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Autor Thema: Bestrahlung von Mineralien  (Gelesen 2478 mal)

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Offline berthold

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Bestrahlung von Mineralien
« am: 19 Apr 05, 10:38 »
Hallo,

Zitat
Nach der deutschen Rechtsprechung müssen bestrahlte Steine ausnahmslos als "bestrahlt" oder "behandelt" deklariert werden. Dies gilt für alle geschäftlichen Dokumente, Rechnungen, Werbeprospekte, Beschriftungen auf Börsen usw.

dieses Zitat habe ich auf der Seite http://www.epigem.de/artikel/radio.htm gefunden. Nun ist es ja bekannt, das kaum ein Rauchquarz oder (blauer) Topas im Handel unbestrahlt ist.  :'(  Mich würden deswegen die gesetzlichen Grundlagen dieser Deklarationspflicht, auf die sich das Zitat bezieht, interessieren. 

Gruß

Berthold

Offline Collector

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Re: Bestrahlung von Mineralien
« Antwort #1 am: 20 Apr 05, 10:34 »
...... und nicht wenige der chinesischen Fluorite !

collector

Offline McSchuerf

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Re: Bestrahlung von Mineralien
« Antwort #2 am: 20 Apr 05, 20:00 »
Hallo berthold, .. :)

mich würden diese Rechtsgrundlagen auch sehr interessieren.

bisher habe ich nur bei den 'Arkansas-Morionen' hin- und wieder, aber insgesamt doch recht selten, einen entsprechenxen Hinweis auf Bestrahlung der Stufe bemerkt.. :-\

..genauso verhält es sich mit dem Zusatz: 'Züchtung' oder 'Synthese' bei bestimmten Wismut-oder Chalkanthit-Züchtungen, etc...da halten sich trotz wiederholter Ermahnungen (auch meinerseits) immer noch kaum Händler dran! :o :(

Gruß Peter... ;)
« Letzte Änderung: 20 Apr 05, 20:03 von McSchuerf »