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Autor Thema: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns  (Gelesen 50627 mal)

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Offline Kluftknacker

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #90 am: 06 Apr 12, 17:47 »
Wenn Deine Aussage so richtig ist, gibt es also keine Regulierung und man ist letztlich auf gutdünken der Laune des Richter ausgesetzt.

Na, da hat wohl einer kaum "Bekanntschaft" mit dem deutschen Rechtswesen (und der Rechtsprechung) gemacht.  ;)
Sicherlich gibt es dort nichts Verlässliches, manche Tageslaune entscheidet, von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich.

Willkommen in der Realität - pseudonym hat es schon richtig geschrieben.

Kluftknacker

Offline wilbi

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #91 am: 06 Apr 12, 18:16 »
Hallo, ich bin im Harz hin und wieder mal von Förstern angesprochen worden auf Halden. Ich hab mich immer dumm gestellt und die Herren wollen ja auch gerne belehren, da hab ich zugehört und zugestimmt und die Halde verlassen, im nächsten Jahr wieder hin. Nie ernstliche Probleme gehabt in Jahrzehnten.
Glückauf
willi

Offline MartinB

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #92 am: 06 Apr 12, 20:43 »
Hausfriedensbruch ist wohl der einzige für Deutschland relevante Straftatbestand. Dafür müsst Ihr Grundstücksbegrenzungen überwinden, die das nicht wollen. Also Zäune, Mauern oder auch nur "Betreten verboten" Schilder. Wo ich ohne solche Grenze hinkomme, darf ich sammeln. Wenn rundherum Zäune oder Schilder stehen (und ich da bin, ohne sie gesehen zu haben), bin ich leise ...

Offline Kluftknacker

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #93 am: 06 Apr 12, 20:55 »
Da tun sich ja Abgründe auf ...  ;D >:D

Offline MartinB

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #94 am: 07 Apr 12, 08:09 »
Achso, und wenn mich ein Berechtigter (also der Grundeigentümer oder ein von ihm Beauftragter/Bevollmächtigter) wegschickt, dann gehe ich natürlich.

Offline fassi

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #95 am: 07 Apr 12, 09:20 »
Irgentwie komm ich in diesen Thema hier nicht mit -
Ok oftmals sind bestimmte Gegenden mit verboten etc belegt ist klar und man weis auf was man sich dort einlässt ,wenn man doch da ist.

Aber , wer aktiv Sameln geht , der weis genau das hier auch viel Übertrieben wird  ;) ;) ;) ;) ;)
 Da kann ich auch nur sagen - da tun sich aber Abgründe auf ..
sind  Abgründe die sich wohl einige Selbst erschaffen haben  um Fundstellen für sich selbst zu haben -
Wenn irgentwann mal komische Schilder stehen sollte man nicht gleich an die Bösen Förster oder Eigentümer denken.......

Wie schon einer schrieb. Es wird oftmals nur nachgeplappert . In Wahrheit gehts viel viel entspannter zu  ;)

Offline pseudonym

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #96 am: 07 Apr 12, 10:09 »
Na das hab ich doch hier irgendwo gelesen das da auf ner Halde o.ä. bei Aue plötzlich ein Schild Naturschutz stand und die Nachfrage bei der Behörde ergab das die es nicht hingestellt hatten . . .

Sowas ist blöd , keiner von uns hat die Mineralien entstehen lassen , also hat auch keiner das Recht ne Fundstelle als privatbesitz zu betrachten , da darf jeder ran .

Offline fassi

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #97 am: 07 Apr 12, 10:47 »
Naja .- wenn einer eine Halde kauft dann ist es sein Grundstück und dann darf eben nicht jeder ran ..
Ist dann wie Bei Dir im Garten, da darf auch nicht jeder ran...

Aber ich meine das anders.- da werden u.a. durch fündig gewordenen Sammler in Eigenregie derartige Schilder aufgestellt .
Und das schreckt andre ab -  ;)

Naja muss jeder selbst wissen was er macht und was nicht -
Jedenfalls wird von dem was hier so alles geschrieben steht  keine Verbesserung der Aktiven Sammlertätigkeit herbeigeführt  ;)

Hört doch auf damit... Ihr schiebt euch ja selbst in die Illegalität  ;) Obwohl es oftmals nur vom Hörensagen einfach weitererzählt wird  ;)
das wird alles nicht so heiss gegessen wie es gekocht wird , und wer sich den Umständen entsprechend verhält  der wir auch klarkommen.-

Offline der Sauerländer

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #98 am: 07 Apr 12, 12:28 »
Hallo,

da möchte ich Thomas zustimmen. Ist doch niedlich, wie 100 mal über solche Dinge diskutiert wird und letztlich tobt doch jeder durch die Brüche, egal was ist. Hat bisher funktioniert und wird auch weiter so gehen.

Gruß
Andreas

Andreas,

da bist Du aber so was von schief gewickelt.
Funktioniert eben nicht! Nachdem ich ein zweites mal "erwischt" wurde, kam vom Betreiber eine gepfefferte Rechnung. Ich musste den Einsatz des externen Sicherheitsdienstes bezahlen. Natürlich mit Frist..... oder Anzeige. Wir waren zu zweit und weil es, so, günstig für den Sicherheitsdienst war, haben sie die volle Summe gleich bei uns beiden kassiert.
Würdest Du da wieder durch den Bruch toben?

Was die Frage von Stefan zu einem Präzedenzfall angeht, den gab es auch. Eine Brauerei im Sauerland musste zur Erweiterung einen halben Berg abtragen. Ein Paradies für Fossiliensammler. Absperrung durch einen Zaun plus Schilder alle paar Meter. Trotzdem sind alle drüber und rein mit stillschweigender Duldung. Bis einer abstürzte und sich etliche Knochen brach. Er verklagte den Betreiber mit der Begründung, dieser habe ihn nicht sicher von einem Betreten abgehalten. Und er gewann den Prozess. Bei der BG müssen sie gekocht haben. Die Folge?
siehe oben

Wilhelm (dem das Sammeln nicht mehr ganz so viel Spaß macht)

Online Stefan

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #99 am: 07 Apr 12, 12:56 »
Hallo Wilhelm,

ich glaube das alles erst wenn ich ein Urteil und die Begründung dazu gelesen habe. Mir wird viel zu viel hinein interpretiert und von Mund zu Mund dazu gedichtet als dass ich mich auf solche Gerüchte verlasse.

Eine Bekannte meiner Mutter ist durch eine offene nicht abgesperrte Kiesgrube spazieren gegangen und dort in Treibsand geraten. Sie ist bis zur Brust drinnen gesteckt und erst eine zufällig vorbei kommender Mann mit Hund hat Sie entdeckt. Was hat sie dafür vom Betreiber bekommen - NICHTS! Die Stelle wurde nicht mal gesichert.

Also, sei mir nicht böse, solche Aussagen ohne das Urteil gelesen zu haben, haben leider keinerlei Aussagekraft. So wie meine Erzählng ohne weitere Informationen wenig Aussagekraft hat.

Besten Gruß
Stefan


Offline woelsendorfer

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #100 am: 07 Apr 12, 13:03 »
Hallo Stefan,

Zitat
Eine Bekannte meiner Mutter ist durch eine offene nicht abgesperrte Kiesgrube spazieren gegangen

Kiesgruben unterliegen dem Bergrecht. Da kann Heiner bestimmt was dazu sagen. Es reichen hin und wieder Verbotsschilder, dass das betreten verboten ist. Demnach brauch der Betreiber in seiner Grube keine Sicherung für "Unwissende" durchführen. Das gleiche gilt meines erachtens für ALLE offenen, zugängliche Gruben, Steinbrüche etc., die noch dem Bergrecht unterliegen.

Gruß Micha

Offline der Sauerländer

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #101 am: 07 Apr 12, 13:18 »
Hallo Stefan,

im genannten Fall handelte es sich nicht um Mund-zu-Mund Erzählung, sondern um Berichte aus der Presse.

Letztendlich hat das aber mit meinem einleitenden Bericht als TO nichts zu tun. Und ob der genannte Fall direkt mit der Reaktion der BG....:
http://www.stbg.de/aktuell/vorstand2007.htm
 zu tun hatte, kann ich natürlich nicht sagen.
Der Thread ist aus 2008 und zumindest in meinem Sammelgebiet hat sich die Situation nicht gebessert, sondern verschärft. Kameraüberwachung und Bewegungsmelder sind zum Normalfall geworden. Der Aufwand und die Kosten sind gering.

Gruß
Wilhelm

Offline raritätenjäger

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #102 am: 08 Apr 12, 22:08 »
Hallo Wilhelm,

ich tobe da ohnehin nicht durch, ich lasse toben ;D. Aber den meisten Leuten ist es egal, ob sie zahlen müssen oder nicht. Ansonsten würde es nicht allerorten immer wieder jemanden geben, der eben doch reingeht. Und wenn da nicht, dann eben woanders. Was ich damit eigentlich meine: die Diskussion ist müßig, auch wenn sie - dem ein oder anderen - Spaß macht.

Gruß
Andreas

Offline cmd.powell

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #103 am: 10 Apr 12, 05:27 »
Also, sei mir nicht böse, solche Aussagen ohne das Urteil gelesen zu haben, haben leider keinerlei Aussagekraft. So wie meine Erzählng ohne weitere Informationen wenig Aussagekraft hat.

Na, da hat wohl einer kaum "Bekanntschaft" mit dem deutschen Rechtswesen (und der Rechtsprechung) gemacht.  ;)
Sicherlich gibt es dort nichts Verlässliches, manche Tageslaune entscheidet, von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich.

Willkommen in der Realität - pseudonym hat es schon richtig geschrieben.

Wenn Kluftknackers Aussage richtig ist, kannst Du, Stefan, ein evtl. Urteil oder ein Gesetz an die Wand nageln, da es eh in einem Dich betreffenden Fall anders ausgelegt werden könnte. Allerdings kann ich nur hoffen, das Kluftknacker Aussage nicht richtig ist, da in diesem Falle nicht die Aussage "Willkommen in der Realität" angebracht wäre, sondern "Willkommen in der Anarchie".
Ja, ich habe bisher noch kein "Bekanntschaft" mit dem deutschen Rechtswesen gemacht, ich werde allerdings demnächst sicher einiges dazulernen. Nein, keine Sorge, nichts wegen illegalen Betreten und es betrifft auch nicht mich sondern jemanden aus der Verwandschaft. Stichwort Verkehrsunfall: Bin ja mal gespannt, wie das ausgeht; Die Beweiselage ist ziemlich eindeutig und die Rechtslage ebenfalls - wenn das Urteil anders ausfällt als erwartet glaube ich Kluftknacker...

Offline Schmucki

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #104 am: 10 Apr 12, 08:49 »
Hallo alle zusammen,

was hier zum Hausfriedensbruch, also zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit von uns Sammlern geschrieben wurde, ist zutreffend wiedergegeben. Stefan wollte aber noch etwas dazu wissen, ob der Betreiber eines Steinbruchs trotz Enthaftungserklärung haftet oder haften kann. Das hängt von der Erklärung ab, die wir Sammler unterzeichnen.

§ 3 Haftpflichtgesetz lautet wie folgt: "Wer ein Bergwerk, einen Steinbruch, eine Gräberei (Grube) oder eine Fabrik betreibt, haftet, wenn ein Bevollmächtigter oder ein Repräsentant oder eine zur Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes oder der Arbeiter angenommene Person durch ein Verschulden in Ausführung der Dienstverrichtungen den Tod oder die Körperverletzung eines Menschen herbeigeführt hat, für den dadurch entstandenen Schaden." Diese Ersatzpflicht darf nach § 7 Haftpflichtgesetz im voraus weder beschränkt noch ausgeschlossen werden. Es ist also zwingendes Recht. Kommt ein Sammler zu Schaden, haftet der Betreiber also nur dann, wenn er oder eine von ihm eingesetzte Aufsichtsperson schuldhaft die Körperverletzung herbeigeführt hat. Die Vorschrift hat praktisch aber bisher keine Bedeutung. Es gibt auch kein veröffentlichtes Urteil dazu.

§ 7 Haftpflichtgesetz gilt aber nur für § 3 Haftpflichtgesetz, sodass eine Haftung aus anderen Anspruchsgrundlagen sehr wohl ausgeschlossen werden kann.

Eine Enthaftungserklärung ist also wirksam, wenn von der Enthaftung die Haftung nach § 3 Haftpflichtgesetz ausgenommen wird. Ein Urteil nach dieser Vorschrift ist aber, wie gesagt, bisher anscheinend noch nicht ergangen. Ist die Enthaftungserklärung dagegen unbeschränkt, ist sie insgesamt unwirksam, sodass eine Haftung möglich ist. Es dürfte nicht nur im Interesse der Steinbruchbetreiber, sondern auch in unserem eigenen Interesse liegen, nur wirksame Erklärungen zu unterzeichnen, damit nicht doch irgendwann ein Urteil mit einer Haftung des Steinbruchbetreibers veröffentlicht wird.  ;)

Ich konnte bisher nicht herausfinden, ob die Betriebshaftpflichtversicherungen solche Schäden mit abdecken und was es ggf. die Betreiber kostet, das Mineraliensammeln mit in die Versicherung einzubeziehen.  ???

Viele Grüße aus Leipzig

Sebastian

 

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