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Kennzeichnung von gefährlichen Mineralien auf Börsen

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Alcest:
Hallo,

vorweg: dies soll keine Rechtsberatung darstellen und stellt lediglich mein Verständnis dieser Verordnungen dar.

Im Anhang V von REACH steht folgendes:

"Stoffe, die nach Artikel 2 Absatz 7 Buchstabe b von der Registrierungspflicht ausgenommen sind [...]
die folgenden Naturstoffe, soweit sie nicht chemisch verändert wurden:

Mineralien, Erze, Erzkonzentrate, Erdgas, roh und verarbeitet, Rohöl und Kohle;"

Dies spricht meiner Einschätzung nach für sich selbst. (http://www.reach-clp-biozid-helpdesk.de/de/REACH/Inhalt-REACH/Texte/Anhang5.html)

CLP verstehe ich nicht... Da steht einerseits Ähnliches wie in der Chemikalienverbotsordnung (Asbest darf nicht in den Verkehr gebracht werden, Arsenverbindungen sind nur bei bestimmten Verwendungszwecken nicht zulässig etc.), andererseits sind diverse Verbindungen (z.B. NiAs2) in Tabellen aufgeführt, bei denen ich nicht weiß, was sie mir überhaupt sagen sollen.


Gruß Jan

Andreas Schmid:
jan du sprichst hier von registrierung gemäß REACH und nicht von der Kennzeichnung gemäß Clp. nur der vollständigkeit halber von der registrierung ist nur ein mineral ausgenommen das keine gefährlichen eigenschaften im sinne des chemikalienrechts hat. aber wie gesagt registrierung und kennzeichnung sind völlig unterschiedliche dinge

Alcest:
Genau, erst sprach ich von REACH (Registrierung) und dann von CLP (Kennzeichnung).

Im zitierten Anhang von REACH finde ich aber keine Einschränkung, die sagt, dass nur 'ungefährliche' Minerale Ausnahmen bilden. Wahrscheinlich steht das irgendwo im Fließtext...

limestone:
Hallo Andreas,
habe verstanden, vielen Dank für Deine Erläuterungen.
Glück Auf
Ralf

Andreas Schmid:
Jan du hast schon Recht. Der Anhang wurde einmal abgeändert. Ich habe noch die alte Version im Kopf. Mineralien sind von der Registrierungspflicht ausgenommen. Vorher gab es die Einschränkung der Gefährlichkeit. Zumindest die Form die einen Mineraliensammler interessiert. Aufbereitet sind sie dann sehr wohl registrierungspflichtig.
Aber wie gesagt das ist in jedem Fall kein Thema das die Masse der Mineralienhändler interessieren müsste.
Interessanter sind da schon das Sicherheitsdatenblatt und die Kennzeichnung.

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