mineralien , die betroffen sind bekommen habe !
Und auch keine Aufstellung mit welchen Symbolen die gekennzeichnet werden müssen !
--- Ende Zitat ---
Hallo Lois,
die Symbole die Du benötigst stehen in den entsprechenden Sicherheitsdatenblättern der Minerale, die Du Dir als Händler (oder Kustos) eigenverantwortlich besorgen mußt (Google ist da Dein Freund). Auch die Handhabung ist dort aufgeführt.
Die Liste die ausgegeben werden soll, ist nur ein Entgegenkommen, sollte ein Mineral nicht auf der Liste stehen, aber trotzdem betroffen sein, wirst auch Du zur Verantwortung gezogen und nicht derjenige, der vergessen hat das Mineral auf der Liste aufzuführen. Und eigentlich mußt Du die Sicherheitsdatenblätter aller Stoffe, die Du dabei hast und verkaufen willst auch zur Einsicht für den Kunden bei mitführen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln