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Autor Thema: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns  (Gelesen 50601 mal)

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Offline wolfi

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #105 am: 26 Sep 19, 21:16 »
Servus,
ich hatte heute eine eher unliebsame Begegnung mit einem Bauern. Im Fichtelgebirge gibt es ja etliche Felder, auf denen Bergkristalle gefunden werden können. Es heisst ja weiter oben in diesem Thread, dass das Sammeln auf Feldern in der vegetationsfreien Zeit prinzipiell erlaubt ist. Gilt das auch, wenn einen der Bauer wiederholt erwischt und "höflichst" bittet, sein Feld zu verlassen und sich nicht mehr darauf blicken zu lassen? Bin natürlich höflich geblieben, aber der kann mich irgendwie mal kreuzweise...
Servus + Glück auf
Wolfi

Offline heli

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #106 am: 26 Sep 19, 22:21 »
Hallo,

es ist sicher nicht so, "dass das Sammeln auf Feldern in der vegetationsfreien Zeit prinzipiell erlaubt ist."

Immerhin ist alles Privatbesitz. Wenn einen also der Besitzer dazu auffordert, sollte man gehen, sonst kann auf einen eine Besitzstörungsklage zukommen.

Grundsätzlich gilt also immer nur: Wo kein Kläger, ...

Grüße
Helmut

 

Offline Stefan

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #107 am: 26 Sep 19, 22:33 »
In Bayern z.B:

II. Beschränkungen des Betretungsrechts

3. Landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzte Flächen

Unter die Beschränkung des Betretungsrechts nach Art. 25 fallen sowohl landwirtschaftlich als auch gärtnerisch genutzte Flächen. Hierzu gehören Acker- und Grünland, Mähwiesen und Weiden, Sonderkulturen wie Obst- und Weingärten, Hopfen- und Spargelfelder sowie durch Anbau bestimmter Gartenpflanzen genutzte Flächen. Alle diese Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Solche Wege sind unter den Voraussetzungen des Art. 31 offen zu halten. Der Begriff der Nutzzeit lässt sich nicht allgemein festlegen. Die gesetzliche Definition in Art. 25 Satz 2 gibt hierfür einen Anhalt. Hauptsächlich kommt es auf die jeweilige Art der Nutzpflanzen und deren Vegetationsperiode an.

Auf die Möglichkeit, darüber hinaus nach Art. 30 Abs. 1 Satz 3 für Sonderkulturen bis zu einer Fläche von 5 ha ohne naturschutzrechtliche Genehmigung Sperren zu errichten, wird hingewiesen.

Im Umkehrschluss denke ich, ist das Betreten außerhalb der Zeiten wenn es sch um keine Sondernutzungsfläche handelt zu dulden. Besser ist aber immer den Konsens zu finden.

Viele Grüße
Stefan

Offline Harzsammler

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #108 am: 26 Sep 19, 22:53 »
Das Betreten der "freien Landschaft"
ist in den Landes-Naturschutz Gesetzen geregelt.

Hier z.B. für Baden Württemberg:

§ 37 Betreten der freien Landschaft

(1) Die freie Landschaft kann von jedermann zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden.

(4) Wer die freie Landschaft betritt, ist verpflichtet, von ihm abgelegte Gegenstände und Abfälle wieder aufzunehmen und zu entfernen

Offline Kluftknacker

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #109 am: 27 Sep 19, 10:38 »
Hier sollte unbedingt unterschieden werden zwischen  "Betreten" und "Sachentnahme" (was das Bergen und Entfernen von Stufen ist). Sicherlich kann man in gewissen geregelten Zeitperioden einen Acker betreten, allerdings nichts (ohne Zustimmung des Grundeigentümers) davon entfernen, nicht einmal die murkeligste Kartoffel, die nach der Ernte auf dem Feld blieb.

Offline Blackminer

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #110 am: 27 Sep 19, 22:25 »
Hallo,
ich hab ja viel, beruflich, mit unserer Landbevölkerung zu tun.
Bauern sind auch nur Menschen und haben mal nen schlechten Tag.
In Wolfis Fall ging es sicher um ne Prinzipfrage. Ein Sammler wird evtl. toleriert, aber dann kommen ja noch 20 andere und latschen die Saat platt. Schon sieht der Acker aus, als ob ne Rotte Wildschweine drauf war.
Dazu kommt, dass die wenigsten Eigentümer der genutzten Flächen sind. Eigentlich gehts ja nur ums Geld.
Die Eigentümer, die sonstwo wohnen, bekommen Entschädigungen und beim Nutzer bleibt kaum was hängen.
In der letzten Zeit beobachte ich aber auch einen Wandel bei den Nutzern, der Generationenwechsel kommt!
Die alte Generation hängt an ihrer Scholle jammert und schimpft auf alles und jeden. Die Jungbauern sind viel entspannter und gesprächsbereiter geworden.

@Wolfi
Da dich der Bauer schon mehrfach erwischt hat, weisst du ja sicher, wo er wohnt? Hinfahren, auf 2-3Halbe einladen, wenn Hofladen vorhanden ist, was kaufen, ratschen, und schon hast du nen Freund mehr. Gibt auch Dickschädel!
Aber Achtung, manchmal sind die Bauerinnen richtige Furien.

@Kluftknacker
Die "Sachentnahme" bezieht sich aufs "Stoppeln", da der Bauer mit den Feldfrüchten sein Geld verdient. Mit den Steinen, die im Feld liegen, verdient er kein Geld. Genauer gesagt, alle Feldfrüchte gehören dem Nutzer, aber nicht der Boden, wenn der Nutzer nicht auch Eigentümer ist.
GA

 

Offline Conny3

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #111 am: 27 Sep 19, 22:31 »
Hallo,

wir haben in Selb nun das Gegenteil von dem was Wolfi erlebt hatte, bemerkt. Während der Rauchquarzsuche nahe der Papiermühle gaben uns die netten Bauern sogar noch Tipps, wo man evtl. größere Kristalle finden könnte. Leider gab es dort nur Restkartoffeln auf zu lesen und keine Kristalle. Sascha kann das bestätigen.

Gruß Conny

Offline loismin

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #112 am: 28 Sep 19, 14:14 »
Hallo.

Jetzt werde ich wahrscheinlich wieder gelyncht werden aber egal.
Ich wohne zufällig auf dem Land und habe da Haus und Grundstück, obwohl ich kein Bauer bin !
Das mit dem ewigen Pochen auf das Betreten von Privatgrund ohne Genehmigung habe ich ca 20 mal in der Woche , da in der Nachbarschaft ein Jugendzentrum ist und viele Leute aus München da hin kommen .
Mal eine Frage :
Wenn ihr in einem Dorf oder Stadt lebt und ein Haus habt, werden die meisten von euch wohl ums Grundstück einen Zaun und ein verschlossenes Gartentor haben !
Das ist auf dem Land ja doch nicht anders, nur daß wir da keinen Zaun ums Grundstück ziehen wollen  und auch kei nTor haben wollen, weil wir die Freiheit lieben !
Nun meinen alle, die aus der Stadt kommen, weil da kein  Tor und Zaun ist, ist das ohne zu fragen zu betreten !
Die Bauern haben schon recht, es ist doch nicht zuviel verlangt, wenn man ihn fragt, soweit man das erkennen kann wem das gehört !
Dann wirds auch in den allermeisten Fällen keine Probleme geben, außer er ist schon so genervt , daß er das überhaupt nichts mehr
genehmigt!
Na und, dann gehts halt mal nicht !
Seid froh, daß es bei uns nicht so ist wie teilweise in Spanien wo die Grundstücksbesitzer ihr ganzes Gelande mit 2 m hohen Zäunen
umgeben und das noch 2 km von ihrer Finka entfernt !
Da ist dann mit Betreten von ganzen Landstrichen nichts mehr möglich .

Loismin
Was würdet ihr sagen, wenn ich in die Stadt komme und dort in eurem Garten rumgehe ??

Offline Collector

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #113 am: 28 Sep 19, 16:44 »

"..........wie teilweise in Spanien wo die Grundstücksbesitzer ihr ganzes Gelande mit 2 m hohen Zäunen
umgeben und das noch 2 km von ihrer Finka entfernt !
Da ist dann mit Betreten von ganzen Landstrichen nichts mehr möglich ........."



Hallo Alois
wo bitteschön in Spanien ist das so  ?

Gruß
Peter aus Spanien

Offline loismin

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #114 am: 29 Sep 19, 14:01 »
Hallo Peter.

Z B in Sevilla( Mina Los Angeles und Umgebung )   oder auch in Cordoba beim Cerro Muriano  oder bei der Alcantarilla Mine in der Umgebung usw usw. !

Lois

Offline SaschaN

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #115 am: 29 Sep 19, 16:17 »
Hallo,

ich kann die Aussage von Conny vollstens bestätigen. Bin oft auf Äckern unterwegs nie Probleme gehabt die meisten Landwirte sind froh das man die Steine weg nimmt.

Allerdings hätten die das auch gern das man gleich alle mit nimmt  ;D

@Loismin ich wohne im Dorf wenn sich da jeder aufregen würde wenn man durch Gärten der Leute abkürzt um irgendwo hin zu kommen dann wäre die Polizei 24/7 nur bei uns. Am Land völlig Gang und Gäbe. Kenn ich nicht anders

Warum sieht heut zu Tage jeder alles so verbissen ???

Gruß Sascha

Offline loismin

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #116 am: 29 Sep 19, 17:37 »
Hallo.

Wenn du den Nachbarn kennst der da durchgeht ists auch noch was anderes !
Aber der Anstand würde es gebieten daß ich den Besitzer frage obs ihm recht ist  ;)
Und das hat mit Verbissenheit nichts zu tun sondern mit Freundlichkeit und Rücksicht anderen gegenüber  >:D

Loismin

Offline Steinfrieder

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #117 am: 29 Sep 19, 20:39 »
Hallo zusammen
Es hat zwar nicht unmittelbar mit diesem Thema zutun,kundtuen möchte ich es trotzdem.
Gestern war ich auf Sammeltour auf den Feldern zwischen Reichstädt und Oberkarsdorf(Achat)Feld kaum betreten da kam der Bauer,ich ahnte
schlechtes,aber er war sehr freundlich erklärte mir das das Feld bestellt sei aber er bei der Zwischenfrucht kein Problem habe.
Wir hatten ein nettes Gespräch,er sagte mir das Sammler aus Dresden letztes Jahr gut gefunden hätten.
Zum Abschluß nannte er mir Stellen wo es Höffig sei und wünschte mir gute Erfolge.
Zwei Stücke konnte ich finden,sind noch nicht gesägt,mal sehen.
Ist wenig abgeregnet man kann noch nichts sagen.
Gruß Steinfrieder

Offline loismin

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #118 am: 29 Sep 19, 21:07 »
Hallo.

Ich glaube auch, daß die meisten Bauern nicht gegen Leute haben , die die abgeernteten Felder begehen und nur aufsammeln.
Drum wird auch der Conny sicher nirgends Probleme haben, da er sowieso mit seinem OBI Eimer bekannt sein wird und schon von weitem  gut zu erkennen ist  ;D
Ganz anders sieht es allerdings mit den Bauern aus, auf deren Felder Quarze, Rauchquarze oder Turmaline gefunden werden .
Da entstehen dann auch Grabungen , z T ,als abschreckendes Beispiel ,in einem hochstehenden Maisfeld ein metergroßes und tiefes Loch
nicht mehr verfüllt , wo dann der Mähdrescher reinfährt und kaputt geht !
Der wird wahrscheinlich nicht gut auf Sammler zu sprechen sein .

Loismin

Offline SaschaN

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #119 am: 29 Sep 19, 21:12 »
@Loismin natürlich kennen einen die Nachbarn nach einer Zeit aber von Anfang an wissen die auch nicht wo man die Leute zuordnen soll. Klar fragt man wenn einer im Garten ist aber man klingelt doch nicht extra um nach zu fragen. Das hat nix mit Anstand zu tun ist einfach am Dorf ganz normal  ;)

Gruß Sascha

 

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