Trübsalblasen nützt nichts ! Wie ich schon oft verkündet habe, eine Strahlerbewilligung, die es an verschiedenen Orten in der Schweiz braucht, hilft da oft ein Verbot zu verhindern. Mit dem dazugehörenden Reglement wird sicher gestellt:
dass der Bewilligungsnehmer eine Haftpflichtversicherung hat (für Schäden die u.U. er verursacht)
dass schwarze Schafe erkannt oder entdeckt werden (Kontrolle auch durch Inhaber von Bewilligungen zulässig = Selbstkontrolle der Strahler)
dass eine Kontrolle durch Aufsichtspersonen mit Ahndung und Bestrafung von Übeltätern möglich ist
etc.
Klar, auch dies schliesst Unholde nicht aus, doch Vorfälle reduzieren sich auf ein erträgliches Mass und werden so Einzeltäter zugeschrieben und nicht allen ...
In diesem Sinne "Mente et Malleo - Geist und Hammer"
Geist ist das was es Braucht...

Grüessli
Christian