Bei Bildern und Zeichnungen greifen für die Vergütung i.d.R. die Bestimmungen der VG Bild-Kunst.
Allgemein kannst Du für nicht-kommerzielle Vorträge (also ohne Eintritt, etc.) Grafiken aus Druckwerken unter Nennung der Urheberschaft frei verwenden, wenn Du sie innerhalb Deines Vortrages in einen eigenen Kontext setzt. An ein (fremdes) Bild eines Feldspates zu schreiben: "hier ein Beispiel für einen Karlsbader Zwilling" ist aber kein ausreichender eigener schriftlicher Kontext.
Du kannst bei einem Vortrag natürlich mündlich den eigenen Kontext herstellen, musst aber sicherstellen, dass Du den Vortrag nicht weitergibst, bzw. keiner Deine Folien abphotographiert.
Am sichersten: Verlag (oder online Bildautor) anschreiben, Verwendung erklären und fragen, ob Du die Abb. für diesen Zweck unter Nennung der Urheberschaft kostenfrei nutzen darfst.