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Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
cmd.powell:
--- Zitat von: loismin am 18 Nov 15, 06:22 ---Hallo.
Sch... , verdammt nochmal !!
Ko... könnte ich bei diesen Antworten auf ganz gezielte Fragen !
Da muß man wohl Politik studiert haben um so ausweichende und indifferente Antworten überhaupt geben zu können ???
Das ist aber auch schon alles, was die Politiker im Moment noch zusammenbringen !!
Loismin
--- Ende Zitat ---
Wieso denn? Wenn es exakt so ist, wie Frau Grütters es in ihrer Antwort schreibt, ist doch alles in Butter: Es werden nach ihrer Aussage nur dann Unterlagen benötigt, wenn das Herkunftsland diese vorschreibt. Das verstehe ich so, das man Mineralien ohne Papiere aus allen Ländern importieren kann, die Mineralienausfuhr nicht einschränken bzw. unter staatlicher Kontrolle haben. Entscheidend ist demnach nur, das unsere Behörden auch wissen (!), das es für die Ein-/Ausfuhr keine Beschränkungen gibt und daher keinerlei Unterlagen erforderlich sind.
Zitat:
"Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann. Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates, sofern sie nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaates erforderlich sind."
Desweitern stellt sich mir noch die Frage, wie man dieses Gesetz in Europa mit seinen, nach Schengen geregelt, offenen Grenzen effektiv umsetzen will. Niemand kann verhindern, das ich - auch illegales - Kulturgut über einen anderen EU-Staat nach Deutschland einführe, da es - nach Schengen - kein Grenzkontrollen gibt. Die Abgabe von Chemikalien die mit T (giftig) oder T+ (sehr giftig) gekennzeichnet sind, ist in Deutschland auch verboten. Trotzdem ist es kein Problem, sich solche Chemikalien im EU-Ausland, z.B. Groß Britannien, zu besorgen.
Sollen jetzt doch wieder Grenzkontrollen eingeführt werden? Was sagt den die EU dazu? Und wer soll die Grenzen kontrollieren bzw. wie effektiv sind diese Kontrollen, wenn geschätzt 100.000 LKW's (wahrscheinlich zu niedrig angesetzt) täglich über unsere Grenzen rollen? Da wären wir wieder bei meinem Hauptkritikpunkt: Wozu ein neues Gesetz, wenn es doch völlig ausreicht, geltende Gesetze anzuwenden - man muss es nur tun!
Soenke:
Hallo Markus,
Achtung Fallstrick. Du brauchst keine Ausfuhrgenehmigung, wenn im Herkunftsstaat keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Aber Du brauchst trotzdem die in § 30 Abs. 1 S. 1 genannten geeigneten Unterlagen. Monika Grütters schreibt auch:
[...]der Nachweis der rechtmäßigen Ausfuhr bei der Einfuhrkontrolle [ist] das geeignete Mittel.
Welche Unterlagen die geeignten Unterlagen sein sollen / als ausreichend gelten, ist unklar.
Dass die Nachweispflicht europarechtswidrig ist, ist dagegen klar wie Kloßbrühe. Man darf nach Art. 36 AEUV den freien Warenverkehr nur für "nationales Kulturgut" einschränken, nicht für jedes beliebige Kulturgut.
Mangels Kontrollen ist die Eignung bzgl. Bekämpfung illegalen Handels natürlich sehr fraglich. Man kann daher auch über andere Hintergründe mutmaßen (z. B. verstärkte Erfassung des Messehandels durch die Sorgfaltspflichten und 30-jährige Archivierungspflichten, Stichwort Steuern - grundsätzlich ok, aber der Zweck heiligt keinesfalls die Mittel). Herr Dr. Winands sprach auch von einem "pädagogischen Gesetz". Der Effekt, dass Händler und Sammler die Sorge umtreibt, irgendetwas verkehrt zu machen, scheint nicht unerwünscht. In der Massivität kommt es jedoch vielleicht etwas verfrüht... >:D
Gruß
Sönke
Soenke:
Hallo nochmals,
ich möchte hier kurz über den weiteren Zeitplan informieren:
Seit dem 4.11. ist der Gesetzentwurf im 1. Durchgang bekanntlich im Bundesrat.
- Der Bundesrat hat genau sechs Wochen Zeit, die Bundesrats-Stellungnahme zu verfassen.
- Danach wird die 1. Lesung im Bundestag stattfinden.
Der früheste Termin für die 1. Lesung ist der 18. Dez. 2015, denn Voraussetzung für die 1. Lesung des Gesetzentwurfs ist das Vorliegen der
Stellungnahme des Bundesrats. [vgl. Bundesrats-Drucksache 538/15]
- Im Anschluss an die 1. Lesung wird der Gesetzentwurf an die Ausschüsse verwiesen, u. a. an den Kulturausschuss. Die Ausschussmitglieder
arbeiten sich ins Thema ein und beraten untereinander in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen
einladen, ebenso den Normenkontrollrat. Dementsprechend vergehen zwischen der 1. und 2. Lesung voraussichtlich einige Wochen.
- Die 2. Lesung wird vermutlich im Februar 2016 stattfinden. Während der 2. Lesung kann jedes Mitglied des Parlaments Änderungsanträge stellen, die dann im Plenum besprochen werden. Danach kann es dann zügig gehen von der 2. bis zur 3. Lesung.
Aktuell können wir die Länder, z. B. neben den Kultusministerien auch die Finanzministerien kontaktieren. Hinweise könnten sich z. B. mit den Kostenfolgen für die Länder und dem Thema Kulturhoheit befassen, durchaus sollte aber auch die Grundrechtsrelevanz und das Thema freier Warenverkehr angesprochen werden.
Da der Nationale Normenkontrollrat seine Stellungnahme bereits abgegeben hat, wird es höchstens noch in einer möglichen Anhörung des NNK etwas bringen. Also ist dies nunmehr eher weniger relevant. Aber man kann den Ländern gegenüber die Stellungnahme des NNK nennen und zusätzliche Kostenfolgen aufzeigen.
Gruß
Soenke
cmd.powell:
--- Zitat von: Soenke am 18 Nov 15, 17:10 ---Hallo Markus,
Achtung Fallstrick. Du brauchst keine Ausfuhrgenehmigung, wenn im Herkunftsstaat keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Aber Du brauchst trotzdem die in § 30 Abs. 1 S. 1 genannten geeigneten Unterlagen. Monika Grütters schreibt auch:
[...]der Nachweis der rechtmäßigen Ausfuhr bei der Einfuhrkontrolle [ist] das geeignete Mittel.
Welche Unterlagen die geeignten Unterlagen sein sollen / als ausreichend gelten, ist unklar.
--- Ende Zitat ---
Ja, nein, wie denn!? Das ist doch genau mein zitierter Satz! Man benötigt die entsprechenden Unterlagen, sofern ein Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Wenn keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, benötigt man auch keine Unterlagen - so erschließt sich mir die "Logik" in dem §30. Wenn man also Mineralstufen einführen möchte, wird man wahrscheinlich keinerlei weiter Unterlagen benötigen, da die wenigsten Staaten die Ausfuhr solcher verbieten. Der Zoll muss dann natürlich a.: eine Liste mit Staaten haben, die Mineralien nicht in ihrer Ausfuhr einschränken, und b.: eine Liste haben, was als Mineralstufe durchgeht und c.: wo die Wertgrenzen liegen (laut EU-Richtlinie bei 50.000 Euro - also für "Normalos" irrelevant). Das ist dann aber alles Aufgabe des Zolls!!! Als Sammler muss man erst tätig werden, wenn das einzuführende Stück in eine der Kriterien des Gesetzes fällt.
Ob ich das jetzt richtig verstanden habe, sei mal dahingestellt, da ich mit "normaler naturwissenschaftlicher Logik" versuche dieses Gesetz zu interpretieren (eine andere Logik steht mir leider nicht zur Verfügung). Ich vergleiche das mal mit den Warennummern beim Zoll, wenn man Mineralien aus dem Nicht-EU-Ausland importiert. Dort gibt es keine explizite Kategorie für Mineralien als Sammelgut, also werden die unter "Mineralische Rohstoffe" und dort unter "Sonstiges" einsortiert. Eine ähnliche Handhabe sehe ich derzeit für Mineralien nach Inkrafttreten des Kulturgesetzes. Schön ist die Neuregelung dennoch nicht, da sie vieles unnötig kompliziert und die Gefahr birgt, das Zöllner aus Unwissenheit oder Willkür Stücke beschlagnahmen und man Strafen hinnehmen muss. Die Fehlurteilswahrscheinlichkeit ist sicherlich sehr hoch, besonders in der Anfangszeit. Möglicherweise relativiert sich das Thema nach ein paar Jahren, bis dahin kann natürlich irreparabler Schaden an z.B. unserer Börsenkultur entstanden sein.
Ein weiteres Problem wird sein, das Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen muss, und auch in dieser (ist bei den Links von Stefan mit dabei) ist von Mineralien bzw. Mineraliensammlungen die Rede. Daher dürfte der Erfassung von Mineralien oder gar Fossilien im Gesetzesentwurf nicht zu entfernen sein.
neuron:
aus n-tv heute:
"Der Schmuggel von antiken Kulturgütern gilt als wichtige Geldquelle der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Frankreich will das künftig erschweren. Auf 100 Seiten hat der Direktor des Pariser Louvre, Jean-Luc Martinez, Maßnahmen dafür entworfen - darunter Vorschläge wie verschärfte Aus- und Einfuhrkontrollen, eine schwarze Liste von "Hehlerparadiesen" und ein "Asyl für Museen". Frankreichs Präsident François Hollande hatte ihn darum gebeten."
Die aktuellen Ergeignisse dürften weiteren Gegenwind bedeuten und die Bereitschaft, den Sammlerbedenken hierzulande mehr Gewicht zu geben, weiter minimieren ... egal ob Mineralien und/oder Kulturgüter ... * sic *
Swen
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