Hallo ,
Deklarationspflicht für Edelsteine laut CIBJO:
Das Verändern der Farbe ist genau geregelt und man muss künstliche Farbveränderungen gemäß den Richtlinien der CIBJO (World Jewelry Confederation) kenntlich machen.
ABER wie bei jeder Regelung gibt es nach CIBJO(Confédération Internationale de la Bijouterie, Joaillerie, Orfèvrerie, des Diamantes, Perles et Pierres dt. kurz Internationale Schmuckvereinigung):
Ausnahmen für folgende Edel- und Schmucksteine, die durch Hitzebehandlung eine beständige Farbumwandlung erfahren haben:
Bernstein, Beryll (Aquamarin, Morganit), Korund (Saphir, Rubin), Quarz (Citrin !!!, Amethyst, Prasiolith),Topas (rosa Topas), Turmalin (alle Farben), Zoisit (blauer Tansanit).“
Die Branche unterscheidet zwischen
1.) natürlichen Materialien (Edelsteine, Schmucksteine und organische Substanzen)
2.) künstlichen Produkten
Künstliche Produkte unterteilt man in
a) rekonstruierte Steine
b) zusammengesetzte Steine
c) synthetische Steine
d) künstliche Steine
dann gibt es die Kategorie "veränderte Steine" deren Behandlungen nicht deklarationspflichtig sind wie:
- Farblose Stoffe, die in Rissen vorhanden sind
- Wachsen der Oberfläche
- Erhitzen !!!
- Bleichen
und jene Behandlungen, welche deklarationspflichtig sind wie
- Künstliche Bestrahlung
- Diffusionsbehandlung
- Färbemittel oder andere farbgebende Stoffe
- Riss- oder Hohlraumfüllung
- Imprägnierung
- Überzug
Gruß Gabriel