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Foto von Steinbrüchen von dem Firmengelände aus Rechtsfrage

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Galenit:
Mhh...
Also ich bin weder Rechtsanwalt noch sowas in der Art. Aber wir arbeiten öfter damit und ich habe auch schon einige Belehrungen zu dem Thema gehabt.

Mit Bildern vom Land aus sieht es so aus, das man die machen darf, so lange man 1. nicht den Privatgrund betritt, da man sich damit strafbar macht und das Foto dann eh nur als Beweismaterial genutzt wird... 2. was das Panorama angeht, das Objekt nicht gezielt fotografiert werden darf, sonst ists kein Panoramafoto mehr. Alles andere nur mit genehmigung. So gesehen ist alles ohne Genehmigung in diesen Fällen nicht für öffentliches zu nutzen.

Aus der Luft sieht es so aus, das man Bilder machen darf, so lange man sie schlecht genug macht... Ohne eine Genehmigung darf eignetlich nix zu erkennen sein. Keine Person, kein Kennzeichen, keine eindeutig identifizierbaren Gerätschaften, Fahrzeuge, Maschienen, etc.  Für etwaige durch das Foto verursachte Probleme kann der Fotograf ebend solche auch bekommen.
Wenn man sich das dann mal überlegt, kommt man schnell zu dem ergebnis, so grob und verschwommen wie das Foto sein muss, erkennt man auch ncihtmehr viel vom Rest...

Defakto ist es sinnlos, Bilder ohne Genehmigungen zu verwenden.
Ich kann das nun alles nicht auf eine Rechtsgrundlage stützen, weil das nicht mein Gebiet ist. Das ist einfach nur das, was uns eingetrichtert wurde.

In ein paar Monaten kann ich zu dem Thema sicher noch mehr sagen... bis dahin.




Kilo:
Hat es denn unter diesen rechtlichen Gegebenheiten überhaupt noch Sinn, im Lexikon Bilder von Steinbrüchen oder Bereichen daraus zu veröffentlichen, ohne sich Ärger einzuhandeln (Die Bereitstellung von Beweismaterial für illegales Betreten sei hier mal außen vor gelassen)? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es gelingt, von Bruchbetreibern/-Besitzern Genehmigungen zur Veröffentlichung zu erhalten.

Aber gerade die Abbildung des Gesamteindruckes und der mineralführenden Stellen im Detail ist doch für die interessierten Sammler das wichtigste. Auch fotografisch ansprechende Abbildungen (siehe Wetterauer Sandgruben mit ihrer Farbenvielfalt) sollten in keiner ausführlichen Beschreibung fehlen. Wir Sammler gehen ja nicht nur mit auf Mineralien/Fossilien reduziertem Blick durch die Landschaft.

Wenn dem so wäre, der Mineralienatlas würde um einiges ärmer  werden!

Gruß Kilo

Stefan:
In diesem Thread interessiert einzig und alleine die mögliche rechtliche Situation. Alle Beiträge die dazu neigen die Diskussion in eine andere Richtung zu lenken mussten leider weichen. Ich denke auch, dass die rechtliche Situation soweit wie hier möglich bereits ausgelotet wurde. Weitere Beiträge sollten neue Fakten bringen. Ansonsten würde ich das Thema als beendet erklären und ich danke allen Beteiligten für die Einschätzung der Situation.

Für den Mineralienatlas würde das heißen, dass wir etwaige von nicht öffentlichen Flächen aus gemachte Fotos ggf. entfernen werden wobei frei zugängliche Privatwege als öffentliche Fläche angesehen werden "könnten". Ob etwaige Bilder von Steinbrüchen und Gesteinen zur Dokumentation der Geologie als ausreichendes öffentliches Interesse angesehen werden können, ist sicher etwas was ohne Gericht nicht zu klären ist. Fakt ist, dass illegales Betreten zu ärger führen kann, aber das ist nichts neues und hier kein Thema. Da es bisher keine nennenswerten Probleme gab und auch diese mit menschlichem Anstand geregelt werden konnten, sehe ich keinen weiteren Handlungsbedarf.

Danke für Eure Mithilfe
Gruß Stefan

berthold:
Hallo Kilo,


--- Zitat ---Hat es denn unter diesen rechtlichen Gegebenheiten überhaupt noch Sinn, im Lexikon Bilder von Steinbrüchen oder Bereichen daraus zu veröffentlichen, ohne sich Ärger einzuhandeln.
--- Ende Zitat ---

Also ich sehe da kein so großes Problem. Die zum Teil ja unklare rechtliche Situation trifft beide Seiten. Ein Unterlassungsanspruch steht auf dünnem Eis (wenn überhaupt). Auch ein Steinbruchbetreiber wird sich Gedanken machen, ob er mit ggf. erheblichem Aufwand so eine Unterlassungsforderung durchsetzen kann - und was er davon hat. Nur denke ich, dass dieser Thread etwas sensibilisieren sollte. Man kann eben nicht alles ungefragt und von jeder Position aus fotografieren, aber ein allgemeines Fotografierverbot von Steinbrüchen gibt es eben auch nicht.

Weiterhin glaube ich dass man vorbeugend einiges machen kann um sich keinen Ärger einzuhandeln: Fragen hat noch nie geschadet und im Zweifelsfall (wenn man nicht fragen möchte) könnte man ggf. von einer öffentlich zugänglichen Stelle aus fotografieren. Im Falle eines Falles sollte jedoch ein problematisches Bild auf Wunsch herausgenommen werden, und selbst wenn ein Steinbruchbetreibe hier massiv Ärger machen möchte will ich erst mal den Richter sehen, der hier die Todesstrafe verhängt.

Übrigens sehe ich Fotos die -entgegen des deutlich sichtbaren Verbotshinweises- auf den Münchner Mineralientagen gemacht wurden (und hier und anderswo auch veröffentlicht wurden) weit problematischer. Ich will keine schlafenden Hunde wecken aber wenn die Messeleitung z.B. gegen Veröffentlichung von Fotos von der Sonderausstellung vorgehen würde könnten bei entsprechender Argumentation nicht nur Unterlassungsforderungen sondern auch Schadensersatzforderungen im Raum stehen.

Gruß
Berthold 

thothie:
In Rechtsfragen kenn ich mich nicht so aus. Mir ist eigentlich nur bekannt, daß man für Personenaufnahmen die Einwilligung der Entsprechenden braucht.

Wenn sich das so darstellt, wie hier geschildert, dürfte man ja nur noch zu hause im Stillen Kämmerlein, bzw auf u. vom eigenem Grund- u. Boden Aufnahmen machen.

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