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Graben auf Halden im Wald
Gerdchen:
Hallo,
mich würde interessieren ob das Graben im Wald grundsätzlich verboten ist. Ich meine dabei keinen Privatwald. Bei uns in Rhl-Pf ist das aufgraben von Quecksilberhalden grundsätzlich verboten. Darf man im Wald einfach so Halden angraben? Ist es eventuell eine Ordnungswiedrigkeit?
Speziell Förster oder Jäger stehen ja meist schon vor einem Schlaganfall wenn sie einen auf einer Halde antreffen.
Soviel weiß ich mitlerweile schon, Jäger haben nichts zu sagen. Sie haben nur die Jagd - das Wild gepachtet. Natürlich können sie, wie jeder andere auch, jemanden beim Forst oder der zuständigen Gemeinde melden (wenn man z.B. einen gesperrten Waldweg entlangfährt).
Gruß
Gerdchen
Harzsammler:
Hallo,
das regelt das jeweilige Landes-Wald-Gesetz.
Wenn man es wörtlich nimmt ist jede Beschädigung des Waldes natürlich verboten.
In manchen Landes-Wald-Gesetzen (z.B. Sachsen) sind Mineralien, Steine ausdrücklich erwähnt.
In Niedersachsen fällt man unter Paragraph 34, Absatz 1 -> graben auf Halden geht nicht ohne hiergegen zu verstoßen ;)
Und es gibt natürlich auch einen Bußgeldkatalog:
https://www.bussgeldkatalog.net/umweltschutzordnungswidrigkeiten/bundeswaldgesetz/
Grüße,
Michael
Tycho88:
Hallo Michael,
>In manchen Landes-Wald-Gesetzen (z.B. Sachsen) sind Mineralien, Steine ausdrücklich erwähnt.<<
Weißt du wie das in Thüringen ausschaut? Denke da speziell an den Harzer Raum ;)
Harzsammler:
...in Thüringen, Paragraph 6 Absatz 2.
Im Raum Ilfeld/Braunsteinhaus ist als Besonderheit teilweise der Wald gesperrt, hier würde streng genommen allein das Betreten bis 2500€ kosten :o
Grüße,
Michael
Tycho88:
Aber atmen darf man dort noch ;D
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