Hallo pseudonym,
das mit dem Hausfriedensbruch ist so!
Allerdings kann man es auf Feldern ein halbes Jahr später nochmal probieren. Der Eigentümer wird wohl kaum ne Fotokartei von den Sammlern haben, die er schon mal verscheucht hat.

Ich hab beruflich oft mit Eigentümern(Bauern) zu tun, welche ein Betretungsverbot ausgesprochen haben. Dieses wird von uns respektiert, selbst wenn für dieses Flurstück eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen ist.
Das ein Eigentümer jemanden festhalten darf, stimmt auch. Darfst du als Privatperson auch, wenn du z.B. einen Straftäter stellst. Allerdings ist das mit der Fesselung eine Gratwanderung. Genausowenig, darf man jemand einfach KO hauen um ihn festzuhalten.
Die Verhältnissmäßigkeit der Maßnahmen muss IMMER gewahrt werden!
Personalien gebe ich als Privat-und Geschäftsperson nur an Polizei, BuPo,Zoll, noch nicht mal an den Förster, heraus. Da könnte ja sonst jeder kommen!
Wenn ein Eigentümer aus Wut z.B. Sammler-Fahrzeuge beschädigt(alles schon dagewesen), musst du ihm das erstmal nachweisen. Von Anzeigen würde ich absehen, da Aussage gegen Aussage steht.
Zuparken darf er dich auch nur solange, bis du deinen "Segen" abbekommen hast und abfahren willst.
Am Besten, wenn ein aufgebrachter Eigentümer auftaucht, ruhig und sachlich bleiben, evtl. für entstandene Flurschäden ne Entschädigung anbieten. XEuro(kommt auf die Ausbeute an

) sind vielen Bauern lieber, als ein ungewisser Ernteertrag!
Bei Wiesen ist das mit der Entschädigung, aus eigener Erfahrung, viel schwieriger. Da kann selbst ne Fahrspur(vom 7,5Tonner) schnell mal 1000Eur kosten, oder das Bäuerlein rammt seinen Mähbalken in ein mangelhaft verfülltes Loch, dann wirds u.U.richtig teuer.
Steinbrüche sind eine Sache für sich. Der Eigentümer/Betreiber hat mit der Aufstellung von Verbotsschildern usw. m.E. seine Pflicht getan. Wenn jemand illegal einem Bruch betritt und demjenigen passiert etwas, ist der Sammler drann. Das gilt auch, wenn ein Steinbruchbetreiber keine Sammelerlaubnisse erteilt, aber Sammler toleriert.
Ich vergleiche das immer mit der Bahn, wenn man auf dem mit Verbotsschildern gekennzeichneten Gelände rumturnt, an eine Fahrleitung kommt und "gegrillt" wird, ist es die Dummheit/Pech des einzelnen.
Niemand würde auf die Idee kommen, die Bahn nach so einem Unfall zu verklagen... aber verunglückte Sammler haben das bei Steinbruchbetreibern versucht!
Glück auf!
Ein anderer R.L.
