Hallo alle zusammen,
was hier zum Hausfriedensbruch, also zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von uns Sammlern geschrieben wurde, ist zutreffend wiedergegeben. Stefan wollte aber noch etwas dazu wissen, ob der Betreiber eines Steinbruchs trotz Enthaftungserklärung haftet oder haften kann. Das hängt von der Erklärung ab, die wir Sammler unterzeichnen.
§ 3 Haftpflichtgesetz lautet wie folgt: "Wer ein Bergwerk, einen Steinbruch, eine Gräberei (Grube) oder eine Fabrik betreibt, haftet, wenn ein Bevollmächtigter oder ein Repräsentant oder eine zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder der Arbeiter angenommene Person durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen herbeigeführt hat, für den dadurch entstandenen Schaden." Diese Ersatzpflicht darf nach § 7 Haftpflichtgesetz im voraus weder beschränkt noch ausgeschlossen werden. Es ist also zwingendes Recht. Kommt ein Sammler zu Schaden, haftet der Betreiber also nur dann, wenn er oder eine von ihm eingesetzte Aufsichtsperson schuldhaft die Körperverletzung herbeigeführt hat. Die Vorschrift hat praktisch aber bisher keine Bedeutung. Es gibt auch kein veröffentlichtes Urteil dazu.
§ 7 Haftpflichtgesetz gilt aber nur für § 3 Haftpflichtgesetz, sodass eine Haftung aus anderen Anspruchsgrundlagen sehr wohl ausgeschlossen werden kann.
Eine Enthaftungserklärung ist also wirksam, wenn von der Enthaftung die Haftung nach § 3 Haftpflichtgesetz ausgenommen wird. Ein Urteil nach dieser Vorschrift ist aber, wie gesagt, bisher anscheinend noch nicht ergangen. Ist die Enthaftungserklärung dagegen unbeschränkt, ist sie insgesamt unwirksam, sodass eine Haftung möglich ist. Es dürfte nicht nur im Interesse der Steinbruchbetreiber, sondern auch in unserem eigenen Interesse liegen, nur wirksame Erklärungen zu unterzeichnen, damit nicht doch irgendwann ein Urteil mit einer Haftung des Steinbruchbetreibers veröffentlicht wird.

Ich konnte bisher nicht herausfinden, ob die Betriebshaftpflichtversicherungen solche Schäden mit abdecken und was es ggf. die Betreiber kostet, das Mineraliensammeln mit in die Versicherung einzubeziehen.

Viele Grüße aus Leipzig
Sebastian