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Rechtliche Situation des Mineraliensammelns

<< < (5/24) > >>

Schmucki:
Hallo alle zusammen,

nachdem Ingo mir das ganze Problem nochmal mit seinen eigenen Worten erklärt hat, ist mir alles ein bisschen klarer.  Sammeln ist natürlich nicht generell verboten, sondern die Betreiber sind also nicht versichert bzw. müssten eine Zusatzversicherung zu ihrer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Und hier werden die meisten Betreiber wohl wollen, dass die gegenfinanziert wird, natürlich von den Sammlern.

Ich denke auch, dass auf den Seiten der Sammler die Vereine gefragt sind. Ob auf der Seite der Betreiber auch die BG und die Versicherer zu beteiligen sind, weiß ich nicht. Es muss ja auch keine "bundesweite" Regelung gefunden werden. Es würde ja reichen, wenn z.B. ein Ortsverband der VFMG mit dem Betreiber der in der Nähe befindlichen Brüche eine Regelung findet. Dies wird zwar sicher dazu führen, dass der Sammler etwas "Eintrittsgeld" investieren muss. Aber in Anbetracht der Tatsache, dass wir oft viele Kilometer zu den Fundstellen zurücklegen, fallen die paar Euro dann auch nicht mehr ins Gewicht.

Gibt es denn schon Erfahrungen aus den Vereinen mit solchen Vorhaben? In älteren Fundortbeschreibungen habe ich schonmal gelesen, dass man sich wegen der Genehmigung an den örtlichen Mineralienverein wenden solle. Das wäre wohl eine einfachere Alternative zum Sachkundenachweis.

Sebastian

der Sauerländer:
Guten Abend

einige Dinge werden hier angesprochen, die wir nachvollziehen können/könnten.

1. sammeln im Juchem gegen Gebühr zu bestimmten Zeiten.
In diesem Fall denke ich, dass dort der Fremdenverkehr/Tourismus eine nicht unerhebliche Rolle spielt. Idar Oberstein hat schon ordentlich Federn gelassen und mit Schließung aller Brüche ginge der Rest auch noch baden.

2. sammeln mit Genehmigung durch die VFMG.
Das gibt es im Fall VFMG-Wuppertal und der Rheinkalk im Bruch Rohdenhaus. Rein kommt man nur über die Wuppertaler. Also (noch) machbar.

3. Genehmigung für Gruppen an Samstagen bis zum Schichtende 13.00 Uhr in Hagen- Donnerkuhle. Ebenfalls Rheinkalk.

4. Tolerierung in einigen Steinbrüchen des Sauerlandes. In einem Bruch mit Kamera- Überwachung.

Weitere positive Beispiele sind mir zurzeit nicht bekannt.

Zu den Sachkundenachweisen müsste die BG angeschrieben werden. Adressen und Tel-Nr`n der zuständigen Mitarbeiter hier:

http://www.bv-miro.org/struktur_b.html

Weitere Idee: ehrenamtliche Tätigkeit für die zuständigen GD. Hier in NRW ist das Münster. So wäre man versichert und der GD würde davon profitieren. (Information und Material). Ich hätte kein Problem, den Münsteranern gute Stufen und Besonderheiten abzugeben. Dazu muss ich anmerken, dass ich nicht alles haben muss. Mir kommt es auf das Hobby an.

Ich bin wahrlich kein "Vereinsmeier". Aber wenn nichts mehr geht, muss man ernsthaft über eine Organisation nachdenken. Ob jetzt über die VFMG oder was neues, von der Bg anerkanntes, müsste diskutiert werden.

Glück Auf

thothie:

Bei einem Unfall mit Betriebsangehörigen oder Personen, die im Auftrag des Betriebes tätig werden, ist der Betreiber von einer Haftung ausgeschlossen, da die Stbg dann dafür eintritt.


Kommt es bei einem unerlaubten Betreten eines Steinbruches zu welchem Zweck auch immer zu einem Unfall, so haftet in dem Fall nicht die Versicherung der zuständigen Berufsgenossenschaft.


Das ist die Zwickmühle. In dem Fall kann nämlich der Betreiber privat haftbar gemacht werden, wenn der Geschädigte ihm nachweisen kann, daß er das Betriebsgelände nicht ausreichend gegen unerlaubtes Betreten abgesichert hat.

Von daher ist es nur verständlich, daß die Betreiber streng darauf achten, daß Betriebsfremde keinen Zugang zum Gelände haben.



Ich habe heute mal mit einer Mitarbeiterin des Stbg gesprochen, die mir noch einmal sagte, daß kein Versicherungsschutz für Mineraliensammler besteht, selbst wenn hier für eine Genehmigung vorliegt.

Das erklärt sich aus folgender Regelung(Stgb-Satzung):

Versicherung sonstiger Personen
§ 51
Versicherung nicht im Unternehmen beschäftigter Personen
(1) Personen, die nicht im Unternehmen beschäftigt sind, aber
a) als Mitglieder von Prüfungsausschüssen oder als Prüflinge oder als Teilnehmer an
Veranstaltungen der zusätzlichen Berufsschulung oder an Veranstaltungen, die
ähnlichen Zwecken dienen,
b) als Teilnehmer an Besichtigungen des Unternehmens,
c) als Teilnehmer im Rahmen der Entwicklungshilfe,
d) als Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte oder Sachverständige,
e) als Mitglieder des Aufsichtsrats, Beirats, Verwaltungsrats und dgl. des Unternehmens,
die Stätte des Unternehmens im Auftrag oder mit Zustimmung des Unternehmers
aufsuchen oder auf ihr verkehren, sind während ihres Aufenthalts auf der Stätte des
Unternehmens gegen die ihnen hierbei zustoßenden Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten
beitragsfrei versichert, soweit sie nicht schon nach anderen Vorschriften versichert
sind (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII).


In dieser Ausnahmeregelung sind Mineralien/Fossiliensammler nicht vorgesehen.

Für mein Dafürhalten, wäre der einzige Weg auch für diese Zielgruppe einen Versicherungsschutz zu erlangen, es offiziel als Betriebsbesichtigung zu deklarieren.

Wenn jetzt also die Verantwortlichen folgende Erklärung, die jeder Sammler bei sich haben könnte , unterschreiben würden, wären die Sammler versichert und die Betreiber nicht mehr privat haftbar zu machen, falls es zu einem Unfall kommt.



Herr/Frau ............. hat die Erlaubnis als Teilnehmer einer Betriebsbesichtigung

Das Betriebsgelände am .............. zu betreten.


Ort/ Datum                                     Unterschrift/ Betriebsleiter(bzw. Bevollmächtigter)



Allerdings ist das jetzt auch nur reine Spekulation von mir. wichtiger wäre es die Betreiber mit ins Boot zu holen. sie zu befragen, wo ihre Bedenken liegen. Warum sie das Mineraliensammeln in ihren Brüchen nicht gestatten und unter welchen Bedingungen sie sich vorstellen könnten, ihre Meinung zu ändern.

Gruß

Thomas





minuwe:
Hallo Thomas,

na ja, wenn Mineralien/ Fossiliensammler rechtlich nicht vorgesehen sind, geht das aber nur, wenn sie den jeweiligen Betrieb nur besichtigen. Wenn sie sammeln, sind sie ja nicht vorgesehen, im Falle des Unfalls, der vom Sammeln und nicht vom Besichtigen her rührt, wäre die "Erklärung" also nicht vom Gesetz abgedeckt. Einfacher ausgedrückt: Das Gesetz deckt nur besichtigende Sammler ab.

Ohne Gesetzesänderung geht es meiner Meinung nach nicht gerichtsfest. Wenn eine Organisation der Sammler dies erreichen würde, wäre das für Deutschland wie ein Wunder.

Glück Auf
Uwe

der Sauerländer:
Hallo Thomas und Uwe

je mehr Informationen wir haben, um so besser. Vom Ansatz her wäre der Gedanke einer Betriebsbesichtigung gar nicht mal so schlecht.
RK lässt hin und wieder Sammler, unter Aufsicht, in den Bruch. Im Juchem regelmäßig. Die lassen ebenfalls Veröffentlichungen zu. Mit Danksagung und Namen.
Mir kann doch Niemand erzählen, dass diese Leute eine Abmahnung der jeweiligen BG riskieren. Also MUSS es eine rechtlich abgesicherte Möglichkeit geben.
Frage: haben wir einen Anwalt unter uns? Immer besser, wenn bei Beamten ein rhetorisch versierter  Mensch anfragt.
Hier weiterhin hypothetisch rum zurätseln bringt uns nicht weiter.
Interessant wäre auch mal, raus zu bekommen, ob so etwas auf Bundes-ebene oder länderspezifisch geregelt ist.

Gruß und...
Glück Auf

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