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Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung

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Soenke:
Hallo Markus,

die Formulierung ist ein juristischer Trick, der leider gut funktioniert. Wenn man den Text als Laie liest, denkt man, dass sich der Hinweis "soweit erforderlich" auch auf S. 1 des § 30 bezieht. Dies ist jedoch nicht der Fall. In S. 2 wird definiert, wann Ausfuhrgenehmigungen als Papiere geeignet sind, nämlich nur, wenn der Herkunftstaat sie verlangt. Der Bezug des Satzes ist grammatikalisch nicht auf S. 1 gemünzt. Dieser bleibt daher im Raume stehen:

"Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann."

Derjenige sind dummerweise also wir - und nicht der Zoll oder irgendwer anders.

Schaue mal hier, welche Formulierung Steinkern.de und VFMG vorgeschlagen hatten (die genau das bedeutet hätte, was Du für gut hieltest):
http://www.steinkern.de/ablage/2015/Kritik_KSG_Steinkern-VFMG.pdf

So wäre es eindeutig gewesen - Unterlagen nur, wenn man sie nach dem Recht der Herkunftsstaates benötigt.

Wenn man sich den Erläuterungstext zum § 30 durchliest, ergibt sich daraus auch nichts anderes, im Gegenteil:


--- Zitat ---Das Gesetz regelt das Einfuhrverbot neu und schafft somit die Voraussetzung, dass unrechtmäßig
ausgeführtes Kulturgut erst gar nicht in das Bundesgebiet gelangt. Dies ist der
effektivste Schutz gegen den illegalen Handel mit Kulturgut. Aufgrund des Binnenmarktes
kann der Zoll allerdings nur die Einfuhr aus einem Drittstaat, nicht aber die Verbringung
innerhalb des Binnenmarktes überwachen.
§ 30 knüpft an das Einfuhrverbot des § 28 an, indem es die Verpflichtung regelt, die
rechtmäßige Ausfuhr von Kulturgut aus einem Mitglied- oder Vertragsstaat nachzuweisen.
Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates,
sofern solche nach dessen Recht erforderlich sind. Nach Artikel 6 Buchstabe a des UNESCO-
Übereinkommens sind Vertragsstaaten verpflichtet „eine geeignete Bescheinigung
einzuführen, durch die der ausführende Staat bescheinigt, dass die Ausfuhr des betreffenden
Kulturguts genehmigt ist. Jedes ausgeführte Kulturgut muss von einer solchen
Bescheinigung begleitet werden“. Die Mehrheit der Mitglied- und Vertragsstaaten stellen
Ausfuhrgenehmigungen aus; viele Staaten verbieten jedoch sogar jegliche Ausfuhr bestimmter
Kulturgüter, beispielsweise archäologischer Objekte. Das Internetportal nach § 4
soll dazu dienen, demjenigen, der Kulturgut einführen will, in dieser Hinsicht eine Hilfestellung
zu leisten. Bei der Rechtmäßigkeit der Ausfuhr aus einem Mitglied- oder Vertragsstaat,
ist nicht allein auf den letzten Aufenthaltsort des Kulturgutes außerhalb des Bundesgebietes
abzustellen, sondern auf den Staat, aus dem das Kulturgut nach Würdigung
der Gesamtumstände verbracht wurde und nach dessen Regelungen es geschützt ist.
Durch § 30 soll vor allem die Einfuhr von Kulturgütern, die aus Raubgrabungen stammen,
bzw. die Einfuhr von gestohlenem Kulturgut verhindert werden. Der Nachweis der rechtmäßigen
Ausfuhr ist das geeignetste Mittel einer Einfuhrkontrolle bei der Einfuhr - siehe
§ 82 - und auch beim späteren Inverkehrbringen des Kulturgutes im Bundesgebiet.

--- Ende Zitat ---

Aus meiner Sicht wird hier absichtlich juristisch verklausuliert, was man beabsichtigt, da es sehr weitreichend ist. Wäre dies nicht so, hätte man ja den leicht verständlichen Korrekturvorschlag (der übrigens nicht nur von VFMG und Steinkern.de kam, sondern auch von den Philatelisten) übernehmen können.

Natürlich sind Waren / Fossilien / Mineralien / Antiken / whatever wesentlich leichter aus dem Verkehr zu ziehen, wenn man demjenigen, der sie mit sich führt die Last aufbürdet, die Legalität beweisen zu müssen.

Der Nachweis mag auch bzgl. vieler liberaler Staaten irgendwie gelingen, aber m.E. wäre es doch praktikabler, wenn der Zoll die Illegalität anhand von dort vorgehaltenen Katalogen mit Bestimmungen verifiziert und erst dann aus dem Verkehr zieht. Mit der neuen Handhabe kann er alles in Beschlag nehmen - es sei denn, man selbst hat "geeignete Unterlagen".

Die aktuellen Ereignisse dürften unsere Kritik in der Tat nicht begünstigen, allerdings haben wir erst mal immer noch höherrangiges Recht auf unserer Seite.

Und einen Grund auf Mineralien/Fossilien usw. auszudehnen, kann ich erst mal nicht erkennen. Ein Mineral aus Frankreich, ein Fossil aus England - damit wird sicher kein Terrorismus in Syrien finanziert. Politik soll sich also bitte Gedanken über die Auswahl der richtigen / schonenden Mittel machen, denn sonst ist am Ende der Gewinner wieder einmal der Terrorismus, der es dann geschafft hat, uns eines weiteren wichtigen Teils unserer Freiheit zu berauben.

Viele Grüße
Sönke

Soenke:
Aufruf an die Länderministerien zu schreiben

Liebe Mineralien- und Fossilienfreunde,

es ist das Gebot der Stunde die Länder über unsere Probleme mit dem Gesetz zu informieren. Dies sollten möglichst viele von uns mit individuellen Anschreiben tun. Natürlich muss man nicht jedem Bundesland etwas anderes schreiben, aber es sollte allen zur Auswertung zugänglich sein. Um das Heraussuchen der Adressen etwas zu vereinfachen, habe ich eine Liste zusammengestellt. Die Adressen sind gegoogelt, noch nicht getestet, sollten aber wenigstens überwiegend zutreffend/aktuell sein und wenn nicht, wird wohl hoffentlich an die zuständigen Stellen weitergeleitet:


Kultusministerium Baden-Württemberg:
Poststelle@km.kv.bwl.de



Servicestelle Bayrische Staatsregierung:
direkt@bayern.de



Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin

post@senbjw.berlin.de



Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Minister Herr G. Baaske

guenter.baaske@mbjs.brandenburg.de



Die Senatorin für Kinder und Bildung in Bremen
office@bildung.bremen.de



Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
webmaster@bsb.hamburg.de



Hessisches Kultusministerium, Minister Prof. Dr. R. Alexander Lorz

poststelle.hkm@kultus.hessen.de




Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Minister Mathias Brodkorb

poststelle@bm.mv-regierung.de




Niedersächsisches Kultusministerium, Ministerin Frauke Heiligenstadt

poststelle@mk.niedersachsen.de



Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
nrwdirekt@nrw.de direkt befasst, Herr Norbert Madiwe norbert.madiwe@mfkjks.nrw.de


Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, Ministerin Vera Reiß
poststelle@mbwwk.rlp.de



Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlands, Minister Ulrich Commerçon
webmaster@bildung.saarland.de



Brunhild Kurth, Sächsische Staatsministerin für Kultus
http://www.smk.sachsen.de/reddot/smk_sendaemail.php?usrid=1758&pgurl=/impressum.htm&pghdl=



Sachsen-Anhalt, Staatskanzlei (beim Kultusministerium keine Adresse gefunden, ggf. Weiterleitung erbitten)
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Pressestelle des Kultusministeriums: presse@mk.sachsen-anhalt.de



Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei (beim Kultusministerium keine Adresse gefunden, ggf. Weiterleitung erbitten)
info@schleswig-holstein.de



Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
presse@tmbjs.thueringen.de

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Referat III D - Kunst und Kultur:
kultur@kmk.org


In dem Schreiben des Ministeriums von NRW heißt es "Die federführenden Ausschüsse (Ausschuss für Kulturfragen, Rechtsausschuss und Innenausschuss) werden Ende November bis Anfang Dezember beteiligt.
Damit sind sicherlich diese Ausschüsse in NRW bzw. den Ländern gemeint, da es zeitlich in der Beratungsphase des Bundesrats liegt. D.h., dass grundsätzlich auch diese Ausschüsse relevant wären zum Anschreiben.

Wichtig ist noch die Information: Hamburg und Hessen sind im Ausschuss federführend.


Ich empfehle individuell z.B. Folgendes dorthin zu senden:

1) Kurzes persönliches Anschreiben mit Verweis auf die Bedenken der Naturwissenschaften / speziell der Mineralogie/Paläontologie und der Sammler / ggf. auch auf das Bündnis, das hier eingangs aufgezählt ist: http://www.steinkern.de/news-updates/1132-internationaler-aufruf-fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns.html
2) Anhang Stellungnahme der Paläontologischen Gesellschaften als Berufsvertretungen der Paläontologen: http://steinkern.de/ablage/2015/PalGes_Stellungnahme_KGS-Novelle_13_11_2015.pdf
3) Hinweis auf die anwaltliche Stellungnahme Mineralien/Fossilien: http://www.steinkern.de/news-updates/1136-anwaltliche-stellungnahme-zum-kulturgutschutzgesetz-rechtsstaat-ade.html
4) Hinweis auf die Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns" mit mehr als 34 000 Unterstützern ( https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns ).
5) Eventuell Verweis auf den Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/wissen/kulturgutschutzgesetz-freiheit-fuer-fossilien/12564242.html

Viele Grüße und herzlichen Dank fürs Mitmachen - es ist wichtig!
Sönke

cmd.powell:
Moin Sönke

Ok, bei den typischen Beamtendeutsch steigt mein Hirn regelmäßig aus. Allerdings sehe ich in Deinem zitierten Text eine massives Schlupfloch: "Aufgrund des Binnenmarktes kann der Zoll allerdings nur die Einfuhr aus einem Drittstaat, nicht aber die Verbringung innerhalb des Binnenmarktes überwachen." Ist doch prima. Ich lasse mir die Mineralien zu einem Kumpel nach Polen liefen (oder England oder, oder, oder, Hauptsache innerhalb der EU und nicht so ein beklopptes Gesetz) und der schickt es mir dann nach Hause und alles ist schön. Ich hoffe, ich habe das jetzt wenigstens richtig verstanden. Ups, ist natürlich echt blöd, das die "echten" Kulturgutschmuggler genauso vorgehen können (das wahrscheinlich auch genauso machen) und damit das Gesetz völlig absurd wäre, aber das dürfte Frau Grütters wohl ebenso wenig aufschrecken wie der Verstoß gegen unsere obersten Rechtsstaatgrundsätze.

Soenke:
Hallo Markus,

Du hast recht, die wirkliche Überwachung wird daher (da der Paragraph zu den Hausdurchsuchungen gestrichen wurde) vor allem im Handel ermöglicht - es sei denn, die Binnengrenzen werden demnächst wieder kontrolliert (halte ich für durchaus denkbar in anbetracht aktueller Entwicklungen). Aber auch da ist nichts zum Personalaufwand einer flächendeckenden Überwachung (die zur Durchsetzung nötig wäre) gesagt.

Dr. Winands sprach von einem "pädagogischen Gesetz": Also, alles greifbar machen, damit alle sich aus Sorge etwas falsch zu machen, besonders gut benehmen. Und dann dort mit der geschaffenen rechtlichen Basis zugreifen, wo man es für opportun hält bzw. ein Exempel statuieren will. Damit kann man dann in regelmäßigen Abständen allen wieder zeigen - wir können theoretisch überall jederzeit zugreifen.

An alle:
Aktuell diskutiert die Kultusministerkonferenz intensiv zum Thema. Die Länder sind auch nicht mit dem Gesetz einverstanden.
Das Sekretariat der KMK erreicht Ihr unter kultur@kmk.org - weist ruhig darauf hin, dass Euch das Gesetz verunsichert, durch schwammige Formulierung der Kulturgut-Definition in § 2 Abs. 1 Nr. 9 und durch die Beweislastumkehr zulasten der Besitzer. Vielleicht wird es dort gehört.

Viele Grüße
Sönke

Soenke:
Hallo zusammen,

unser Nachbarland Österreich zeigt, wie Kulturgutschutz ohne Gängelung der eigenen Bürger funktioniert.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00880/fname_482401.pdf

Es fällt auf:
- das Ganze ist sehr übersichtlich (7 Seiten statt 156 Seiten)
- es werden die Kulturgutdefinitionen aus der UNESCO-Konvention und der EU-Richtlinie übernommen und keine eigene wesentlich weitreichendere Definition gewählt (§ 2)
- § 4 stellt klar, dass die Einfuhr nach Österreich nur unrechtmäßig ist, wenn die Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat dies auch war und auch im Zeitpunkt der letztlichen Verbringung noch ist.
- Die Sorgfaltspflichten halten sich in angemessenem Rahmen und gelten nur für Gewerbliche (§ 9)
- Die Beweislast liegt beim ersuchenden Staat (§ 13 Abs. 2)
- Nach § 23 werden nur Vorsatztaten bestraft und zwar nicht mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, sondern mit maximal 50.000 Euro Geldstrafe.

Mein Vorschlag wäre den deutschen Entwurf zu verwerfen und den österreichischen Entwurf 1 zu 1 übernehmen. Damit wäre allen gedient.

Gruß
Sönke

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