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Urlaubsplanung

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Conny3:
http://www.vfmg.de/

Da steht auch was über die Ausfuhr von Fossilien, Mineralien. Ist zwar schon etwas länger her. Aber wer weiß?

Ausfuhrverbot für Fossilien aus der Türkei :

Aufgeschreckt durch einen Artikel in meiner Tageszeitung und einer fast gleichzeitig publizierten gleichlautenden Notiz in der Zeitschrift Fossilien, die Anfang Juli ausgeliefert wurde (Fossilien Heft 4/02 Seite 226), eine Warnung an alle Mineralien und Fossilien sammelnden und kaufenden Türkei-Reisenden. Doch zunächst die Erlebnisse eines Lohrer Türkei-Touristen:
Ein Tourist (kein Sammler) sah an mehreren Souvenier-Ständen im Taurus-Gebirge Steine; zwei davon kaufte er als Mitbringsel für seine Kinder für umgerechnet acht Euro. Weder vom Reiseveranstalter noch vom Reiseleiter gab es die geringsten Hinweise, dass deren Ausfuhr nicht gestattet ist.

Am Flughafen Antalya Durchleuchtung des Gepäcks. Die Sicherheitskräfte bemerken die Steine im Rucksack. Der Rucksack muss geöffnet werden. Der Zöllner zieht einen Archäologen hinzu, der die Steine als Fossilien identifiziert, und damit nimmt das Unheil seinen Lauf. Der Vorwurf lautet nun "versuchte Ausfuhr türkischer Kulturgüter". Der Flieger ist weg und der Tourist und seine Ehefrau werden diversen Polizei- und Zollbehörden vorgeführt. Der Ehemann als Träger des Rucksacks mit den beiden "Souveniers" muss ins Untersuchungsgefängnis. Die Ehefrau informiert das deutsche Konsulat, besorgt einen Rechtsanwalt und Dolmetscher. Am nächsten Tag Haftprüfungstermin: Der Tourist wird wegen Verstoßes gegen § 2863 der türkischen Ausfuhrbestimmungen verhaftet und in das Gefängnis Antalya überstellt. Die Ehefrau darf unbehelligt ausreisen.

Anfang Mai Gerichtstermin in Antalya. Der Tourist wird in Ketten und schwer bewacht vorgeführt. Eine kurze Verhandlung; plötzlich sagt die Dolmetscherin, er sei frei. Die Hauptverhandlung wird für Ende Juni angesetzt (ist inzwischen auf Oktober verschoben). Per Gerichtsbeschluss wird er des Landes verwiesen. Am gleichen Tag geht es mit Polizeibewachung zum Flughafen, der Tourist wird in eine Maschine gesetzt, den Reisepass erhält der Steward mit der Auflage ihn erst nach dem Abflug auszuhändigen. Soweit ist die Sache glimpflich abgelaufen - wenn man von den vier Wochen Untersuchungshaft in Antalya absieht.

Grundlage für die Verhaftung war ein Verstoß gegen die türkischen Ausfuhrbestimmungen.

Die Internet-Seite www.auswaertiges-amt.de/www/de/laenderinfos des Auswärtigen Amtes gibt auf ihrer Türkei-Seite unter dem Link Strafvorschriften nur wenige, aber inzwischen deutliche Hinweise: "Hart geahndet wird der Besitz bzw. die Ausfuhr von Antiquitäten, da diese dem Staat gehören (Diebstahl von dem Staat gehörigen Gegenständen). Es wird davor gewarnt, von Händlern Antiquitäten, alte Münzen, Fossilien etc. anzukaufen oder selbst mitzunehmen. Polizei und Zollbehörden legen den Begriff 'Antiquitäten' weit aus. Jeder bearbeitete Stein kann darunter fallen." Die Tat kann nach türkischem Recht (und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht) mit einer Geldstafe von mindestens 5000 Euro oder in schweren Fällen bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden.

Daher der eindringliche Rat an jeden Türkei-Reisenden: Nehmen Sie nichts aus der Türkei mit, was alt oder von archäologischem, geschichtlichem oder sonstigem kulturellen Interesse sein könnte. Der Grat zwischen Mitbringsel und wertvollem Kulturgut, das den Ausfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes unterliegt, ist sehr schmal. Selbst kundigen Reiseleitern vor Ort ist nicht bekannt, dass unter antike Gegenstände auch Fossilien fallen, wie sie massenweise an Touristen verscherbelt werden.

Das was dem Fossilien-Leser und dem Lohrer Touristen am Ende ihrer Türkei-Urlaube passiert ist, sind keine Einzelfälle. Dem Auswärtigen Amt sind aus den vergangenen zwölf Monaten zehn weitere, ähnlich gelagerte Fälle mit Antiquitäten und Fossilien bekannt. Die türkischen Behörden greifen zur Zeit rigoros durch, was die Bewahrung der eigenen Kulturgüter betrifft; darunter fallen nach neuester Definition auch Fossilien. Der Begriff "jeder bearbeitete Stein" von der Website des Auswärtigen Amtes könnte bei großzügiger Auslegung durch die türkischen Behörden auch Mineralien umfassen. Dies ist jetzt nur noch eine Frage der Zeit.

Gefängnisstrafe auf Ausfuhr von Fossilien aus der Türkei II. (Nachtrag):

Im VFMG-aktuell 5-2002 berichtete ich recht ausführlich über die unschönen Erlebnisse eines Urlaubsreisenden, der auf einem türkischen Basar einige Fossilien erstanden hatte. An Weihnachten wurde vor einem türkischen Gericht das nächste Kapitel dazu geschrieben.
In Abwesenheit des Angeklagten wurde am 26. Dezember 2002 folgendes Urteil gefällt, wie der türkische Anwalt der Familie per Fax mitteilte:
Ein Jahr, vier Monate und 20 Tage Gefängnis (es ist noch nicht bekannt, ob diese Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde) und dazu eine Geldstrafe in Höhe von 60.584.471 türkischen Lira (was bei aktuellem Wechselkurs rund 40 Euro entspricht). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Betroffene hat auch vor, über seinen Anwalt gegen das Urteil Berufung einzulegen.
Interessant sind auch die Bemerkungen der Ehefrau des Betroffenen gegenüber der Redaktion des Lohrer Echo: Sie ist äußerst unzufrieden über die Behandlung von Inhaftierten aus verschiedenen europäischen Ländern und die Unterstützung durch deutsche Behörden. Eine Österreicherin wurde nach Einschreiten des österreichischen Konsulats und Zahlung von 3500 Euro freigelassen und durfte weiterreisen. Längere Zeit im Gefängnis schmoren müssen eigentlich nur Deutsche. Die Zahl ähnlich gelagerter Fälle hat sich innerhalb eines halben Jahres auf rund 20 erhöht.
Ich muss Sie nochmals eindringlich davor warnen, irgendetwas aus Stein, etwas was alt oder fossil ist, oder archäologisch, geschichtlich oder kulturell wertvoll aussieht, unbedacht aus der Türkei mit herauszunehmen. Mittels der modernen Gepäckkontrollsysteme kann der türkische Zoll jedes Stück finden!

Originaltext: Lohrer Echo, Jg. 2003, Nr. 2 vom 03.01.2002
 



Conny

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