Glück auf,
ich frage mich dabei vor allem: Wie soll das technisch funktionieren? Sind die jeweiligen Plattformen dafür verantwortlich, jeden Verkauf an das Finanzamt zu melden? Ich weiß nicht, wie viele tausend Verkäufe alleine auf Ebay jeden Tag statt finden. Wer soll das im FA zuordnen und prüfen, ab wann jemand >30 Verkäufe im Jahr oder/und >2000,-€ im Jahr plattformübergreifend durch Verkäufe eingenommen hat?
Das, denke ich, schaffen die Plattformsysteme schon, und gemeldet wird an zentrale Finanzbehörden. Mit entsprechenden Kenndaten (nur z.B. Konto

) geht das auch plattformübergreifend weiter.
Woraus aber zunächst einmal nichts automatisch erwächst. Denn: private Veräußerungsgewinne waren schon vorher oberhalb der Freigrenze steuerpflichtig - immer mit der Frage, wann überhaupt ein privater Veräußerungs
gewinn vorliegt. Das festzustellen - und da stimme ich Deiner sonstigen Einschätzung zu - das werden sich die Finanzämter nie aufladen können, sie haben es schon bisher kaum getan, inzwischen wird ja auf die Belegeinreichung nur zur normalen Steuererklärung verzichtet.
Man hofft hiermit wohl, die dicken Fische herausfiltern zu können, denen man einen gewerbsmäßigen Geschäftsumfang nachweisen könnte.
Allerdings erscheinen die Schwellenwerte recht niedrig. Da wird zu viel über zu viele übermittelt und gespeichert(?).
Bedenklich sind daher solche Gesetze durchaus, die Verzahnung von Plattformen und Behörden ist mit Argwohn zu betrachten, digital und durchsichtig fangen beide mit d an...
MfG ruebezahl