In der Besucherordnung steht zumindest nichts von einem Veröffentlichungsverbot, lediglich Zitat: Privates Fotografieren und Filmen ist ohne Stativ und Blitzlicht erlaubt. Fotografieren und Filmen für gewerbliche Zwecke ist genehmigungspflichtig.
Wenn ich etwas veröffentliche, ist es wohl nicht mehr nur zu privaten Zwecken!
aber es heißt auch nicht , dass es automatisch zu kommerziellen Zwecken dient. Demnach könnte man alles durchsetzen, dass gar nichts mehr fotografiert werden darf. Kein Eifelturm, keine Brücken und Häuser oder Autos. Ich dachte immer, dass das Urheberecht auf bereits existierende Fotos, Texte, Gemälde besteht und nicht auf Exponate. Die sind ja nichts menschengemachtes (bei Mineralien) und nicht duplizierbar.
Wenn ich jetzt eine Buche fotografiere, kann mich der Parkwächter oder Förster also anschwärzen, weil ich gegen das Urheberrecht des Parks oder der Buche verstoße(?) So So. Und wie hoch wird die Chance wohl sein, dass mit genau meinem (also eurem, deinen) Foto viel Geld verdient wird? 0,0000001%.
Ist wohl das Zeitalter der "Selbstdarstellung", worauf sich heute viele was drauf einbilden, dass ihre Fotos die besten und so was von wichtig sind, die nur darauf warten, von jemanden geklaut und vervielfältigt zu werden der über Nacht damit zum Millionär wird.

Auf Pinterest tummeln sich milliarden Fotos, von denen kein Urheberrecht mehr wirklich nachvollziehbar ist.