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Verwendung von Zeichnungen und Fotos aus Büchern bei Vorträgen
Johannes Kalbe:
Bei Bildern und Zeichnungen greifen für die Vergütung i.d.R. die Bestimmungen der VG Bild-Kunst.
Allgemein kannst Du für nicht-kommerzielle Vorträge (also ohne Eintritt, etc.) Grafiken aus Druckwerken unter Nennung der Urheberschaft frei verwenden, wenn Du sie innerhalb Deines Vortrages in einen eigenen Kontext setzt. An ein (fremdes) Bild eines Feldspates zu schreiben: "hier ein Beispiel für einen Karlsbader Zwilling" ist aber kein ausreichender eigener schriftlicher Kontext.
Du kannst bei einem Vortrag natürlich mündlich den eigenen Kontext herstellen, musst aber sicherstellen, dass Du den Vortrag nicht weitergibst, bzw. keiner Deine Folien abphotographiert.
Am sichersten: Verlag (oder online Bildautor) anschreiben, Verwendung erklären und fragen, ob Du die Abb. für diesen Zweck unter Nennung der Urheberschaft kostenfrei nutzen darfst.
steinfried:
Hallo, ich werde auf jeden Fall besser , bei den Autoren anfragen wo ich Textmaterial verwende.
Von Verwertungsgesellschaften Wort, bzw Bild + Kunst , habe ich noch nie etwas gehört. Was haben die für Aufgaben?
Grüße
guefz:
Das sind analoge Organisationen wie die GEMA bei Musik. Die sammeln Gebühren ein und verteilen sie an die Mitglieder. Wenn man also für die Nutzung seiner urheberechtlich geschützten Werke Geld sehen will, sollte man in der passenden Gesellschaft Mitglied werden. Ansonsten müsste man jedem Nutzer selber hinterher laufen.
Günter
steinfried:
Danke für die Info.
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