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Autor Thema: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns  (Gelesen 50608 mal)

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Offline Wegschmeißit

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #75 am: 05 Apr 12, 18:03 »
@ Kluftknacker

Da hast Du natürlich Recht. Aber er könnte Hinweise in Form
von § geben, z.B. schaut euch mal das Gesetz xy im BGB an

Das er keine Rechtsberatung machen darf ist klar. Aber den rechtlichen
Rahmen abstecken schon (ein AZ oder Urteil reicht da ja schon)

Gruß Dirk

Offline uwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #76 am: 05 Apr 12, 19:09 »
Der rechtliche Rahmen ist doch klar: Steinbrüche und vermutlich auch Halden (ich bin mir da nicht klar) sind Betriebsgelände und dürfen ohne Erlaubnis nicht betreten werden, sonst ist es wohl Hausfriedensbruch.

Trotzdem liegt es an uns allen, ob dies weiterhin so sammlerfreundlich gehandhabt wird. Wenn etwas ernsthaftes geschieht ist es vorbei mit lustig. Man sollte nur Montags mal z.B. die Halde 139 besuchen. da sieht man, daß immer wieder Vollidioten an den steilen Wänden, oft auch unter Überhängen, in unberechenbaren Schüttungen gegraben haben. Da wundert man sich, daß kein Bein aus dem Haufwerk heraus ragt.

Uwe

Offline endeavour-minerals

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #77 am: 05 Apr 12, 20:50 »
Hallo Stefan,
kannst du dich noch an den tödlichen Unfall in Wülfrad erinnern. Da hat sich glaube ich ein Angehöriger hier dazu gemeldet. Das Ergebnis dieses Unfalls war, das es „offiziell“ keine Genehmigungen für die Steinbrüche der Reinkalk mehr gibt, egal wo. Irgendetwas muss da gelaufen sein.


Ingo
« Letzte Änderung: 05 Apr 12, 21:57 von endeavour-minerals »

Offline giantcrystal

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #78 am: 05 Apr 12, 21:10 »
Liebe Leute

Lasst es doch einfach so, wie es ist...

Eine allgemeine rechtsgültige Sammelerlaubnis wird man eh nie erwirken können. Sehr wohl aber ein Grundsatzurteil, das uns Mineraliensammler unter Umständen sehr alt aussehen lässt...

Da sollten wir keine schlafenden Hunde wecken !

Meine Meinung...

Glück Auf

Thomas

Offline Jörg

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #79 am: 05 Apr 12, 21:53 »
Zitat
Da sollten wir keine schlafenden Hunde wecken !
Bin 100% der gleichen Meinung!

Steinbrüche, Halden, etc., stehen immer auf dem Gelände eines Eigentümers, und sei es die Stadt, das Land, der Bund. So weit ich weiss, steht einem der Besuch in Wäldern (Naherholungsgebiete) lt. Gesetz zu. Steinbrüche zählen nicht zu Naherholungsgebieten. Wie Thomas schrieb, wir kratzen mit evtl. Bemühungen zu legalisiertem Sammeln an einer Schachstelle, die wir lieber nicht antasten sollten, da ein Steinbruch immer eine potenzielle Gefahrenquelle darstellt. Eine offizielle Erlaubnis wäre nur mit damit verbundenem Ausschluss von Risiken verbunden und möglich.
Eine offizielle Begeh- und Sammelerlaubnis wäre also nur mit einhergehenden Sicherheitsvorkehrungen denkbar. (Sanitäter vor Ort, Wände müssten vorher auf Steinschlag untersucht werden - wie soll das gehen?, Sicherheitsausrüstung für jeden Sammler - da müsste man sich auf bestimmte Normen einigen, etc...).
Nee, der Schuss würde def. nach hinten losgehen.
Lieber an der (geduldeten) Grenze zum Illegalen bewegen, und auch das eine oder andere Risiko (falls überhaupt) in Kauf nehmen, als eine generelle Gesetzesänderung zu unserem Nachteil erwirken, was m.E. durchaus passieren kann.

Glück Auf! (und das möglichst noch lange)
Jörg

Offline uwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #80 am: 05 Apr 12, 21:57 »
Ich habe gerade von einem anonymen Besucher des Forums einen interessanten Beitrag zur rechtlichen Situation erhalten, welche ich mit seiner Erlaubnis hier zur Kenntnis geben möchte:

1.      Sammeln in aufgelassenen Brüchen und Halden, wenn nicht eingefriedet, generell erlaubt, auch in Privatbesitz. Wenn eingefriedet (es zählen nur Zaun, Mauer mindestens so hoch, dass man einen deutlichen Überstiegsschritt machen muss, Hecken, Sperrbänder, Verbotsschilder sind keine Einfriedungen und zählen nicht!). Wenn eingefriedet, muss die Erlaubnis des Besitzers eingeholt werden.

2.      Hausfriedensbruch besteht nur dann, wenn:

- man trotz Aufforderung das Gelände nicht verlässt

- trotz ausgesprochenem Betretungsverbot wiederholt betritt

-wenn man das Gelände trotz Aufforderung nicht verlässt darf der Besitzer einen festhalten, bei Bedrohung auch mit Gewalt und Fesselung (…)

-man muss ihm in diesem Fall nicht die Personalien aushändigen, das darf nur Polizei oder Förster

3. Sammeln auf Halden und in Brüchen, welche noch betrieben werden, sind Betriebsgelände, hier muss bei Verbotsschildern o.ä. die Erlaubnis eingeholt werden, will man  sich frei halten.

4. Auf Feldern darf ohne Genehmigung des Besitzers gesammelt werden, wenn das Feld nicht bestellt ist, auf Wiesen sind die Löcher zu verfüllen.

4. Das im SächsWaldG verankerte Verbot, aus dem Waldboden (nicht Halde!) Steine zu entfernen, gilt nicht für Mineralien- Sammeln! Gemeint ist hier das Entfernen von Steinmaterial (zum Bauen o.ä..).

5. Das Recht, Mineralien zu sammeln, ist durch das GG gesichert. (Ausübung des Hobbys).

Uwe


Offline pseudonym

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #81 am: 05 Apr 12, 22:46 »
Hey das klingt ja gut ,besonders die Sache mit dem Hausfriedensbruch - wissen wir auch das diese Dinge definitiv so sind ?

Offline Blackminer

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #82 am: 06 Apr 12, 00:47 »
Hallo pseudonym,
das mit dem Hausfriedensbruch ist so!
Allerdings kann man es auf Feldern ein halbes Jahr später nochmal probieren. Der Eigentümer wird wohl kaum ne Fotokartei von den Sammlern haben, die er schon mal verscheucht hat. ;D

Ich hab beruflich oft mit Eigentümern(Bauern) zu tun, welche ein Betretungsverbot ausgesprochen haben. Dieses wird von uns respektiert, selbst wenn für dieses Flurstück eine Dienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen ist.

Das ein Eigentümer jemanden festhalten darf, stimmt auch. Darfst du als Privatperson auch, wenn du z.B. einen Straftäter stellst. Allerdings ist das mit der Fesselung eine Gratwanderung. Genausowenig, darf man jemand einfach KO hauen um ihn festzuhalten.
Die Verhältnissmäßigkeit der Maßnahmen muss IMMER gewahrt werden!

Personalien gebe ich als Privat-und Geschäftsperson nur an Polizei, BuPo,Zoll, noch nicht mal an den Förster, heraus. Da könnte ja sonst jeder kommen!

Wenn ein Eigentümer aus Wut  z.B. Sammler-Fahrzeuge beschädigt(alles schon dagewesen), musst du ihm das erstmal nachweisen. Von Anzeigen würde ich absehen, da Aussage gegen Aussage steht.

Zuparken darf er dich auch nur solange, bis du deinen "Segen" abbekommen hast und abfahren willst.

Am Besten, wenn ein aufgebrachter Eigentümer auftaucht, ruhig und sachlich bleiben, evtl. für entstandene Flurschäden ne Entschädigung anbieten. XEuro(kommt auf die Ausbeute an ;)) sind vielen Bauern lieber, als ein ungewisser Ernteertrag!
Bei Wiesen ist das mit der Entschädigung, aus eigener Erfahrung, viel schwieriger. Da kann selbst ne Fahrspur(vom 7,5Tonner) schnell mal 1000Eur kosten, oder das Bäuerlein rammt seinen Mähbalken in ein mangelhaft verfülltes Loch, dann wirds u.U.richtig teuer.

Steinbrüche sind eine Sache für sich. Der Eigentümer/Betreiber hat mit der Aufstellung von Verbotsschildern usw. m.E. seine Pflicht getan. Wenn jemand illegal einem Bruch betritt und demjenigen passiert etwas, ist der Sammler drann. Das gilt auch, wenn ein Steinbruchbetreiber keine Sammelerlaubnisse erteilt, aber Sammler toleriert.
Ich vergleiche das immer mit der Bahn, wenn man auf dem mit Verbotsschildern gekennzeichneten Gelände rumturnt, an eine Fahrleitung kommt und "gegrillt" wird, ist es die Dummheit/Pech des einzelnen.
Niemand würde auf die Idee kommen, die Bahn nach so einem Unfall zu verklagen... aber verunglückte Sammler haben das bei Steinbruchbetreibern versucht! ??? ???
Glück auf!
Ein anderer R.L.  :)

Offline pseudonym

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #83 am: 06 Apr 12, 10:46 »
Na das klingt ganz vernünftig was du schreibst so in etwa hatte ich das auch in Erinnerung , bis jetzt kam keiner bei mir ausser einmal im Elzing und der hat freundlich gesagt das er mich des Betriebsgeländes verweisen muss , obwohl er versteht das ich dort sammeln will aber es nutze halt nix Unfall ,BG Blabla - ich bin dann weg und gut wars ,ist allerdings Ende 90er gewesen und zwischenzeitlich war ich ja paar Jahre ziemlich inaktiv und als ich den Thread gellesen hab dacht ich es gaht gar nichts mehr .

Dank an Blackminer und Uwe - ihr habt mich bissel beruhigt !

Ist eigentlich mal jemand in Callenberg erwischt worden ?

Offline raritätenjäger

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #84 am: 06 Apr 12, 15:09 »
Hallo,

da möchte ich Thomas zustimmen. Ist doch niedlich, wie 100 mal über solche Dinge diskutiert wird und letztlich tobt doch jeder durch die Brüche, egal was ist. Hat bisher funktioniert und wird auch weiter so gehen.

Gruß
Andreas

Offline pseudonym

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #85 am: 06 Apr 12, 15:24 »
Naja wie gesagt meine zeitweilige Abstinenz hatte mich dazu bewogen , man kann ja nie wissen in dem Staat muss man ja mit allen rechnen , man wird immer beobachtet ob online oder Bruch . . . ;D ;D ;D !

Da muss man sich mit allen (Mineral-)Wässern waschen  ! ;D

Offline cmd.powell

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #86 am: 06 Apr 12, 16:25 »
Hallo

Ich habe es bisher immer so gehalten, das ich - natürlich - wenn der Besitzer/Betreiber gekommen ist und mehr oder weniger hysterisch (die Wenigsten waren wirklich verärgert) darauf gedrängt hat, das ich den Bruch verlassen soll, ich auch gegangen bin. Als noch relativ junger Sammler muß ich auch etwas an meine Zukunft denken und in der will ich auch noch Sammeln gehen können. Ich muß allerdings auch sagen, das ich bisher nur wenige Male eines Steinbruchs verwiesen wurde. Gut, dazu muß ich wahrscheinlich auch sagen, das es um Hannover herum eh nicht mehr so arg viele Steinbrüche gibt, wo sich Mineraliensammeln lohnt. Bei den wenigen noch aktiven weiß ich inzwischen, wo ich rein kann, wo ich eine Genehmigung brauche und wo man besser weg bleibt.

Und zum Thema K.O.-Hauen und/oder fesseln: Das ist der "Gefahr in Verzug"-Paragraf. Das darf/muß jeder machen, wenn er eine Straftat beobachtet (Eigenschutz geht natürlich vor). Paradebeispiel sind die U-Bahn-Schläger, wo der Helfer tragischerweise ums Leben kam. Der Mensch hat richtig gehandelt und hätte auch härter durchgreifen können. Ist natürlich logisch, das man nicht gleich jemanden irgendwas über den Schädel zieht, wenn man zu sowas dazu kommt. Ich hätte sicher auch versucht, erstmal mit den Leuten zu reden. Naja, und bei irgendeiner illegalen Steinbruchbetretung kann man nicht von Gefahr in Verzug reden, außer vielleicht der Illegale versucht sich dort das Leben zu nehmen. Leider hängt in dieser Geschichte viel Ermessenspielraum drin, eben jene besagte Wahrung der Verhältnissmäßigkeit, die man praktisch immer erst hinterher weiß. Ich bin froh, das ich bisher noch nicht in so einer Situation war.

Also, immer freundlich bleiben, wenn man rausfliegt geht man und vor allem: Immer aufpassen das einem nichts passiert. Im eigenen und auch in unserem Interesse.

Achso, eine Sache checke ich jetzt nicht: Wieso darf ein Anwalt nicht erklären, was man falsch oder richtig macht ? Muß man immer erst eine Straftat begehen, bevor man belehrt wird oder was ? Oder muß man immer bezahlen ? Beides voll idiotisch, wenn ihr mich fragt. Kinder lernen auch nur, indem man ihnen etwas erklärt und Gesetzestexte muß ich mir immer mindestens zwanzigmal durchlesen, bevor ich die ansatzweise verstehe. Wenn die in Keilschrift wären, würde ich sie schneller raffen...

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #87 am: 06 Apr 12, 16:31 »
Das geht deswegen nicht , weil er ziemlichen Ärger kriegen kann wenn dann irgendwann vor Gericht einer sagt : Also mit Verlaub Herr Richter der Anwalt sowieso hat im Mineralienatlas gesagt ich darf das , wenn der Anwalt dann nicht alle Umstände kannte dann kann das richtig Zoff geben .

Rechtsberatung läuft normalerweise so ab das man sich da allein und im speziellen Fall beraten lässt .

Offline cmd.powell

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #88 am: 06 Apr 12, 16:41 »
Das geht deswegen nicht , weil er ziemlichen Ärger kriegen kann wenn dann irgendwann vor Gericht einer sagt : Also mit Verlaub Herr Richter der Anwalt sowieso hat im Mineralienatlas gesagt ich darf das , wenn der Anwalt dann nicht alle Umstände kannte dann kann das richtig Zoff geben .

Rechtsberatung läuft normalerweise so ab das man sich da allein und im speziellen Fall beraten lässt .

Wenn Deine Aussage so richtig ist, gibt es also keine Regulierung und man ist letztlich auf gutdünken der Laune des Richter ausgesetzt. Ich sehe das so: Entweder es gibt eine gesetzliche Regelung für einen Sachverhalt und diese Regelung sollte dann jeder kennen, damit er sie nicht bricht, oder es gibt keine Regelung und dann herscht naturgemäß Anarchie. Ist die deutsche Gesetzeslage wirklich so desolat ?
Sorry, wenn ich in diesen Fragen vielleicht etwas naiv wirke, aber ich komme aus den Naturwissenschaften und dort sind Gesetze etwas ziemlich fundamentales gegen das man nicht verstoßen kann (dass dieses im Strafrecht geht, hab ich auch schon mitbekommen  ;) ).

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #89 am: 06 Apr 12, 17:12 »
Nee,nee solche Gesetze sind nichts statisches , das ist was ganz anderes als Naturgesetze auf die immer Verlass ist .

Am Ende gibts die Gerechtigkeit doch nur für den der es sich leisten kann - der Steinbruchbesitzer , oder die Versicherung haben nen schönen teuren Anwalt und unsereins steht mitm Pflichtverteidiger da - wie das im E-Fall ausgeht steht schon vorher fest.

Wenn man nen talentierten ,ehrgeizigen Junganwalt der sich profilieren will erwischt könnt´s  vielleicht klappen.

Am besten wir machen es so :

Wird einer erwischt und soll Bußgelder zahlen , gibt jeder hier nen €uro bis die Sache bezahlt ist und fertich tut keinem weh und man muss kein Bammel haben . . . das wäre zu überlegen !

Und würde unsere Frauen beruhigen .

 

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