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Bibliothek für den Mineralienatlas
Stefan:
Hallo,
sicher könnten wir wie Google mit alten Büchern anfangen. Vielleicht wird es einfacher eine Art Bibliothek in Form von Verweisen zu Werken die andere zur Verfügung stellen aufzubauen. Sprich direkter Link auf Bücher die Google und andere langlebigere Auftritte anbieten. Das wäre dann eine Notlösung.
Das mit dem einscannen ist eine zeitraubende Angelegenheit, wenn man nicht die technischen Mitteln von Firmen wie Google etc. hat. Aber wir müssten nicht den Ergeiz haben gleich alles auf einmal zu machen. Stück für Stück ist auch gut. Aber es ist dann wirklich die Frage ob sich der Aufwand lohnt und es nicht sinnvoller wäre die Energie an anderer, nutzbringenderer Stelle zu investieren.
Gruß Stefan
berthold:
Hallo,
Das Urheberrecht wird derzeit (seit 2004) in Deutschland ja wieder mal reformiert. Die Neuerungen schaffen besonders in dem für uns fraglichen Punkt Klarheit.
--- Zitat --- 1. Paragraf 52a erlaubt es, geringe Teile eines Werkes oder einzelne Zeitschriftenartikel für Unterrichtszwecke und für einen bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen, in der Regel die Kursteilnehmer, auch ohne Zustimmung der Inhaber der Verwertungsrechte zugänglich zu machen. Dieser Paragraf war zunächst bis Ende 2006 befristet. Durch Art. 1 Nr. 2 des "Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechts" vom 10. November 2006 wurde diese Regelung bis zum 31. Dezember 2008 verlängert.
2. Der neue Paragraf 52b regelt den Umgang von öffentlichen und wissenschaftlichen Bibliotheken mit elektronisch verfügbaren Werken. Digitale Werke dürfen ausschließlich an elektronischen Leseplätze innerhalb der jeweiligen Bibliotheken wiedergegeben werden. Eine Nutzung dieser Inhalte von außerhalb, selbst von anderen Gebäuden der gleichen Universität, ist verboten.
3. Der neu eingefügte Paragraf 53a regelt den Fernversand von Artikeln durch Dienste wie Subito. Im Unterschied zu den Forderungen der Verlage hat der Gesetzgeber den Fernversand von Artikeln nicht grundsätzlich verboten, aber erheblich eingeschränkt. So dürfen Bibliotheken nur noch dann Zeitschriftenartikel verschicken, wenn die Verlage kein entsprechendes Online-Angebot vorhalten und das auch nur als grafische Datei, also ohne die Möglichkeit, die Texte zu durchsuchen.
--- Ende Zitat ---
Ich glaube das Thema hat sich erledigt :'( soweit es um aktuelle Arbeiten geht.
Gruß
Berthold
Troglophiler:
Glück Auf,
Prinzipiell finde ich die Idee einer eigenen Bibliothek gut. Interessant daran ist aber nun mal die Frage ob das Material nur einer gewissen Minderheit eingetragener Nutzer (Das wäre aber auch eine Art Zensur)...) oder aber allen Besuchern der Seiten offen steht.
Für einen "Internen" Bereich wird es keinerlei Probleme geben. Aber wenn die Titel öffentlich im WWW stehen ist das etwas anderes. Ein Autor freut sich und der Verlag fühlt sich ans Bein gepisst.
Ich würde versuchen es erstmal so zu halten wie es ist! Der Atlas bietet doch den Autoren genau den Raum den sie auch brauchen.
Was das technische einer virtuellen Bibliothek betrifft kann ich nur sagen - Sql & MySql helfen da auch nicht weiter. Und genau da greift auch die Frage der Finanzierung.
grüße,
Der Troglophile
P.S. Eine reine QuellenDatenbank (LiteraturDB) wäre manchmal auch hilfreich ;-)
Stefan:
Hier ein passender Artikel zum Thema:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/90373
Gruß Stefan
berthold:
Hallo,
unbedingt die Kommentare lesen, der Artikel selbst ist nicht so wichtig ;D Ist schon echt schlimm, welche Bauchaufschwünge da wegen des Urheberrechts gemacht werden - und wie wenige Verlage da mitspielen.
Gruß
Berthold
PS: Zitat aus einem Kommentar: "Kann denen mal jemand frisches Gras schicken... ...das Zeug, das die rauchen, scheint jedenfalls schlecht zu sein. ..." :D
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