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Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
Wegschmeißit:
@ Kluftknacker
Da hast Du natürlich Recht. Aber er könnte Hinweise in Form
von § geben, z.B. schaut euch mal das Gesetz xy im BGB an
Das er keine Rechtsberatung machen darf ist klar. Aber den rechtlichen
Rahmen abstecken schon (ein AZ oder Urteil reicht da ja schon)
Gruß Dirk
uwe:
Der rechtliche Rahmen ist doch klar: Steinbrüche und vermutlich auch Halden (ich bin mir da nicht klar) sind Betriebsgelände und dürfen ohne Erlaubnis nicht betreten werden, sonst ist es wohl Hausfriedensbruch.
Trotzdem liegt es an uns allen, ob dies weiterhin so sammlerfreundlich gehandhabt wird. Wenn etwas ernsthaftes geschieht ist es vorbei mit lustig. Man sollte nur Montags mal z.B. die Halde 139 besuchen. da sieht man, daß immer wieder Vollidioten an den steilen Wänden, oft auch unter Überhängen, in unberechenbaren Schüttungen gegraben haben. Da wundert man sich, daß kein Bein aus dem Haufwerk heraus ragt.
Uwe
endeavour-minerals:
Hallo Stefan,
kannst du dich noch an den tödlichen Unfall in Wülfrad erinnern. Da hat sich glaube ich ein Angehöriger hier dazu gemeldet. Das Ergebnis dieses Unfalls war, das es „offiziell“ keine Genehmigungen für die Steinbrüche der Reinkalk mehr gibt, egal wo. Irgendetwas muss da gelaufen sein.
Ingo
giantcrystal:
Liebe Leute
Lasst es doch einfach so, wie es ist...
Eine allgemeine rechtsgültige Sammelerlaubnis wird man eh nie erwirken können. Sehr wohl aber ein Grundsatzurteil, das uns Mineraliensammler unter Umständen sehr alt aussehen lässt...
Da sollten wir keine schlafenden Hunde wecken !
Meine Meinung...
Glück Auf
Thomas
Jörg:
--- Zitat ---Da sollten wir keine schlafenden Hunde wecken !
--- Ende Zitat ---
Bin 100% der gleichen Meinung!
Steinbrüche, Halden, etc., stehen immer auf dem Gelände eines Eigentümers, und sei es die Stadt, das Land, der Bund. So weit ich weiss, steht einem der Besuch in Wäldern (Naherholungsgebiete) lt. Gesetz zu. Steinbrüche zählen nicht zu Naherholungsgebieten. Wie Thomas schrieb, wir kratzen mit evtl. Bemühungen zu legalisiertem Sammeln an einer Schachstelle, die wir lieber nicht antasten sollten, da ein Steinbruch immer eine potenzielle Gefahrenquelle darstellt. Eine offizielle Erlaubnis wäre nur mit damit verbundenem Ausschluss von Risiken verbunden und möglich.
Eine offizielle Begeh- und Sammelerlaubnis wäre also nur mit einhergehenden Sicherheitsvorkehrungen denkbar. (Sanitäter vor Ort, Wände müssten vorher auf Steinschlag untersucht werden - wie soll das gehen?, Sicherheitsausrüstung für jeden Sammler - da müsste man sich auf bestimmte Normen einigen, etc...).
Nee, der Schuss würde def. nach hinten losgehen.
Lieber an der (geduldeten) Grenze zum Illegalen bewegen, und auch das eine oder andere Risiko (falls überhaupt) in Kauf nehmen, als eine generelle Gesetzesänderung zu unserem Nachteil erwirken, was m.E. durchaus passieren kann.
Glück Auf! (und das möglichst noch lange)
Jörg
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