Bergbau und Verhüttung / Mining and Smelting / Minería y Fundición > Themen zu Schlackenmineralien und -fundstellen, Verhüttungsprozesse etc.
Hilfe bei Bestimmung und Herkunft / Gusskuchen, vmtl. aus dem Seigerprozess
Bartel:
Vielen Dank für Eure Einschätzung und die weiterführenden Informationen.
Nachdem ich ich mich gerade obeflächlich in die Materie eingelesen habe, bin ich nun doch überrascht vom möglichen Alter des Objektes. Mehrere Jahrhunderte bis zu einige Tausend Jahre...wow
Noch dazu scheint es äußerst selten, dass derart schwere Gusskuchen gefunden werden.
Oliver hat darauf hingewiesen, diesen Fund der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Sofern es sich bei diesem Objekt dann tatsächlich um einen (kleinen) archäologischen "Schatz" handeln sollte, heißt das wohl aber "Pech gehabt" und das Objekt muss an den Staat abgegeben werden.
Gibt es jemanden der Erfahrung mit sowas hat?
Dankeschön und Grüße!
Bartel
pery:
--- Zitat von: Bartel am 22 Feb 21, 19:14 ---
Oliver hat darauf hingewiesen, diesen Fund der Denkmalschutzbehörde anzuzeigen. Sofern es sich bei diesem Objekt dann tatsächlich um einen (kleinen) archäologischen "Schatz" handeln sollte, heißt das wohl aber "Pech gehabt" und das Objekt muss an den Staat abgegeben werden.
--- Ende Zitat ---
Servus
In Bayern dürftest du Glück haben. Da gehören gefundene "Schätze" dem Finder und dem Grundeigentümer je zur Hälfte.
Bayern hat kein sog. Schatzregal.
Den Fund melden ist aber mehr als sinnvoll.
Glück Auf
Felix
pseudonym:
... nicht das du noch wegen Raubgräberei dran bist ,wäre da vorsichtig ....
oliverOliver:
--- Zitat von: pseudonym am 22 Feb 21, 21:35 ---... nicht das du noch wegen Raubgräberei dran bist ,wäre da vorsichtig ....
--- Ende Zitat ---
Aber nein - wenn jemand einen Zufallsfund ordnungsgemäß meldet, gabs noch nie Probleme!
Ganz im Gegenteil .....
Das sind diese völlig unbegründeten (und manchmal wohl nicht nur aus Unwissen, sondern auch aus unlauterer Absicht gestreuten) Gerüchte ("Enteignung", Märchen über Probleme wegen angeblicher Illegalität, etc.), die leider kaum auszurotten sind, und dazu führen, dass immer weniger archäologische Fundstücke an die zuständigen Stellen gemeldet werden .....
Und im konkreten Fall: ein Fund bei Baggerarbeiten kann nie und nimmer mit Raubgräberei in Zusammenhang gebracht werden - wie sollte das juristisch zu begründen sein?
Kein Archäologe will jemandem ein Fundstück wegnehmen (maximal für die wissenschaftliche Bearbeitung ung ggf. eine Publikation ausborgen), und (fast) jeder Archäologe ist froh, wenn Laien/Finder von sich aus die Zusammenarbeit mit der Wissenschaft suchen ! (genauso wie eben auch in der Geologie, der Mineralogie, der Paläontologie und auch in vielen anderen Wissenschaftszweigen)
In diesem Sinn also: lass dich von Gerüchten / Falschmeldungen / "modernen Mythen" nicht davon abbringen, archäologische Funde den zuständigen Stellen zu melden. Zusammenarbeit bringt immer beiden Seiten was!
:D
pseudonym:
Na wie man es sieht ,er hat das Teil gefunden ,Fundsituation verändert ,die Sache nicht gemeldet, Fundsache mitgenommen und beschädigt ...
Man sollte immer mit dem schlimmsten rechnen ... das kommt halt immer drauf an an wem man gerät ,wollte nur zur Vorsicht raten .
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