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Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
pseudonym:
Naja wie gesagt meine zeitweilige Abstinenz hatte mich dazu bewogen , man kann ja nie wissen in dem Staat muss man ja mit allen rechnen , man wird immer beobachtet ob online oder Bruch . . . ;D ;D ;D !
Da muss man sich mit allen (Mineral-)Wässern waschen ! ;D
cmd.powell:
Hallo
Ich habe es bisher immer so gehalten, das ich - natürlich - wenn der Besitzer/Betreiber gekommen ist und mehr oder weniger hysterisch (die Wenigsten waren wirklich verärgert) darauf gedrängt hat, das ich den Bruch verlassen soll, ich auch gegangen bin. Als noch relativ junger Sammler muß ich auch etwas an meine Zukunft denken und in der will ich auch noch Sammeln gehen können. Ich muß allerdings auch sagen, das ich bisher nur wenige Male eines Steinbruchs verwiesen wurde. Gut, dazu muß ich wahrscheinlich auch sagen, das es um Hannover herum eh nicht mehr so arg viele Steinbrüche gibt, wo sich Mineraliensammeln lohnt. Bei den wenigen noch aktiven weiß ich inzwischen, wo ich rein kann, wo ich eine Genehmigung brauche und wo man besser weg bleibt.
Und zum Thema K.O.-Hauen und/oder fesseln: Das ist der "Gefahr in Verzug"-Paragraf. Das darf/muß jeder machen, wenn er eine Straftat beobachtet (Eigenschutz geht natürlich vor). Paradebeispiel sind die U-Bahn-Schläger, wo der Helfer tragischerweise ums Leben kam. Der Mensch hat richtig gehandelt und hätte auch härter durchgreifen können. Ist natürlich logisch, das man nicht gleich jemanden irgendwas über den Schädel zieht, wenn man zu sowas dazu kommt. Ich hätte sicher auch versucht, erstmal mit den Leuten zu reden. Naja, und bei irgendeiner illegalen Steinbruchbetretung kann man nicht von Gefahr in Verzug reden, außer vielleicht der Illegale versucht sich dort das Leben zu nehmen. Leider hängt in dieser Geschichte viel Ermessenspielraum drin, eben jene besagte Wahrung der Verhältnissmäßigkeit, die man praktisch immer erst hinterher weiß. Ich bin froh, das ich bisher noch nicht in so einer Situation war.
Also, immer freundlich bleiben, wenn man rausfliegt geht man und vor allem: Immer aufpassen das einem nichts passiert. Im eigenen und auch in unserem Interesse.
Achso, eine Sache checke ich jetzt nicht: Wieso darf ein Anwalt nicht erklären, was man falsch oder richtig macht ? Muß man immer erst eine Straftat begehen, bevor man belehrt wird oder was ? Oder muß man immer bezahlen ? Beides voll idiotisch, wenn ihr mich fragt. Kinder lernen auch nur, indem man ihnen etwas erklärt und Gesetzestexte muß ich mir immer mindestens zwanzigmal durchlesen, bevor ich die ansatzweise verstehe. Wenn die in Keilschrift wären, würde ich sie schneller raffen...
pseudonym:
Das geht deswegen nicht , weil er ziemlichen Ärger kriegen kann wenn dann irgendwann vor Gericht einer sagt : Also mit Verlaub Herr Richter der Anwalt sowieso hat im Mineralienatlas gesagt ich darf das , wenn der Anwalt dann nicht alle Umstände kannte dann kann das richtig Zoff geben .
Rechtsberatung läuft normalerweise so ab das man sich da allein und im speziellen Fall beraten lässt .
cmd.powell:
--- Zitat von: pseudonym am 06 Apr 12, 16:31 ---Das geht deswegen nicht , weil er ziemlichen Ärger kriegen kann wenn dann irgendwann vor Gericht einer sagt : Also mit Verlaub Herr Richter der Anwalt sowieso hat im Mineralienatlas gesagt ich darf das , wenn der Anwalt dann nicht alle Umstände kannte dann kann das richtig Zoff geben .
Rechtsberatung läuft normalerweise so ab das man sich da allein und im speziellen Fall beraten lässt .
--- Ende Zitat ---
Wenn Deine Aussage so richtig ist, gibt es also keine Regulierung und man ist letztlich auf gutdünken der Laune des Richter ausgesetzt. Ich sehe das so: Entweder es gibt eine gesetzliche Regelung für einen Sachverhalt und diese Regelung sollte dann jeder kennen, damit er sie nicht bricht, oder es gibt keine Regelung und dann herscht naturgemäß Anarchie. Ist die deutsche Gesetzeslage wirklich so desolat ?
Sorry, wenn ich in diesen Fragen vielleicht etwas naiv wirke, aber ich komme aus den Naturwissenschaften und dort sind Gesetze etwas ziemlich fundamentales gegen das man nicht verstoßen kann (dass dieses im Strafrecht geht, hab ich auch schon mitbekommen ;) ).
pseudonym:
Nee,nee solche Gesetze sind nichts statisches , das ist was ganz anderes als Naturgesetze auf die immer Verlass ist .
Am Ende gibts die Gerechtigkeit doch nur für den der es sich leisten kann - der Steinbruchbesitzer , oder die Versicherung haben nen schönen teuren Anwalt und unsereins steht mitm Pflichtverteidiger da - wie das im E-Fall ausgeht steht schon vorher fest.
Wenn man nen talentierten ,ehrgeizigen Junganwalt der sich profilieren will erwischt könnt´s vielleicht klappen.
Am besten wir machen es so :
Wird einer erwischt und soll Bußgelder zahlen , gibt jeder hier nen €uro bis die Sache bezahlt ist und fertich tut keinem weh und man muss kein Bammel haben . . . das wäre zu überlegen !
Und würde unsere Frauen beruhigen .
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