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Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
Kluftknacker:
--- Zitat von: cmd.powell am 06 Apr 12, 16:41 ---Wenn Deine Aussage so richtig ist, gibt es also keine Regulierung und man ist letztlich auf gutdünken der Laune des Richter ausgesetzt.
--- Ende Zitat ---
Na, da hat wohl einer kaum "Bekanntschaft" mit dem deutschen Rechtswesen (und der Rechtsprechung) gemacht. ;)
Sicherlich gibt es dort nichts Verlässliches, manche Tageslaune entscheidet, von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich.
Willkommen in der Realität - pseudonym hat es schon richtig geschrieben.
Kluftknacker
wilbi:
Hallo, ich bin im Harz hin und wieder mal von Förstern angesprochen worden auf Halden. Ich hab mich immer dumm gestellt und die Herren wollen ja auch gerne belehren, da hab ich zugehört und zugestimmt und die Halde verlassen, im nächsten Jahr wieder hin. Nie ernstliche Probleme gehabt in Jahrzehnten.
Glückauf
willi
MartinB:
Hausfriedensbruch ist wohl der einzige für Deutschland relevante Straftatbestand. Dafür müsst Ihr Grundstücksbegrenzungen überwinden, die das nicht wollen. Also Zäune, Mauern oder auch nur "Betreten verboten" Schilder. Wo ich ohne solche Grenze hinkomme, darf ich sammeln. Wenn rundherum Zäune oder Schilder stehen (und ich da bin, ohne sie gesehen zu haben), bin ich leise ...
Kluftknacker:
Da tun sich ja Abgründe auf ... ;D >:D
MartinB:
Achso, und wenn mich ein Berechtigter (also der Grundeigentümer oder ein von ihm Beauftragter/Bevollmächtigter) wegschickt, dann gehe ich natürlich.
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