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Preis-Auszeichnungspflicht

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Stronkolo:
Hallo,

Definitionssache.....?    Mineralien werden, neben Antiquitäten und Kunst, zoll- und steuerrechtlich als Sammlungsstücke

eingestuft.

Bis 2014  mit 7% und danach mit 19 %  besteuert.

Welche höhere Instanz gibt es als das Finanzamt !? ;D

Im München z.B. finden ständig Kontrollen durch Zoll/Steuer bei Drittlandanbietern ( Asien,

Afrika, Russland) statt und auch das Ordnungsamt dreht immer seine Runde.

Es werden aber nur die bei der EU-Einfuhr angemeldeten Waren verglichen und kontrolliert.

Das Ordnungsamt interessiert sich mehr für das Cr im Krokoit, um dann ganze Stände als

Giftmülldeponie zu deklarien.

Hätten diese beiden eifrigen Behörden eine rechtliche Grundlage wären sich sicherlich schon vor

Jahren in Aktion getreten.


Grüße
Andreas

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