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Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
minuwe:
@ thothie, da sehe ich einiges anders:
--- Zitat ---Wie gesagt, offiziel als Besichtigung deklarieren, inoffiziel Sammeln.
--- Ende Zitat ---
Das kann man zwar machen, nützt aber im Un- Fall nichts. Hast du schon mal von einer BG einen Unfallbericht gesehen? Da ist heutzutage nix mehr mit irgendwas reinschreiben! Da wird der Vorgang haarklein zerlegt.
--- Zitat ---Schließlich kann die Stbg keine Vorschriften machen, wie eine Betriebsbesichtigung im Detail auszusehen hat.
--- Ende Zitat ---
Aber die Steinbruchleitung muss das machen. Und die hat dafür zu sorgen, dass die Besucher gefahrlos durchkommen. Schon das ist eigentlich ein Unding.
--- Zitat ---Dann muß man schon ziemlich dämlich sein, wenn man im Falle eines Unfalls dann in den Unfallbericht schreibt:" Aber in Wirklichkeit wollte ich nur nach Mineralien suchen"
--- Ende Zitat ---
So detailliert, wie diese Berichte zu verfassen sind, kannst du nicht verschweigen, dass du mit Werkzeug drinne warst. Und wie gesagt- das Gesetz deckt nur Besichtigungen ab, da darfst du noch nicht mal automatisch fotografieren, geschweige Steine zerlegen. Also das geht nicht.
--- Zitat ---Dann macht man halt aus dem Mineralien sammeln eine wissenschaftliche Veranstaltung und dokumentiert hochoffiziel die dortige Mineralienparagenese. Der Betreiber bekommt eine Liste der gefundenen Mineralien, oder auch ein paar Stufen für das Archiv.
Wer Spaß daran hat, könnte dann ja noch Diavorträge zu diesem Thema anbieten. Für mich eindeutig zusätzliche Berufsschulung.
--- Ende Zitat ---
Das ist im Un- Falle alles völlig uninteressant.
Noch mal, es geht darum, wer zahlt im Falle eines Unfalles? Und wie bekommt man Betreiber dazu, dass sie Erlaubnisse ausstellen, die auch noch rechtlich sicher sind. Die derzeitige Lage ermöglicht nicht, dass Sammler in Brüchen mit Wissen des Betreibers sammeln, ohne dass der Betreiber zittern muss. Es geht nur heimlich. Aber da muss man dann aufpassen, was man seiner Unfallversicherung erzählt und was nicht.
Glück Auf
Uwe
Haldenschreck:
--- Zitat von: the-crystalminer am 13 Mar 08, 08:05 --- ... und Anwälte (Fachanwälte)sind überzogen teuer.
--- Ende Zitat ---
hallo,
das ist ja der witz an der sache: du gibst einen von dir selbst festgelegten "einsatz", sagen wir mal 100 euro, und stellst deine frage(n). irgendein anwalt, der sich profilieren will oder die kohle dringend braucht, gibt dann ordentliche und fachkundige auskunft. siehe dort http://www.frag-einen-anwalt.de/
das ist doch portokasse, oder? ::) mit einer extra-sammelaktion (jeder atlas-leser z.B. 2 euro) sollte das doch realisierbar sein. ;)
haldenschreck
thothie:
--- Zitat von: minuwe am 13 Mar 08, 16:11 ---@ thothie, da sehe ich einiges anders:
--- Zitat ---Wie gesagt, offiziel als Besichtigung deklarieren, inoffiziel Sammeln.
--- Ende Zitat ---
Das kann man zwar machen, nützt aber im Un- Fall nichts. Hast du schon mal von einer BG einen Unfallbericht gesehen? Da ist heutzutage nix mehr mit irgendwas reinschreiben! Da wird der Vorgang haarklein zerlegt.
--- Zitat ---Schließlich kann die Stbg keine Vorschriften machen, wie eine Betriebsbesichtigung im Detail auszusehen hat.
--- Ende Zitat ---
Aber die Steinbruchleitung muss das machen. Und die hat dafür zu sorgen, dass die Besucher gefahrlos durchkommen. Schon das ist eigentlich ein Unding.
--- Zitat ---Dann muß man schon ziemlich dämlich sein, wenn man im Falle eines Unfalls dann in den Unfallbericht schreibt:" Aber in Wirklichkeit wollte ich nur nach Mineralien suchen"
--- Ende Zitat ---
So detailliert, wie diese Berichte zu verfassen sind, kannst du nicht verschweigen, dass du mit Werkzeug drinne warst. Und wie gesagt- das Gesetz deckt nur Besichtigungen ab, da darfst du noch nicht mal automatisch fotografieren, geschweige Steine zerlegen. Also das geht nicht.
--- Zitat ---Dann macht man halt aus dem Mineralien sammeln eine wissenschaftliche Veranstaltung und dokumentiert hochoffiziel die dortige Mineralienparagenese. Der Betreiber bekommt eine Liste der gefundenen Mineralien, oder auch ein paar Stufen für das Archiv.
Wer Spaß daran hat, könnte dann ja noch Diavorträge zu diesem Thema anbieten. Für mich eindeutig zusätzliche Berufsschulung.
--- Ende Zitat ---
Das ist im Un- Falle alles völlig uninteressant.
Noch mal, es geht darum, wer zahlt im Falle eines Unfalles? Und wie bekommt man Betreiber dazu, dass sie Erlaubnisse ausstellen, die auch noch rechtlich sicher sind. Die derzeitige Lage ermöglicht nicht, dass Sammler in Brüchen mit Wissen des Betreibers sammeln, ohne dass der Betreiber zittern muss. Es geht nur heimlich. Aber da muss man dann aufpassen, was man seiner Unfallversicherung erzählt und was nicht.
Glück Auf
Uwe
--- Ende Zitat ---
Ach so, bist Du selbst Steinbruchbesitzer und kennst Dich bestens mit der Rechtslage aus, oder wie?
Was Du da schreibst, sind ja auch bloß Annahmen, nur eben halt bedeutend pessimistischere als meine.
Deswegen kannst Du trotzdem völlig verkehrt liegen, auch wenn Du so tust, als wären Deine Vermutungen festgeschriebene Gesetze.
Ich mach mir lediglich Gedanken. Von mir aus kannste meine Ideen alle vewerfen. Macht ja nix, wenn Dir was besseres einfällt.
Schmucki:
Hallo alle zusammen,
ich glaube zunächst auch wie minuwe, dass man das Risiko der Steinbruchbetreiber versichern kann. Man kann ja fast alles versichern. Das ist dann nur eine Frage des Preises. Hier gebe ich Ingo Recht. Die Sammler werden den Betreiber insoweit zu "entschädigen" haben.
Könnt ihr mir als nicht Bergwerkangestellter mal kurz sagen, was die STGB-Satzung ist? Wenn ich das bei Google suche, kommt als erstes die hier geführte Diskussion ???. Da rumzutricksen und das Sammeln als irgendetwas anderes zu deklarieren, halte ich für gefährlich. Im Zweifel springt dann die Versicherung nicht ein. Schließlich ist es etwas anderes, ob ich einen Bruch mal so besichtige oder an der Wand des Bruchs rumklopfe oder auf Haufwerk unterwegs bin. Am sichersten erscheint mir wirklich eine entsprechende Versicherung für das Sammeln.
Das mit der Rechtslage ist halt so eine Sache. In den mir zugänglichen Gesetzen zum Bergrecht ist ein Verbot zum Sammeln so nicht erkennbar. Deshalb hatte ich bei Ingo auch nochmal nachgefragt. Zur Not müsste man halt auch Kontakt zu den zuständigen Behörden aufnehmen.
Ich freue mich jedenfalls, dass die Diskussion doch bisher erfreulich voran kommt.
Sebastian
uwe:
Ich bin der gleichen Meinung wie Sebastian. Sinn macht nur, wenn sich der Sammler selbst versichert. Der Steinbruchbetreiber wird einen Dreck tun, um für die Sammler eine Versicherung abzuschließen, auch wenn diese dafür löhnen müßten bzw. wenn es für ihn kostenneutral wäre. Er hat ja kein Interesse daran, daß in seinem Bruch gesammelt wird - er will Gestein abbauen und sich nicht zusätzliche Verwaltungsarbeit aufhalsen.
Hier müßte meines Erachtens z.B. der VFMG aktiv werden und mit den Versicherungsträgern entsprechende Rahmenbedingungen absprechen. Die Versicherungsträger werden nicht abgeneigt sein, zusätzliche Versicherungen abzuschließen. Der Sammler sollte dann einen entsprechenden Versicherungsnachweis bei sich führen, den er beim Beantragen der Sammelgenehmigung vorweisen kann. Eine Sammelgenehmigung ist aber in jedem Fall erforderlich und ob diese erteilt wird oder nicht ist auch beim Abschluß einer o.g. Versicherung fraglich. Warum sollte ein Steinbruchbetreiber Interesse haben, diese zu erteilen ?
Daraus abgeleitet lohnt sich eine solche Versicherung bei dem zu erwartenden hohen Preis kaum - also kaum jemand wird eine abschließen. Es wird wohl weiterhin die Illegalität bleiben - oder seht Ihr das anders ?
Ich traure zwar der DDR nicht nach, aber da war es zumindest bei Steinbrüchen und den nicht zur SDAG Wismut gehörenden Bergwerken einfacher. Dem Kulturbund, als gesellschaftlich anerkannte Organisation, konnte kein sozialistischer Leiter eines Steinbruches die Genehmigung zu einem organisierten Sammelbesuch einer Gruppe verwehren. Versichert war man beim Ausüben einer gesellschaftlichen Tätigkeit ohnehin.
Gruß
Uwe
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