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Uran-Mineralien in ebay
betadecay2000:
--- Zitat ---wie Uran sind immer noch offen, es werden sogar Spezialbegriffe wie Uran235 oder Polonium als Alternativen
--- Ende Zitat ---
Ich vermute, daß bei der Eingabe des Suchbegriffs automatisch Alternativen aufgezeigt werden, die häufig auch von anderen Suchern dieses bestimmten Begriffes versucht werden, egal wie sinnvoll oder sinnlos diese nun sein mögen, so werden offensichtlich auch Polonium, U-235 oder waffenfähiges Plutonium gesucht (auch, wenn solche Angebot -zumindest, wenn die gesetzl. Freigrenzen überschritten werden, was bei alle drei Beispielen, in wägbaren Mengen der Fall wäre- eindeutig illegal wäre).
--- Zitat ---Dort ging es um ein Chrysotil (Asbest ) - Angebot, welches ebay löschte - scheinbar erfolgte sogar ein Hinweis an die Gewerbeaufsicht.
Demnach ist das "Inverkehrbringen" radioaktiver/gesundheitsschädlicher Mineralien generell (nicht nur bei ebay) untersagt. Das würde doch bedeuten daß selbst auf Börsen keine solche Angebote erfolgen dürften?!
--- Ende Zitat ---
.
Asbest darf gem. §1 Abs. 1 i.V.m. Anhang 1 zu § 1Abschnitt 2 ChemVerbotsV (Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz) nicht in den Verkehr gebracht werden, also z.B. nicht verkauft werden.
Folgende Mineralien sind betroffen: Aktinolith, Amosit, Anthophyllit, Chrysotil, Krokydolith und Tremolit. Das Inverkehrbringen ist gem. § 8 ChemVerbotsV strafbar.
M.W.n. suchen die jeweiligen Ämter für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsicht nach illegalen Angeboten, da auch heute noch viel asbesthaltiges Material im Umlauf ist (man denke nur an die berühmten Ethernit-Welldächer oder an Blumenkästen aus Asbest).
Im Falle von Asbest ist das Inverkehrbringen auf jeden Fall illegal, wie es allerdings um rad. Mineralien steht, kann ich nicht sicher sagen, in der o.g. VO habe ich dazu nichts gefunden, auch die Strahlenschutz-VO in ihre erst wenigen Jahre alten Neufassung erwähnt die rad. Mineralien nicht mehr (in der alten galt die 10fache Freigrenze der Betreffenden Nuklide, die aber in der alten Strahlenschutz-VO zumindest für natürliches Uran ohnehin recht hoch waren).
Davon abgesehen hat Ebay nicht nur mit rad. Mineralien Probleme, sondern auch mit anderen relativ harmlosen Sachen wie Magnesium (auch massive Stück), da ich für meine Elementensammlung noch ein Magnesiumstück gesucht habe und bei Ebay auf entsprechende Angebote geboten habe, habe ich erst beim 3. Versuch Erfolg gehabt, bei den ersten beiden wurde ich nicht überboten, sondern die Auktionen wurden seitens Ebay beendet (gefährliche Chemikalien..., in einem Fall kickte Ebay offensichtlich auch den Verkäufer, da dieser kurz darauf nicht mehr bei "Ebay angemeldet" war).
Bei mir wurden nicht nur Auktionen über rad. Mineralien vorzeitig beendet, sondern es flogen auch definitiv nicht radioaktive Mineralien raus, auch mit dem Element Europium hatte Ebay Probleme, Ebay scheint da ziemlich willkürlich vorzugehen, aber laut ihren Grundsätzen bestimmt Ebay ja selber was gefährlich ist und was nicht... ::)
Auch ich wurde vor 2 Wochen gesperrt (für mind. 14 Tage), mußte jetzt eine Unterslassungerklärung an Ebay schicken, worin ich mich verpfliche, mich in der Zukunft an die AGBs und Ebaygrundsätze zu halten, bin mal gespannt, ob ich wieder zugelassen werde. Ein weiterer Verkäufer aus Sachsen wurde am selben Tag ebenfalls gesperrt.
U-/Th-Mineralien werde ich auf Ebay nicht mehr verkaufen, zur Zeit habe ich einige Mineralien bei hood.de drin, aber das Auktionshaus läuft offensichtlich fast unter Auschluß der Öffentlichkeit, daher plane ich den Verkauf über eine eigene Seite ( http://www.betadecay2000.com/ ) .
Viele Grüße und Glück auf!
Markus
raritätenjäger:
Asbest verkaufen ist strafbar? Oh mann, ich hoffe nicht, dass man dafür eingebuchtet wird. Besitz und Ankauf wird aber noch gehen? Ich werde meine Amesite und Magnesioriebeckite jedenfalls gegen die Gesetzeshüter verteidigen. Wie auch immer, so schön das ja alles manchmal läuft mit ebay, das beste ist immer noch, man verkauft/tauscht die Stücke an leibhaftige Personen. Da fragt keine Kontrollinstanz nach...
Glückauf
Andreas
betadecay2000:
--- Zitat ---Asbest verkaufen ist strafbar?
--- Ende Zitat ---
Inverkehrbringen, Begriff lt. Wikipedia u.a.:
-ist das Anbieten, Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe von Produkten.
-ist die Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte (§ 3 Nr. 9 Chemikaliengesetz [ChemG]). (Bei der ChemVerbotsV) handelt es sich um eine Verordnung des Chemikaliengesetzes (ChemG).
Der Besitz ist NICHT strafbar (der Erwerb auch nicht), da diese kein Inverkehrbringen sind! Die ChemVerbotsV verbietet das Inverkehrbringen von Asbest, als z.B.den Verkauf, wenn der Besitz verboten wäre, hätten wir ein Volk von Kriminellen, da ja dann JEDE/R, die/der noch eine asbesthaltige Nachtspeicherheizung hat oder Asbestblumenkästen oder asbesthaltige Ethernit-Dächer sein Eigen nennt, straffällig.
Der Verkauf von Asbest ist nach dieser VO somit tatsächlich strafbar, wobei hier sicher nicht der Mineraliensammler das Ziel der Verfolgung ist, sondern diese eher auf den Handel und Entsorgung mit Asbestplatten, alten Ethernit-Dächern, Blumenkästen, etc.
Also Erwerb und Besitz: o.k., Veräußern: verboten. Wobei sicher das Veräußern einzelner Mineralien sicher noch keinen Knast bedeuten würde, da dieses sicher unverhätlnismäßig wäre, wahrscheinliche wäre da schon die Einstellung wergen Geringfügigkeit.
Viele Grüße und Glück auf,
Markus
Ralf:
Hallo Markus,
scheinst Dich ja guit auszukennen. Du hast u.a. auch Krokydolith aufgezählt. Dann müsste das ja auch für das so beliebte Tigerauge gelten, oder ?
Ralf
raritätenjäger:
@Markus: schon klar, sonst wär ich auch Wiederholungstäter...
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