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Kulturgut Mineralien und Fossilien
Kluftknacker:
--- Zitat von: uwe am 25 Oct 15, 08:21 ---Nach zugegebenermaßen oberflächlichen Durchsicht des Gesetzesentwurfes (danke Sönke für den link), betrifft es Mineraliensammler schon mal gar nicht, allerdings soweit diese nicht ihre Stufen in einem Museum entwendet haben. Man muß ja auch nicht unbedingt in einer denkmalgeschützten Halde herumbuddeln.
Und wer von den Sammlern paläontlogischer Artefakte wird schon die Überreste eines humanoiten Vorfahrens oder eines bisher unbekannten Sauriers finden und ausgraben?
Also, warum die Aufregung? War wohl eher ein Sturm im Wasserglas.
--- Ende Zitat ---
Jau, das sehe ich genauso.
Hier wird jetzt leider Kulturgut mit Sammelgut und Naturgut usw. bunt in einen Topf geworfen. Für Otto-Normalmineraliensammler hat das Gesetz keine Auswirkung. Da wird die Bedeutung der eigenen Funde und der eigenen Sammlung schlicht überbewertet. Und wenn: ich wage mal zu behaupten, dass selbst die Terra-Mineralia-Museums-Stufen nicht als Kulturgut bezeichnet werden können.
Glück auf!
Kluftknacker
Stefan:
"„Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem
oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen
Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem
oder wissenschaftlichem Wert,"
Das ist ein Freibrief für alles was "wissenschaftlichen Wert" hat. Eine Stufe aus einer Typlokalität wäre demnach Kulturgut. Es gibt viele Möglichkeiten einen wissenschaftlichen Wert zu definieren. Es geht nicht darum ob das Gesetzt in der Form angewendet wird wie es hier vielleicht etwas zu schwarz gemalt wird. Es geht darum, dass es zu einer Beweisumkehr führt. Der Zöllner sagt das ist Kulturgut und Du bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist.
Ganz nebenbei sind wir hier der Mineralienatlas und Fossilienatlas.
Maibolte:
--- Zitat ---
Hier wird jetzt leider Kulturgut mit Sammelgut und Naturgut usw. bunt in einen Topf geworfen. Für Otto-Normalmineraliensammler hat das Gesetz keine Auswirkung. Da wird die Bedeutung der eigenen Funde und der eigenen Sammlung schlicht überbewertet. Und wenn: ich wage mal zu behaupten, dass selbst die Terra-Mineralia-Museums-Stufen nicht als Kulturgut bezeichnet werden können.
Glück auf!
Kluftknacker
--- Ende Zitat ---
Weißt Du was in so mancher Beamten Birne abgeht?? Wenn da der Amtsschimmel zuschlägt....aber Hallo!
Gruß Dirk
cmd.powell:
--- Zitat von: Stefan am 26 Oct 15, 20:27 ---"„Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, geschichtlichem
oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturellen
Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismatischem
oder wissenschaftlichem Wert,"
Das ist ein Freibrief für alles was "wissenschaftlichen Wert" hat. Eine Stufe aus einer Typlokalität wäre demnach Kulturgut. Es gibt viele Möglichkeiten einen wissenschaftlichen Wert zu definieren. Es geht nicht darum ob das Gesetzt in der Form angewendet wird wie es hier vielleicht etwas zu schwarz gemalt wird. Es geht darum, dass es zu einer Beweisumkehr führt. Der Zöllner sagt das ist Kulturgut und Du bist in der Beweispflicht, dass es nicht so ist.
Ganz nebenbei sind wir hier der Mineralienatlas und Fossilienatlas.
--- Ende Zitat ---
Also, ob es die Pedition noch auf 100% schafft - wage ich mal zu bezweifeln. Daher denke ich jetzt mal einen Schritt weiter und wo man (WIR) vielleicht einen Hebel ansetzen können. Stichwort "Umkehr der Beweispflicht": Damit ist eine Person solange schuldig, bis ihre Unschuld zweifelsfrei bewiesen ist, womit unser (also das der Bundesrepublik Deutschland) Rechtsgrundsatz vollständig ausgehebelt wird. Daher wäre jetzt meine Überlegung, sobald dieses Gesetzt in Kraft tritt (woran ich kaum noch Zweifel habe) sofort eine Verfassungsklage in Karlsruhe einzureichen. Die Richter seinen mir die einzig mögliche Instanz zu sein, dieses "Gesetz" noch zu kippen.
Andernfalls bin ich von Heute auf Morgen ein Verbrecher, obwohl ich mich bis zu dem Tag (der hoffentlich nie kommt) an alle Gesetze gehalten habe. Ich will jetzt nicht wieder Diskussionen zum Thema "Demokratie in Deutschland" lostreten, aber ich meine, solche "Zustände" hatte wir in Deutschland zuletzt zwischen 1933 und 1945 - echt traurig...
Zurück zu der Idee mit der Verfassungsklage: In wieweit wären wir als Gemeinschaft (wobei ich jetzt mal alle anderen Sammler von "Kulturgut" mit in den Topf nehme) in der Lage, solche ein Klage loszutreten und auch durchzuhalten - immerhin ginge es ja gegen "unseren" Staat und ich denke mal, da nimmt meine Rechtsschutzversicherung die Füße hoch!?
guefz:
Das wäre dann wohl ein ähnliches Verfahren wie das gegen die Voratsdatenspeicherung, das ja jetzt auch wieder von zwei Seiten in Gang gesetzt werden wird.
Günter
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