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Autor Thema: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns  (Gelesen 50654 mal)

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Offline der Sauerländer

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #45 am: 15 Mar 08, 11:14 »
@all

es gibt übrigens noch eine Möglichkeit, in Brüchen zu sammeln.

Eine Museumsgrabung!

I. d. R. werden hierfür Genehmigungen erteilt. Natürlich nicht in der Art, wie wir uns das vorstellen. "Ey, wir kommen jetzt jede Woche und machen ne Museumsgrabung!" ::)

Natürlich Quatsch! Trotzdem komme ich immer mehr zu der Erkenntnis, dass legale Möglichkeiten auf Dauer nur über eine Vereinigung machbar sind. Wir sollten offiziell bei der Hauptgeschäftsstelle der VFMG anfragen oder den GD kontaktieren. Da müssen am Ende dann aber alle Beteiligten von profitieren.
Die Betreiber müssen Rechtsschutz erhalten!

In den letzten Tagen habe ich einiges an legalen Sammelmöglichkeiten erfahren können. Betreiber im Schwarzwald erlauben, wie in Rohdenhaus auch, Gruppen der VFMG an festen Terminen das sammeln. Mehrere Mitglieder der VFMG wurden in Arbeitssicherheit, vom Betreiber, unterwiesen und  leiten die Exkursionen.
In den Wannenköpfen kann in Terminabsprache während der Arbeitszeit(!) gesammelt werden, wobei der Betreiber die Sicherheit im Auge behält. Außerhalb der Arbeitszeit absolutes Betretungsverbot.

Also lasst uns an dem Thema dranbleiben. Es wird eine Möglichkeit geben, davon bin ich überzeugt.

Glück Auf

Offline Schmucki

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #46 am: 15 Mar 08, 11:34 »
Hallo Uwe,

natürlich muss  der Betreiber keine entsprechende Versicherung abschließen. Nur du schreibst es ja selbst, dass er dann das Betreten auf jeden Fall verhindern wird, um Haftungsrisiken zu entgehen. Vernünftigerweise wird er also ein Interesse haben, eine solche Versicherung abzuschließen. Wenn er Genehmigungen ohne Versicherung erteilt, kann es uns nur Recht sein. Insoweit scheiden sich unsere Geister nicht. :D
Meine Überlegungen gingen ja eher dahin, dass der Betreiber jedenfalls keinen finanziellen Nachteil wird erleiden wollen, um uns das Sammeln zu erlauben. Wenn er also unbedingt eine Versicherung für richtig und nötig hält, wird er das ersetzt haben wollen. Und das können wir wohl nur über Gruppengenehmigungen oder durch feste Sammeltermine, wie in Flechtingen, ausgleichen könnnen. Das ist daher meines Erachtens der richtige Ansatz und hier scheinen wir ja - zumindest zum Großteil - übereinzustimmen.

Sebastian

Offline minuwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #47 am: 15 Mar 08, 16:52 »
Der Sammler muss sich natürlich selber versichern. Aber da gibt es nach Auskünften einer bekannten Versicherungsgesellschaft keine Probleme, natürlich unter Betrachtung des höheren Risikos.

Aber wie der Bruchverantwortliche hier ohne Aufwand für ihn einbezogen werden kann, ist mir schleierhaft.

Klar-  für Gruppen wie Ortsgruppen Einzellösungen zu finden halte ich für machbar. Schmuki, das sehe ich auch so. Das ist aber doch hier nicht das einzige Ziel, oder? Sauerländer schrieb von der "Situation, die immer enger wird".

Die meisten Sammler wollen spontan zu einem Bruch fahren, die neuste Sprengung sichten und dann wenn gerade Zeit ist, mit dem Werkzeug anrücken. Da jedesmal eine Gruppe zu orgenisieren ist kaum möglich. Da halte ich so einen Schein, der einen Betreiber signalisiert: "Der darf rein." für den passendsten Schlüssel. So einen Schein zu kreieren, ist auch machbar, aber welches Gesetz sichert so was ab, zur Zeit gibt es keines (sonst hätten wir ja das Problem nicht). Vom Guten Willen des Betreibers hängt dann sowieso noch alles ab.

Man sollte das ganze Anliegen dem VFMG übertragen, die haben auch Juristen an der Seite. Für uns nicht bezahlbar. Eine anwaltliche Erstberatung 200 €, ist aber nur zur groben Orientierung, nützt gar nichts. Für die Begleitung zur Schaffung der erforderlichen Rechtslage kann ein hoher fünfstelliger Betrag zusammenkommen, und nichts ist vorher richtig kalkulierbar, weder Kosten noch Nutzen. die Hürde hängt unvorstellbar hoch.

Wie ich sehe gibt es Juristen, die Atlasmitglieder sind. Könnte aber gut verstehen, wenn die sich hier zurückhalten  :-\

Glück Auf
Uwe


Offline caliastos

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #48 am: 15 Mar 08, 18:25 »
warum kommt es mir so vor, als würde gefordert werden, daß die steinbruchbetreiber für unfälle haften? bei jeder exkursion in steinbrüche seitens der uni gab es entweder immer führungen von inhabern oder mitarbeitern. in anderen fällen mußte man immer unterschreiben dort auf eigenverantwortung unterwegs zu sein. d.h. passiert was, so sind weder uni noch betreiber schuld.

ob ich da nun besichtige oder sammel ist an sich egal. wenn ich beim besichtigen nah an die wand herangehe und mi fällt was auf den kopf, nun, pech gehabt. immerhin nicht aufgepaßt und das lose material nicht gesehen oder schlicht pech. sammel ich aber, indem ich auf halden herumturne oder gar an wänden klopfe, nun, zum einen pech (kann auch beim wandern mir den fuß brechen) oder blödheit, weil ich an der wand vielleicht instabilitäten provoziere.

doch klar daß der betreiber dummheit (die meistens zu unfällen führt) nicht absichern will. finde es ja schon idiotisch, daß autofahrer mitschuldig sind, wenn irgendein [entfernt] bei rot über die ampel rennt. und nun nehmen wir an, daß ein wilder sammler eine wand so bearbeitet hat, daß sie beim befahren mit fahrzeugen versagt. dann geht ein mitarbeiter vielleicht drauf und der betreiber hat den ärger, weil irgendein dämlicher sammler den fachwerk geschädigt hat.

da wundert es keinen, daß betreiber lieber keine fremden im bruch haben. besonders keine, die offenbar zu wenig ahnung haben und nur klopfen wollen. ist ja schon als fachbesuchergruppe schwer genug brüche ohne führung zu betreten. aber da geht es etwas leichter, weil da die besucher wohl eher wissen, wo es gefährlich wird und nicht blind hingehen. aber wie schon gesagt, auch die müssen immer eine eigenverantwortlichkeitserklärung abgeben.

jedenfalls, wenn ich mir vorstelle, daß ich einen steinbruch hätte und mit der situation in kontakt käme... natürlich würde ich auch nicht unbedingt sammeln lassen. wenn dann nur mit vorgaben. und wenn die nicht eingehalten werden dann eben ein sammel-/betretungsverbot aussprechen. na doch kein wunder daß es dazu immer öfter kommt, da eben viel zu oft wild gesammelt wird. ich würde auch nicht frechheit und unvernuft absichern wollen.

so wie es ist, ist es schon ok. es krank nunmal nicht am betreiber, sondern an den sammlern. da kann man sich aufregen wie man will, aber die sammler sind nunmal die schuldigen bei sowas.

Offline endeavour-minerals

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #49 am: 15 Mar 08, 18:41 »
@caliastos,wer lesen kann ist klar im Vorteil!!!!Keiner hat geschrieben das die Betreiber die Haftung übernehmen sollen.Die ganze Zeit ist es recht sachlich geblieben,es wurde nicht von D... gesprochen und anderen verunglimpfungen,so soll es auch bitte bleiben.Konstruktive Beiträge sind willkommen,Streiten kannste in der Kneipe.Und wer die Sammler unter Generalverdacht stellt,ist meist nicht besser wie die schwarzen Schafe unter uns.
Außerdem haben die meisten Betreiber sichelich kein Problem mit den Sammlern,sondern mit der Rechtlichen Situation die sie dazu zwingt.

Gruß Ingo

Offline caliastos

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #50 am: 15 Mar 08, 21:43 »
ich habe mir zwar den ganzen kram durchgelesen, bin aber dennoch nicht den eindruck losgeworden, daß es so aussicht, als müsse irgendwer außer dem sammler selbst für schäden für angerichtete schäden und unfälle aufkommen. wenn das so klar ist, wozu dann die diskussion wer schuld hat und wann welche versicherung zahlt? sollte dann an sich ja klar sein.

außerdem was stört die allgemeine bezeichnung sammler im sinne einer gruppe wieder? der begriff ist allgemein, und wenn man sich bei jeder verwendung des begriffes auch für negative seiten angesprochen fühlt, sollte doch auch mal seine sichtweise überprüfen. es sind nun einmal nicht die leute aus dem büro, die in steinbrüche gehen und dort stufen abbauen. es sind eben sammler oder personen, die schnelles geld machen wollen. beides kommt auch gerne zusammen. der normale mensch wird nicht einfach in den bruch gehen. für ihn ist das eben nur ein bruch. der weiß nichts von mineralen oder fossilen.

es kommt doch oft genug vor, daß übereifrige maulwürfe verunglücken oder wände destabilisieren. und nicht selten verklagen manche gerne noch den betreiber des bruches. unabhängig davon ob es rechtliche bedingugnen gibt, würde ich mich, sofern ich einen bruch hätte, ja schön bedanken, wenn man mir an einer wand einen gleitkeil und co produziert, den ich dann abtragen muß, obwohl ich da vielleicht nicht mehr abtragen darf oder was anderes im sinn hatte.
die meisten betreiber von denen ich das weiß haben nichts gegen den sammler an sich. doch sehr wohl was gegen die, die es übertreiben, nicht fragen, abmachungen brechen oder evtl. den betreiebr verklagen. damit haben die betreiber ein problem. und so klein kann das problem ja wohl nicht sein. sonst würden die verbote nicht wie pilze aus dem boden schießen. die mentalität hat sich geändert. der sammler von einst ist vergangenheit und der raubritter stürmt vor.

Ps:
Zitat
wer die Sammler unter Generalverdacht stellt,ist meist nicht besser wie die schwarzen Schafe unter uns

kleines eigentor. ich habe nicht mal die möglichkeit in brüchen zu sammeln, da alle außer reichweite liegen und kein eigenes auto vorhanden ist. ich kann nur die aussagen mehrerer steinbruchbetreiber wiedergeben, die einen bei exkursionen geführt haben. die sind oben zu finden.

Offline endeavour-minerals

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #51 am: 15 Mar 08, 22:24 »
@caliastos,das an den zunehmenden Verboten die Sammler alleine die Schuld tragen ist nicht ganz korrekt.Der Bundesverband Naturstein und Rohstoffe hatte auf seiner letzten Tagung in Magdeburg die Empfehlung an seine Mitgliedsunternehmen herausgegeben,aus "Selbstschutz" heraus keine Sammelgenemigungen mehr zu vergeben.Ausschlaggebend sind nicht automatisch die Sammler sondern die sich veränderte Verantwortlichkeit.
Und natürlich auch aus der Tatsache das es diverse Unglücksfälle gab,es war dabei aber nicht expliziet vom Sammler die rede!!!!!
Nicht der Sammler der verunglückt,verklagt,sondern die private Umfallversicherung.Denn die wollen kein Geld ausgeben wenn sie nicht müssen.Das steht aber alles schon in den verschiedenen Texten.
Der Sinn dieser Diskussion ist doch recht einfach.ICH WILL MEIN HOBBY LEGAL BETREIBEN!!!! Wir / Ich möchte nicht auf eine Stufe mit Schwerverbrechern gestellt werden!!!!!Wenn du damit kein Problem hast ist das ok.Und wenn du leider keine Möglichkeit hast in Brüchen sammeln zu gehen,dann tut mir das sehr leid für dich,doch gönne es bitte den anderen.
Das mit den Generalverdacht ist  wie mit der Kollektivbestrafung,ein typisch deutsches Phänomen.Wenn einer Mist macht sind alle Schuld,erzieherisch eine recht zweifelhafte Bestrafung.Auf dieser Basis schuldern auch die noch die Last des 2 Weltkrieges,die zu diesem Zeitpunkt noch als Quark im Schaufenster standen.Oder fühlst du dich verantworlich.Wenn man Bestraft dann bitte den der Blödsinn gemacht hat.


Ingo
« Letzte Änderung: 15 Mar 08, 22:29 von the-crystalminer »

Offline caliastos

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #52 am: 15 Mar 08, 23:21 »
naja, "selbstschutz" sagt es ja. keine fremden in den bruch. natürlich kommen auch mal gerne solche fritzen in den bruch die auf mutproben, vandalismus oder feiern aus sind usw. oder schlicht neugierig sind. nur werden die halt auch gerne nachts aufkreuzen. doch diese sind aber auch ein eher allgemeineres problem. ibt es in kiesgruben, baggerseen mit badeerlaubnis usw. auch.

aber nun mal die frage: wer stellt einen auf die stufe mit schwerverbrechern? wenn der betreiber "nein" sagt ist schluß. ganz gleich warum. und wenn man dann ohne erlaubnis handelt, naja, würde von euch jemand dann zusehen wie er euren garten dennoch umbuddelt? wenn es halt nicht gestattet wird muß man es hinnehmen. bei uns gibt es zwar keine brüche, aber kiesgruben in denen man ab und an quartäre hölzer finden kann. nur, 3/4 darf man halt generell nicht betreten. ergo macht man das halt nicht. wer glaubt im ort 100 fahren zu müssen kann dies ja gerne tun, aber dann bitte nicht beklagen, wenn man zur kasse gebeten werden sollte.

wenn ein sammelverbot ausgesprochen wird, so ist das an sich keine kollektivstrafe, auch wenn viele das komischerweise so auffassen. der eine maulwurf wird des platzes verwiesen und der nächste folgt sogleich. und schon gibt es wieder ärger. das macht sicher niemand ewig mit. einzige chance ist das generell sammelverbot. spart schlicht arbeit und es gibt keine diskussionen. ist doch überall so. verstoßen zu viele zu oft gegen vorschriften und vereinbarungen werden diese eben verschärft. man kann einfach nicht tausend ausnahmen machen. wir leben leider nicht mehr im mittelalter, wo man sowas durchsetzen konnte. das scheitert heute schlciht schon an der masse der personen. von der ignoranz ganz zu schweigen.

das mit dem WK2 ist ein eher schlechter vergleich. da geht es mehr um macht, geld, gier und unterdrückung.
generell scheinen die [entfernt] weltweit zuzunehmen und irgendwie immer hohe positionen zu bekleiden. man kann ja heute nicht mal mehr die glotze anmachen ohne in der sch.... zu ersticken, die die bringen und die weltweit abgeht. der wahnsinn greift halt um.

Offline Robin

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #53 am: 16 Mar 08, 16:44 »
hallo,

wenn es halt nicht gestattet wird muß man es hinnehmen

es geht hier doch gerade um die Frage warum es nicht gestattet wird (und wie wir das ändern können). Wenn ein Betreiber kein Sammler zulässt weil er damit öfters Problemen hatte (oder generell mit Leute im Bruch), dann ist es eine klare Sache. Das ist aber halt nicht überall der Fall. Ehrlich gesagt kenne ich selbst nur wenige Steinbrüche wo das so ist. Nach meiner Erfahrung stehen die Betriebsleute meistens sogar recht positiv gegenüber Sammler aber können das sammeln oft nicht legal zulassen wegen irgendwelche Gesetze (siehe die Diskussion). Zum Glück für uns wird dann oft noch ein Auge zugedrückt aber für wie lange?

Also Leute, macht bitte weiter so - mit diskussieren - und ich hoffe wir können eine positive Entwicklung realiseren !

Grüße,
Robin

Offline Schmucki

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #54 am: 16 Mar 08, 19:08 »
Hallo Uwe,

gut, ertappt, ich bin Jurist und Rechtsanwalt. Aber ich bin mit dem Bergrecht noch nicht wirklich in Berührung gekommen und konnte mich daher auch nur einlesen. Und für fundierte Aussagen fehlen mir ein bisschen die Tatsachen, da ich gerade nicht die bergaufsichtlichen und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Bergwerkbetreiber kenne. Zu einem Großteil meiner Arbeitszeit bin ich halt ... jetzt bitte nicht steinigen ... für Krankenversicherungen tätig und klage deren Behandlungskosten ein, wenn irgendjemand für einen Unfall eines Krankenversicherten verantwortlich ist. Deswegen kenne ich zumindest die Ansätze, bei denen die Verantwortlichen gesucht werden. Und das sind dann auch die Ansätze, die es bei unseren hier verfolgten Zielen zu vermeiden gilt.

Ich gebe dir Recht, dass unser Maximalziel eine generelle Erlaubnis zum Sammeln ist, Ich weiß aber nicht, ob das überhaupt machbar ist. Ich bin in dieser Hinsicht eher skeptisch. Deswegen sah ich unsere Chancen eher in lokalen Lösungen, wo der Betreiber und die Sammlergemeinschaft vielleicht eine Art guten Kontakt pflegen könnten. Eine generelle Erlaubnis wäre natürlich toll.

Aber wenn es bei der VFMG spezialisierte Juristen gibt, sollten wir uns von dort vielleicht noch ein paar Ideen und Erfahrungsberichte holen. Und ich werde über meine Bezirksgruppe auch mal horchen, wie die Befindlichkeiten und Grenzen so sind.

Sebastian

Offline endeavour-minerals

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #55 am: 16 Mar 08, 19:41 »
Hallo Sebastian,
ja das ist doch schon mal super und auch für die Angelegenheit sicher eine wichtige Fachrichtung.Die Frage ist ob das Bergrecht überhaupt für Steinbrüche zuständig ist?Desweitern könnte eine anfrage diesbezüglich bei den jeweiligen Geologischen Landesämtern nicht Schaden.Denn diese erteilen ja die Betriebserlaubnis für Steinbrüche und sind theoretisch in der Lage eine kleine Auflage mit hinein zu packen.
Bei der VFMG bin ich mir nicht sicher ob sie überhaupt noch in der Lage sind sich dieser Thematik entsprechend anzunehmen.Ihr Einfluss schrumpft und in einigen Orten sind die einzigen Mitglieder geleichzeitig Einwohner im Altenheim (das ist jetzt überspitzt bitte nicht so ernst nehmen).Leider ist der Mineralatlas noch nicht soweit um als Stiftung aufzutreten und somit als Vertreter der Mineraliensammler aufzutreten.

Gruß Ingo

Offline minuwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #56 am: 16 Mar 08, 20:14 »
Hallo Sebastian,

was heist ertappt   :D , wusste ich ehrlich nicht. Aber es ist natürlich vollkommen klar, das Gebiet des Rechts im allgemeinen ist riesig und wenn man denkt, man hat die heiße Spur, gibt es wieder neue Aspekte, die zu berücksichtigen sind. Nicht zufällig ist es normalerweise so, dass in Verhandlungen ein Anwalt gewinnt und einer verliert und beide überrascht es mitunter. O. k., wenn du dich einlesen kannst, hätte man eine reelle Sicht, was eventuell geht und da könnte man dann ansetzen.

Bin auch, wie oben schon geschrieben, der Meinung, eine generelle Lösung ist eigentlich nicht erreichbar. Aber wenn man so eine Art Modell hätte, was rechtlich sauber ist, könnte man dieses dann regional anzuwenden versuchen.

Glück Auf
Uwe

Offline endeavour-minerals

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #57 am: 16 Mar 08, 21:23 »
Nur mal so ein paar Gedanken:
Kann man nicht etwas über eine Unterschriftensammlung oder eine Petition an das jeweilige Ministerium/Bundestag erreichen?Wenn 2 "Parteien" sich einig währen und nur noch die passente Gesetzliche Absicherung brauchen,dann ist einzig der Gesetzgeber in der Pflicht.Man muß halt den Bundesverband mit auf seine Seite bekommen.

Oder die Geologischen Landesämter machen den Betreibern dieses zur "Auflage" (ala Schweiz).Und somit steht ein öffenliches Interesse dahinter.Und dann dürfte auch die sache mit der Versicherung geklärt sein.Dann währe nach meinen Verständnis die private Umfall dafür zustänig.Vergleichbar dann wie vieleicht Bergsteigen.

Wie gesagt halt nur mal so ein paar Gedanken

Gruß Ingo

Offline Schluchti

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #58 am: 17 Mar 08, 10:39 »
Ich wollte mich aus dem äußerst komplexen Thema eigentlich raushalten, aber ein paar Gedanken trotzdem. Es wird hier zum Teil auf verschiedenen Argumentationsebenen diskutiert. Ich meine, es müssen da einige Dinge klar unterschieden werden, auch wenn sie miteinander zu dem  Gesamtproblem verflochten sind:

1.
Völlig klar ist, daß das Betreten eines fremden Grundstückes ohne die Erlaubnis des Berechtigten ein Hausfriedensbruch und damit eine Straftat ist. Wie richtig erkannt wurde, kann also nur einen Genehmigung des Berechtigten das Betreten "legalisieren". Es sind also die Gründe zu untersuchen, die einer solchen Genehmigung entgegenstehen könnten.

a)
Wie auch richtig erkannt wurde, wird ein sehr wichtiger Grund das Haftungsrisiko des Bruchbetreibers/Grundeigentümers wegen möglicher Verletzungen seiner Verkehrssicherungspflichten sein, sollte einmal einem Sammler etwas zustoßen.

aa)
Ein erster Ansatz ist eine weitgehende Haftungsfreistellung des Betreibers in den Grenzen des § 276 Abs.3 BGB ( keine Freistellung im Voraus von Haftung wegen Vorsatzes). Wenn diese Haftungsfreistellungen allerdings im Einzelfall die Qualität von AGB erreichen (und das werden sie wohl in der Regel), ist § 309 Nr. 7 a) BGB zu beachten und damit der Spielraum für Haftungsfreistellungen wegen der Verletztung von Leben, Körper und Gesundheit gleich null. Kein Betreiber kann sich daher bei vernünftiger Risikobewertung auf Haftungsfreistellungen der Sammler verlassen, wenn das Risiko besteht, dass es sich um AGB handelt.     

bb)
Da also die Schiene über Haftungsfreistellungen sehr unsicher  ist, muss das Haftungsrisiko anderweitig abgefedert  werden. Und da kommen die Versicherer ins Spiel. Der Betreiber muss daher in irgend einer Weise sicher stellen, dass etwa seine Betriebshaftpflichtversicherung die Haftung wegen Unfällen mit Sammlern im Gelände mit abdeckt.  Wenn dies in den Versicherungsbedingungen nicht mit abgedeckt ist, wird der Versicherer hierfür, wenn er es überhaupt mitversichert, eine zusätzliche Prämie verlangen, die selbstverständlich dem Betreiber wirtschaftlich nicht zur Last fallen darf. Diese Frage, ob und zu welchen Konditionen die Versicherer der Betreiber Sammler mitversichern, ist wohl im Einzelfall von den jeweiligen Betreibern mit ihren Versicherern zu klären. Möglicherweise decken die Betriebshaftpflichtversicherungen das Risiko ja auch jetzt schon ab?

Sollte diese Hürde genommen werden, stellt sich im Anschluss die Frage der Kostenumlage auf die Sammler, wenn die Versicherungen das Risiko nicht schon sowieso abdecken. Da Haftpflichtversicherungen üblicherweise für ein ganzes Jahr laufen, das Risiko durch (genehmigte) Sammler aber sicher nur von Zeit zu Zeit und wohl in Einzelfällen nur schwer planbar auftritt, wird sich eine sinnvolle Umlage von Jahresgebühren auf die ungewisse Anzahl von Sammlern mitunter kaum vernünftig kalkulieren lassen. Dieses potentielle Risiko des Betreibers, auf den Kosten für den (eventuell erforderlichen) zusätzlichen Versicherungsschutz (teilweise) sitzen zu bleiben, muss geklärt werden, sonst werden sie kaum ein Interesse haben, Sammler auf das Gelände zu lassen. Denkbar wäre eventuell eine Einzelversicherung für einen Tag zu festen, mit dem Versicherer vereinbarten Konditionen, wenn die Versicherer soetwas mitmachen. Oder eine feste Gruppe von Sammlern, die sich zur Kostenübernahme der jährlichen Kosten ohne Wenn und Aber verpflichtet. Dort stellt sich dann die Frage der Refinanzierung.       

b)
Ein weiterer wichtiger Grund für die Betreiber, Sammler nicht auf ihr Gelände zu lassen, sind umgekehrt auch die Risiken des Betreibers, durch die Sammler selbst Schäden zu erleiden. Auch hier können durch leichteste Unachtsamkeit mitunter die dümmsten ( und teuersten) Schäden entstehen. Da nützt mitunter Fachkunde alles nichts, wenn es doch zum Schaden gekommen ist. Der Betreiber muss sich dann natürlich an den Sammler halten, aber woher weiss er, ob der Sammler liquide ist? Deshalb würde ich als Betreiber auf einen entsprechenden Haftpflichtversicherungsschutz des Sammlers bestehen. Auch hier sind im Einzelfall die Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherungen zu untersuchen, ob diese Schäden mit abgedeckt wären.

2.
Auch die Frage des Aneignungsrechtes an den gefundenen Mineralien wird auch nur über eine Genehmigung des Eigentümers / Bergbauberechtigten funktionieren. Die grundeigenen Bodenschätze stehen im Eigentum des Grundeigentümers, eine Wegnahme ohne Einwilligung des Eigentümers wäre daher schlicht Diebstahl. Die bergfreien Bodenschätze darf grds. nur der Bergbauberechtigte aufsuchen und gewinnen. Die Ausnahme nach § 4 Abs.1 Nr.3 BBergG gilt m.E. nur im Verhältnis zum Staat, nicht aber im Verhältnis zum Bergbau- und damit Aneignungsberechtigten. Daher ist m.E. in beiden Fällen das Aneignungsrecht der Stufen in einer Genehmigung mitzuregeln.

   

Offline der Sauerländer

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #59 am: 17 Mar 08, 12:47 »
Hi Schluchti,

das ist doch endlich mal was handfestes. Danke für deine Bemühungen, Licht ins Dunkel zu bringen.

zu Pkt. 2: im Umkehrschluss bedeutet das dann doch, wie von mir schon vermutet, dass wir, alle, Diebesgut zu Hause haben. Und die, die Steine verkaufen, Hehler sind?
Würde auch bedeuten, dass die Exekutive im Extremfall kommen und konfiszieren kann(!), wenn zBsp. Stücke für Unsummen angeboten würden?
Wenn Ja, würde das wiederum ein ganz neues Licht auf unser Hobby werfen. Obwohl ich das zurzeit noch nicht so sehe, da die Betreiber ja bisher unser Hobby mehr oder weniger geduldet haben bzw. dies immer noch tun.

All dies bestärkt mich aber in meiner Meinung, das wir dringend Handlungsbedarf haben.
Leider kommen wir aus sehr unterschiedlichen Ecken der Republik, so dass wir nicht mal unter uns einen "runden Tisch" zusammen bekommen. Vielleicht sollten wir das regional organisieren und die Ergebnisse koordinieren.

Glück Auf