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Autor Thema: Privatverkäufe über Ebay und andere Verkaufsplattformen ab 1.1.2023  (Gelesen 3230 mal)

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Offline Steinjäger

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Gutes neues Jahr allerseits!

Zum Jahresbeginn gleich eine unerfreuliche Sache. Diese Information ist für alle interessant und wichtig die über Ebay und andere Plattformen Mineralien und sonstige Dinge anbieten und verkaufen.

Ab dem 1.1.2023 sind nur noch maximal 30 Verkäufe bis zu einem Gesamtbetrag aller Verkäufe zusammen von 2000 Euro jährlich für private Verkäufer zulässig.

Details zu dem neuen Gesetz gibt es hier:

https://www.business-leaders.net/plattformen-steuertransparenzgesetz-alle-privaten-verkaeufe-werden-ans-finanzamt-gemeldet/

Gruß und Glück auf!

Uwe

Offline loismin

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Danke für die Information.
Damit dürften alle Privatverkäufe bei Ebay vorbei sein .

Loismin

Offline geomueller

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Also wenn ich das richtig lese und verstehe, betrifft das Verkäufe über jegliche digitale Plattformen. Zitat: Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
1. die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
2. die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung.
Eine Plattform liegt auch vor, wenn der Betreiber des Systems mit Anbietern oder anderen Nutzern Rechtsgeschäfte abschließt, die auf die Nummern 1 oder 2 gerichtet sind.


Also ein Sammler der eine private HP mit einer Verkaufs-/Angebotsseite betreibt wo er z. B. Doubletten anbietet wäre davon betroffen (wenn er es bisher nicht auch schon so war). Der Mineralienatlas wäre davon nicht betroffen weil er ja die Verkäufe nicht abwickelt, sondern höchstens vermittelnd auftritt.

Wenn man dem Gesetz etwas positives abringen kann, dann das es mehr Sammler dazu bewegen könnte als Verkäufer/Anbieter auf Börsen aufzutreten.

MfG Jürgen
« Letzte Änderung: 01 Jan 23, 16:37 von geomueller »

Offline nwsachse

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Hallo,

die genannten Grenzen von 30 Verkäufen bzw. 200 Euro betreffen ja zunächst "nur" die Meldepflicht der Plattformbetreiber, daraus ergibt sich noch keine Steuerpflicht.

https://www.lohi.de/steuertipps/aktuell/article/sind-private-ebay-verkaeufe-steuerpflichtig.html

Falls ein privater Verkauf versteuert werden soll (Einkommenssteuer) müsste man bei durch Kauf erworbenen Artikeln auch den Einkaufspreis gegenrechnen, wenn sich dort ein Verlust ergibt, würde das unter Umständen sogar zu einer Steuerersparnis führen.

Also erst mal ganz ruhig bleiben und abwarten.

Jörg N.

Offline etalon

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Hallo zusammen,

ich frage mich dabei vor allem: Wie soll das technisch funktionieren? Sind die jeweiligen Plattformen dafür verantwortlich, jeden Verkauf an das Finanzamt zu melden? Ich weiß nicht, wie viele tausend Verkäufe alleine auf Ebay jeden Tag statt finden. Wer soll das im FA zuordnen und prüfen, ab wann jemand >30 Verkäufe im Jahr oder/und >2000,-€ im Jahr plattformübergreifend durch Verkäufe eingenommen hat?

Das ist meiner Meinung nach völlig illusorisch und ein weiteres völlig schwachsinniges Vorhaben, welches weder kontrolliert noch durchgesetzt werden kann…

Was ist, wenn ich mein Auto >2000,-€ an privat verkaufe? Da bin ich theoretisch bislang auch schon verpflichtet gewesen, die Einkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Wer kontrolliert das? Genau keiner, da schon für weit wichtigere Dinge kein Personal bei den Finanzbehörden vorhanden ist.

Daher wird sich bei privaten Verkäufen damit 2023 nichts ändern. Sollte das im Einzelfall mal kontrolliert werden, so war das bis heute auch schon möglich. Die Wahrscheinlichkeit geht aber wohl gegen Null…

Daher kein Grund zur Aufregung, das neue Jahr ist noch so jung und es wird wichtigere Dinge geben, über die es sich aufzuregen lohnt.  ;)

Grüße Markus

Offline cmd.powell

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Moin und ein frohes neues Jahr euch allen

ich frage mich dabei vor allem: Wie soll das technisch funktionieren? Sind die jeweiligen Plattformen dafür verantwortlich, jeden Verkauf an das Finanzamt zu melden? Ich weiß nicht, wie viele tausend Verkäufe alleine auf Ebay jeden Tag statt finden. Wer soll das im FA zuordnen und prüfen, ab wann jemand >30 Verkäufe im Jahr oder/und >2000,-€ im Jahr plattformübergreifend durch Verkäufe eingenommen hat?

Das ist meiner Meinung nach völlig illusorisch und ein weiteres völlig schwachsinniges Vorhaben, welches weder kontrolliert noch durchgesetzt werden kann…

Ich wäre mit solch einer Annahme sehr vorsichtig! Gerade auf den populären Plattformen treiben sich genug arbeitslose Anwälte rum die nix besseres zu tun haben, als irgendwen irgendwo anzuschwärzen nur um ein paar Euronen nebenbei zu machen. Wenn man sein Auto irgendwem verkauft und dann vielleicht auch noch bar kassiert bekommt das wahrlich niemand mit aber bei großen Online-Plattformen wäre ich da etwas vorsichtiger.
Außerdem sollten wir davon ausgehen, das dieser Gesetzentwurf für die Plattformbetreiber und vor allem die Finanzämter nicht aus heiterem Himmel kommt und die schon entsprechend vorbereitet sind. Bleibt also wirklich nur zu hoffen das diese Änderungen die Börsenlandschaft wiederbelebt...

P.S.: Was mir gerade noch einfällt: Wie steht es eigentlich mit ebay.com, der internationalen Seite von ebay. Sind die auch verpflichtet alle Transaktionen an das deutsche Finanzamt zu melden oder umgehe ich den ganzen Zirkus indem ich meine Felsen etc. in Zukunft international verkaufe?
« Letzte Änderung: 01 Jan 23, 19:24 von cmd.powell »

Offline etalon

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Zitat
Ich wäre mit solch einer Annahme sehr vorsichtig! Gerade auf den populären Plattformen treiben sich genug arbeitslose Anwälte rum die nix besseres zu tun haben, als irgendwen irgendwo anzuschwärzen nur um ein paar Euronen nebenbei zu machen.

Und was sollen die machen? Von denen weiß keiner, was ich bei meiner Steuererklärung angebe oder auch nicht. Es geht ja nicht darum, dass man nicht mehr als 30 Verkäufe oder 2000,-€ tätigen/einnehmen darf. Man muss es halt irgend wann nur versteuern und ein Gewerbe anmelden. Also sehe ich irgend welche profilneurotischen Anwälte nicht als die große Bedrohung…

Zitat
Außerdem sollten wir davon ausgehen, das dieser Gesetzentwurf für die Plattformbetreiber und vor allem die Finanzämter nicht aus heiterem Himmel kommt und die schon entsprechend vorbereitet sind.

Ja, das hat die jüngere Vergangenheit deutlich gezeigt, dass aus Berlin und Brüssel nur bis ins Kleinste durchdachte und in der Umsetzung bei den Behörden mögliche Gesetze auf den Weg gebracht werden!  ;D ;D

Vor allem was Digitalisierung und Vernetzung angeht sind deutsche Behörden bekanntermaßen ganz vorne mit dabei. Auch Datenschutz und Datentransfer spielen in unserem Land kaum eine Rolle.  ;D ::)

Ich hoffe, man konnte meinen triefenden Sarkasmus ob dieses Unterfangens erkennen…  ;D ;D

Nix für ungut, aber da kann ich nur mit dem Kopf schütteln… ;D

Grüße Markus




Offline Stronkolo

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Hallo,

Man kann das natürlich als sportliche Herausforderung sehen und abwarten ob das Finanzamt effektiv arbeitet.

Oder man meldet ein Kleinstgewerbe an und hat seine Ruhe.


Mir ist bei ebay in den letzten Jahren allerdings aufgefallen, das viele Verkäufer, die ja immer nur Material aus ihrer

'persönlichen, privaten' Sammlung angeboten haben  ::), nach und nach zu Gewerbetreibenden mutiert sind.


Ob durch freundliche Schreiben vom Finanzamt oder eigene Entscheidung kann ich leider nicht sagen. ;D

Grüße
Andreas

Offline vandendrieschen

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Sind die auch verpflichtet alle Transaktionen an das deutsche Finanzamt zu melden oder umgehe ich den ganzen Zirkus indem ich meine Felsen etc. in Zukunft international verkaufe?
Finanzämter hassen diesen Trick.

Offline ruebezahl

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Glück auf,

ich frage mich dabei vor allem: Wie soll das technisch funktionieren? Sind die jeweiligen Plattformen dafür verantwortlich, jeden Verkauf an das Finanzamt zu melden? Ich weiß nicht, wie viele tausend Verkäufe alleine auf Ebay jeden Tag statt finden. Wer soll das im FA zuordnen und prüfen, ab wann jemand >30 Verkäufe im Jahr oder/und >2000,-€ im Jahr plattformübergreifend durch Verkäufe eingenommen hat?

Das, denke ich, schaffen die Plattformsysteme schon, und gemeldet wird an zentrale Finanzbehörden. Mit entsprechenden Kenndaten (nur z.B. Konto :-X) geht das auch plattformübergreifend weiter.

Woraus aber zunächst einmal nichts automatisch erwächst. Denn: private Veräußerungsgewinne waren schon vorher oberhalb der Freigrenze steuerpflichtig - immer mit der Frage, wann überhaupt ein privater Veräußerungsgewinn vorliegt. Das festzustellen - und da stimme ich Deiner sonstigen Einschätzung zu - das werden sich die Finanzämter nie aufladen können, sie haben es schon bisher kaum getan, inzwischen wird ja auf die Belegeinreichung nur zur normalen Steuererklärung verzichtet.

Man hofft hiermit wohl, die dicken Fische herausfiltern zu können, denen man einen gewerbsmäßigen Geschäftsumfang nachweisen könnte.

Allerdings erscheinen die Schwellenwerte recht  niedrig. Da wird zu viel über zu viele übermittelt und gespeichert(?).

Bedenklich sind daher solche Gesetze durchaus, die Verzahnung von Plattformen und Behörden ist mit Argwohn zu betrachten, digital und durchsichtig fangen beide mit d an...

MfG ruebezahl
« Letzte Änderung: 02 Jan 23, 01:23 von ruebezahl »

Offline etalon

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Mir ist bei ebay in den letzten Jahren allerdings aufgefallen, das viele Verkäufer, die ja immer nur Material aus ihrer

'persönlichen, privaten' Sammlung angeboten haben  ::), nach und nach zu Gewerbetreibenden mutiert sind.


Ob durch freundliche Schreiben vom Finanzamt oder eigene Entscheidung kann ich leider nicht sagen. ;D

Grüße
Andreas

Ich denke eher, dass das Interesse bei Ebay selbst liegt, Leute, welche viele Verkäufe tätigen, als Händler einzuordnen. Bleibt doch dann für das Unternehmen auch mehr hängen…

Das, denke ich, schaffen die Plattformsysteme schon, und gemeldet wird an zentrale Finanzbehörden. Mit entsprechenden Kenndaten (nur z.B. Konto :-X) geht das auch plattformübergreifend weiter.



Allerdings erscheinen die Schwellenwerte recht  niedrig. Da wird zu viel über zu viele übermittelt und gespeichert(?).

Bedenklich sind daher solche Gesetze durchaus, die Verzahnung von Plattformen und Behörden ist mit Argwohn zu betrachten, digital und durchsichtig fangen beide mit d an...

MfG ruebezahl


Ich vermute mal, dass es hier läuft wie bei der Grundsteuerreform. Warum werden Millionen von Menschen damit belästigt Daten zu erheben, welche alle schon in Gänze bei verschiedenen Behörden wie Katasterämtern, etc. vorliegen? Weil es unser Datenschutz verbietet, diese von einem Amt zum nächsten einfach so ohne Weiteres durchzureichen. Daher müssen die juristischen Personen (Bürger oder Unternehmen) diese Daten erneut aufwändig dem zur Verfügung stellen, der jetzt meint den neuen heiligen Gral gefunden zu haben (z.B. Finanzamt auf Anweisung vom BVG).
Meine Frau arbeitet auf einem Amt. Wenn ich da so manchmal mitbekomme, was die in der Gegend umhertelefonieren muss, weil sie nicht auf die Daten(banken) der anderen Ämter und Behörden zugreifen DARF, dann weiß man, was die wahren Effizienzkiller in diesem unserem System sind.

Bei deinen letzten Absätzen stimme ich dir absolut zu. Ich finde das auch bedenklich, allerdings ergibt sich das zwangsläufig aus dem oben Geschriebenen. Daher bleibe ich bei meiner Meinung. Auch wenn es einzelne vllt treffen mag, so war es bei diesen jetzt auch schon möglich. Für die breite Masse wird sich aber mangels Datenschutz und Personalkapazitäten faktisch überhaupt nichts ändern.

Grüße Markus

Online Junibolte

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Im Rahmen der Umsetzung der DAC 7-Richtlinie werden auch Änderungen im EU-Amtshilfegesetz vorgenommen. Sie betreffen Gruppenersuchen, eine Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs auf Lizenzeinkünfte sowie den automatisierten Abruf von Konteninformationen.
« Letzte Änderung: 02 Jan 23, 20:55 von Junibolte »

Offline cmd.powell

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Mir ist bei ebay in den letzten Jahren allerdings aufgefallen, das viele Verkäufer, die ja immer nur Material aus ihrer

'persönlichen, privaten' Sammlung angeboten haben  ::), nach und nach zu Gewerbetreibenden mutiert sind.

Gibt es da nicht schon seit längerem eine Regel/Gesetz, das man ab einer gewissen Anzahl von Verkäufen "automatisch" als gewerblicher Verkäufer gilt (mit entsprechenden Auflagen)? Ich meine mich düster an soetwas zu erinnern. Kann natürlich auch sein, das ich nur schlecht geträumt habe. Hmm, wenn ich so nachdenke, träume ich schon seit einigen Jahren schlecht. Hat sich aber etwas gebessert seit ich keine Nachrichten mehr konsumiere...

@Markus: Sicherlich hast Du recht mit Deiner Aussage, aber versuchen können sie es erstmal und wenn nur ein oder zwei von hundert anbeißen lohnt es sich vielleicht schon. Stichwort Abmahnwelle!

Grüße auch Markus

Offline TKMineral

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Hallo.

Bleibt nur zu hoffen das das ganze zu einem Aufwind für Mineralienbörsen führt....

Gruß,
Thomas
« Letzte Änderung: 13 Feb 23, 18:58 von TKMineral »

Offline vandendrieschen

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Hallo.

Bleibt nur zu hoffen das das ganze zu einem Aufwind für Mineralienbörsen führt....

Gruß,
Thomas
Das muss zur Folge haben, dass es mehr Mineraliensammler geben wird. Der Erwerb konzentriert sich dann höchstens auf die paar restlichen namenhaften Börsen, die einmal im Jahr stattfinden, in der jeweiligen erreichbaren Nähe der Sammler.
Ich merke aber auch keinen Rückgang auf Ebay was Mineralienangebote betrifft.

 

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