Vermischtes / Miscellaneous / Varios > Dies und Das / this and that
Graben auf Halden im Wald
Schatten:
Hallo Leute,
ist ne ganz verzwickte Sache.
Auf Bundesebene lt. Bergrecht können wir fleißig sammeln.
Die Länder reglementieren das dann wieder auf fast null. Selbst auf nicht speziell geschützten Flächen können Bußgelder erhoben werden, wenn da nur irgendeine seltene Pflanze beschädigt wird. Also immer schön den Pflanzenführer einstecken haben und nebenbei schauen, dass Ihr nicht auf eine Grönländische Geisterameise o.ä. tretet ;D
Selbst wenn da eine Halde ist so komplett ohne Bewuchs...irgendwie musste ja da hinkommen :P mein Hubschrauber ist grad in der Wartung ;D und wenn ich dann noch irgendein seltenes Viech erschrecke könnte auch ein Bußgeld folgen.
Für Privatwälder/-flächen muss ja eh der Besitzer/Pächter kontaktiert werden.
Gruß
Silvio
harzforelle:
Hallo,
also ganz so schlimm bzw. extrem wird es nun auch nicht wieder gesehen oder es wird auch ein Auge zugedrückt.
Da ich viel in Ilfeld u. Umgebung unterwegs bin, habe ich eigentlich noch nie Probleme mit der Obrigkeit gehabt. Gut man muß ja nicht gleich vorn am Weg auf dem Präsentierteller buddeln, aber man kann problemlos bis zum Braunsteinhaus fahren, ist ja öffentlicher Weg wegen der Gaststätte, dort parken und losziehen. Das Gebiet am Mönchberg ist weiträumig und der Bergbaulehrpfad wurde durch Holzrückung ebenfalls zerstört. Und wenn man sich die Wälder anschaut wird das in den nächsten Jahren noch zunehmen auch in eigentlichen Schutzgebieten. Da wird man froh sein noch einen halbwegs guten Weg zu finden, ansonsten werden wohl Stolperfallen und ellentiefe Rückeschneisen zur Regel.
Gruß Jochen
Blackminer:
Im Zweifel, immer das 11.Gebot beachten!
"Du sollst dich nicht erwischen lassen!" :)
;D ;D ;D
Gerdchen:
Danke für die vielen aufschlußreichen Antworten. Na dann probier ich es weiter mit dem 11. Gebot. Ist leider nicht mehr ganz so einfach wie noch vor ein paar Jahren. Einige unbelehrliche Sammler sind derzeit im Hunsrück unterwegs und verwüsten eine Fundstelle nach der Anderen. Deshalb sind die Förster leider nicht mehr so freundlich und verjagen einen von Halden auf denen sie immer ein Auge zugedrückt haben.
Nochmals Danke
Gruß
Gerdchen
Kluftknacker:
--- Zitat von: Harzsammler am 24 Jul 19, 12:53 ---Mir selbst ist dies vom Förster? beim schürfen im Raum Wildemann zum Vorwurf gemacht worden.
--- Ende Zitat ---
OK, wenn man den Bewuchs betrachtet; viele Halden sind aber vegetationsfrei. Was Oberschulenberg angeht, muss man sich fragen, wie das Beschädigen einer bereits beschädigten, weil gefällten Vegetation geregelt ist ;D
Ach DER - der meckert immer herum; zeigt man ihm aber die Bestimmungen, dass "oberflächennahe Grabungen" sogar im Landschaftsschutzgebiet Harz erlaubt sind (sofern man keine natürliche Vegetationsdecke ("belebte Bodenschicht") "aufdröselt"), dann ist Ruhe im Karton (der zieht dann immer ab, da er genau weiß, dass er keine Handhabe hat). Besonders kraucht er im Hüttschental herum. Nicht ignorieren, sondern selbstbewußt Kontra geben ...
Anbei der Auszug aus der VO über das LSG (Anm.: Selbst das zuständige Landratsamt in Goslar konnte auf Nachfrage nicht erklären, was denn die "belebte Bodenschicht" sei und wie sie definiert ist 8) ).
Navigation
[0] Themen-Index
[*] Vorherige Sete
Zur normalen Ansicht wechseln