jeder Sammler ist betroffen! Von A wie Autosammler bis Z wie Zeitschriftensammler.
nun, hier ist doch dezidiert von
Kulturgütern die Rede. sprich an der Entstehung eines betroffenen Gegenstandes muss - definitionsgemäß - der Mensch beteiligt gewesen sein. Fossilien und Mineralien sind aber meines Erachtens eindeutig
Naturgüter. Ich glaube kaum, dass es juristisch haltbar wäre, den Begriff "Kultur" auf die Zeit vor der Entstehung der Gattung Homo anzuwenden !
(Grauzonen, Streitfälle und Überschneidungsbereiche sind natürlich wie immer vorprogrammiert, z.B.: Sekundärmineralien aus Bergbauen, pleistozäne Fossilien besonders aus dem Umfeld paläolithischer Stationen, etc.)