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Spendenkampagne 2023
Anatas:
ich habe mich bei meinem Finanzamt in Deutschland vor kurzem in einem andersrum gelagerten Fall erkundigt
(Spenden an die Pfotenretter e.V. in Wien)
Antwort: Spenden an einen e.V. sind innerhalb der EU steuerlich absetzbar !
das dürfte dann auch für das österreichische Finanzamt gelten ... oder einfach (so wie ich) bei Deinem Finanzamt anrufen ...
Ich versuche allerdings morgen auch mal bei mir in der Kanzlei was handfestes (§) zu bekommen - wobei natürlich das
österreichische Steuerrecht nicht zu den Kernkompetenzen einer dt. Kanzlei zählt ...
EDIT: Nachdem auch heute wieder Zug- und S-Bahn-Chaos in + um München herrscht mache ich heute HomeOffice und kann erst am Dienstag nachfragen
--- Zitat von: michaelh am 22 Nov 23, 12:13 ---
--- Zitat von: Stefan am 22 Nov 23, 08:52 ---Es gab die Frage ob z.B. auch Spenden in Österreich an uns abgesetzt werden können. Das kann ich leider nicht beantworten. Falls es jemand kann, wäre es schön wenn wir diese hier veröffentlichen könnten. In Deutschland geht das wenn das Empfangende Institut die gemmeinnützigen Voraussetzungen an Spenden erfüllt.
--- Ende Zitat ---
Ihr könnt davon ausgehen, dass Spenden von Privatpersonen an euch in Österreich nicht steuerlich abgesetzt werden können.
Grüße Michael
--- Ende Zitat ---
Stefan:
Ein kurzes Update, wir haben bereits ganz knapp die Hälfte erreicht!
Viel Arbeit für mich, alles in die Buchhaltung der Stiftung zu übertragen. Ich versuche auch die Spenden zuzuordnen und damit den Spendenaufruf für die Spender abzuschalten. Nicht immer gelingt es mir. Ggf. bitte kurz Bescheid geben und mir den Usernamen mitteilen.
LG Stefan
jürgen lange:
Hallo zusammen,
ich war einige Zeit Rechner eines Vereins. E.V. reicht nicht. Der Verein muss gemeinnützig sein. An die Gemeinnützigkeit selbst und die Verwendung einer Spende sind Anforderungen gestellt. Entsprechende Vereine können eine Spendenbescheinigung mit Angabe des Befreiungsbescheids des Finanzamtes vom Sitz des Vereins ausstellen. Es soll ab 2024 ein Zuwendungsempfängerregister geben, aus dem Spender etc. erkennen können, ob eine Körperschaft als befreit gilt. Siehe ein Artikel in Benedetto: Vereinsmagazin-Deutsches Ehrenamt.
Da ich aber kein Fachmensch bin und nicht mehr auf dem Laufenden bin, bitte selbst prüfen.
Glück Auf Jürgen Lange
Stefan:
Die "Geolitho Stiftung gGmbH" (das kleine g steht für gemeinnützig) ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Der Mineralienatlas ist ein Projekt der Stiftung.
Das mit dem Register hört sich interessant an. Die Frage ist dann, ob dies dann auch für andere Länder als Grundlage gilt. Das wird sich dann vermutlich zeigen.
Herzlichen Gruß
Stefan
jürgen lange:
Nachtrag zu meiner Nachricht vom 24.11.2023
.... das ist auf Deutschland anzuwenden. Zu den anderen staatlichen Regelungen in unseren Nachbarstaaten kann ich nichts sagen, auch wenn diese der EU angehören.
Jürgen Lange
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