Bezüglich Spendenabsatz in Österreich folgende Regelung:
(Auszugsweise aus der offiziellen Homepageseite vom BMF bzw. einigen Anmerkungen von mir).
Die Spendenabsetzbarkeit wurde mit 1. Jänner 2017 neu geregelt.
Ihre Spenden werden von den Spendenorganisationen ab 2017 verpflichtend direkt an Ihr Finanzamt gemeldet und erstmals automatisch in Ihre (Arbeiternehmerinnen/Arbeitnehmer) Veranlagung übernommen.
Die von Ihnen geleisteten Beträge werden automatisch in Ihrer Veranlagung berücksichtigt und sind somit steuerlich absetzbar, wenn Sie der Spendenorganisation Ihren Vor- und Zunamen sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben.
Die Abzugsfähigkeit von Spenden ist der Höhe nach begrenzt:
Abzugsfähig sind Spenden an – im Gesetz genannte – Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z.B. Universitäten), Museen sowie die 4.000 Freiwilligen Feuerwehren und die Landesfeuerwehrverbände in ganz Österreich. Ebenso sind Spenden an Vereine und Einrichtungen abzugsfähig, die mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln, wenn sie mit Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 als begünstigte Einrichtung anerkannt und in der Liste begünstigter Einrichtungen eingetragen sind.
Aktuelle Liste:
https://service.bmf.gv.at/service/allg/spenden/show_mast.asp#awEinige Ergänzungen/Anmerkungen von mir:
Mit voraussichtlich Jahresanfang 2024 wird die Liste der begünstigten Einrichtungen erweitert, da seitens der Bundesregierung der Zugang zur Spendenbegünstigung geändert wurde und dadurch viele weitere Vereine / Organisationen dazukommen.
Konkret bedeutet das, wenn ich einem Verein/Organisation, der in der Liste der begünstigten Einrichtungen enthalten ist, etwas spende, und dabei auch mein Geburtsdatum angeben, wird dieser Betrag automatisch (sofort) an das Finanzamt weitergeleitet und wird im nächsten Jahr automatisch bei der Veranlagung berücksichtigt und führt dadurch, je nach Steuerklasse zu einer Gutschrift, die bis zu 55% der Spendensumme betragen kann.
Wie ich vor kurzem selbst bemerkt habe, funktioniert das sogar rückwirkend.
Angabe des Geburtsdatums erst bei der Spende im Jahr 2023. Führte sofort zu einer Neuaufrollung der Veranlagungen in den Vorjahren, wo ebenfalls gespendet wurde.
LG Markus