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Illegaler " Schatzsucher " ertappt

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Ralf:
Ähhm, mag ja sein, dass ich was überlesen habe.

Woher stammt Dein Wissen, dass der Förster den Sammler lange Zeit beobachtet hat ?
Er kann ja auch dazugekommen sein, nachdem der Sammler bereits stundenlang gegraben hat.
Wie gesagt, wenn ich nix überlesen habe.

Davon abgesehen ist ein Verbot ein Verbot. Und wer sich nicht dran hält und erwischt wird, muß mit Konsequenzen rechnen. Denunziantentum kann ich da nicht entdecken.

Mineraloge:
Ich will mal versuchen etwas Licht in die Sache zu bringen von rechtlicher Seite her.

Grundsätzlich fällt die Mineraliensuche (Achate, Quarze, Goldwasche etc.) unter das BundesBergGesetz kurz BBergG siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bbergg/index.html
Man beachte nun § 3 Abs. (4) (http://bundesrecht.juris.de/bbergg/__3.html) hier wird zwischen bergfreien und grundeigenen Bodenschätzen unterschieden. Dazu ist es wichtig was man sucht ob nun Gold oder Quarz/Achat. Gold fällt unter die bergfreien Bodenschätze und Quarz/Achat unter die grundeigenen.
Im Fall des Achatsammlers handelt es sich also um grundeigene Bodenschätze. Um diese bergen zu dürfen bedarf es einer Genehmigung des Eigentümers, nicht unbedingt des Pächters, da der Pächter nur Anspruch auf die in seinem Pachtvertrag festgelegten Dinge hat, z.B. Nutzung der Fläche als Wald. Getrennt davon kann der Eigentümer die Schürfrechte an andere verpachten, natürlich nur unter der Voraussetzung das die Ausübung dieser Tätigkeit den anderen Pächter nicht behindert. Ein Beispiel einer solchen Symbiose wäre z.B. die getrennte Verpachtung der Jagdrechte in dem Wald. Im Fall des Achatsammlers, ist klar, es ist ein Landschaftsschutzgebiet und es gelten zusätzliche Vorschriften die das Graben verbieten. In diesen Gebieten ist nur das aufsammeln loser Steine gestattet. Zu beachten ist noch ob zusätzliche Vorschriften in dem Gebiet das verlassen der Wege verbieten. Beispiel hierfür wäre der Schneckenstein, hier darf gar nix aufgehoben und auch kein Weg verlassen werden.

Wenn wir uns nun in einem Wald befinden, der dem Land Sachsen oder auch dem Bund gehört und nicht verpachtet ist, auch kein Landschaftsschutzgebiet oder ähnliches, dürften wir Achate suchen und mitnehmen. Grabungen sind hier im kleinen Umfang möglich (max. 50cm Tiefe) --> Stichwort Grabungserlaubnis, dabei dürfen jedoch keine Pflanzen geschädigt werden und der Urzustand ist nachher wieder herzustellen, was teilweise nicht möglich ist, z.B. bei dichtem Bewuchs mit Sträuchern oder eben von vielen nicht gemacht wird aus Faulheit.

Was das Betreten von Steinbrüchen betrifft brauche ich ja nicht viel zu sagen, ohne Erlaubnis ist es Hausfriedensbruch und das mitnehmen von was auch immer Diebstahl.

So nun noch zum Gold, nach der bisherigen Auswertung des Gesetzes dürften wir noch kein Gold waschen. Aber es machen doch so viele, machen die das illegal? Jein!
Hier kommt § 4 Abs. (1) 3. ins Spiel http://bundesrecht.juris.de/bbergg/__4.html, dieser Erlaubt das sammeln von Mineralien zu Hobbyzwecken! Ja aber warum dann das Jein? Ganz einfach, die Bäche die meist unser geliebtes Gold führen sind zum großen Teil an Angelvereine verpachtet. Diese haben 2005 oder 2006 geklagt (nach dem "Goldrausch" an der Schwarza) und erreicht dass das Goldwaschen ihre Nutzung laut Pachtvertrag (siehe oben) behindert. Somit können also keine Schürfrechte ohne Einverständnis der Angelvereine vergeben werden. Also erst kundig machen ob das Gewässer verpachtet ist und den Pächter nett fragen, kann manchmal Wunder wirken.

Sollte das Gewässer nicht verpachtet sein, weil nur so ein kleines Rinnsal und auch nicht über privaten Besitz verlaufen, da wo man waschen möchte, darf man mit Pfanne und auch Waschrinne waschen. Jedoch nur zu Hobbyzwecken!


So ich hoffe ich hab bisschen Licht ins Dunkel gebracht.

Mineraloge

Stefan:
Mit den wenigen rein sachlichen Beiträgen als Ausnahme (danke es gibt sie ja doch) ist dies wieder mal ein gutes Beispiel für den Niedergang des Foren-Niveaus. Herzlichen Dank an die Mitwirkenden die mit ihren exemplarischen Beiträgen gezeigt haben was wir hier nicht wollen. Beleidigung, Verleumdung, Verallgemeinerung, Vorurteile und das alles in wenigen Beiträgen - tolle Sache.

Da wir, wie schon öfter erwähnt, Wert auf sachlich geführte Themen legen, werde ich diesen Thread bei dem nächsten emotional geführten Beitrag schließen und demjenigen eine Forenauszeit gönnen.

Ich danke für die Aufmerksamkeit

efda1:
also da ich den forstbeamten selber kenne und an diesen tag auch persönlich vor ort war kann ich euch sagen wie es war er ist durch den im wald geparkten  pick up darauf aufmerksam geworten und hat im dann beim beladen des fahrzeuges zur rede gestellt, da aber seine frau ihm teils beleitggent ansprach hat er den förster verständigt der wiederum die polizei . dann wurde von der polizei drei maurerkübeln voll kugeln beschlagnahmt. er hatte mehrere löcher gegraben und zwei junge bäume gefällt und eine ca 10x 10m große fläche mit dem aushub die neuanpflanzung bedeckt wer noch was wissen möchte kann sich gern bei mir melden. auserdem sind alle Jäger und forstarbeiter ab diesen tag besonders aufmerksam und haben die anweisung jeden der da mit hammer oder so dabei erwischt wird  den förster zu melden es werden auch von allen fahrzeugen nicht nur sammlern die oft im waldeingang parken fotos gemacht der förster wiederum hat die anweisung dies zur anzeige zu bringen , in den gebiet um die fundstelle sind besonders tannen und douglasien gepflanzt.

Alcest:
Danke dafür, dass diese Schweinerei nach 4 Jahren in all ihrer Gesamtheit ans Licht kommt!

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