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Autor Thema: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns  (Gelesen 50644 mal)

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Offline minuwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #60 am: 17 Mar 08, 13:10 »
Hallo Sauerländer,

das mit dem Diebesgut sehe ich relativ. Wenn die im Bruch gezielt Mineralienstufen abbauen, wäre es so zu sehen. Allerdings bauen die Gestein ab, die Betreiber müssten, wenn sie meinen durch die Sammelei geschädigt zu werden, auch eine Schadenshöhe angeben können. Wenn man dort 1Tonne Schotter wegfährt, sieht die Sache anders aus. Aber entgangene Mineralienstufen als geklaut anzugeben, bzw den Schadensersatz einzuklagen dürfte schwer fallen. Zumal die Stücke ohnehin durch den Brecher gehen. Schaden durch geklaute Stufen, die der geschädigte im täglichen Betrieb schreddert? Nee! Wie soll den eine Schadenshöhe festgestellt werden und wozu überhaupt? Also an dem Punkt sehe ich nicht das größte Problem.

Interessant sind die angesprochenen Gegebenheiten in der Schweiz. Wie ist das da im Einzelnen?

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Uwe

Offline Schluchti

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #61 am: 17 Mar 08, 13:23 »
Allerdings bauen die Gestein ab, die Betreiber müssten, wenn sie meinen durch die Sammelei geschädigt zu werden, auch eine Schadenshöhe angeben können. Wenn man dort 1Tonne Schotter wegfährt, sieht die Sache anders aus. Aber entgangene Mineralienstufen als geklaut anzugeben, bzw den Schadensersatz einzuklagen dürfte schwer fallen. Zumal die Stücke ohnehin durch den Brecher gehen. Schaden durch geklaute Stufen, die der geschädigte im täglichen Betrieb schreddert? Nee! Wie soll den eine Schadenshöhe festgestellt werden und wozu überhaupt? Also an dem Punkt sehe ich nicht das größte Problem.

Auch wenn es mitunter nicht so wahrgenommen wird und es vielen nicht gefällt, ein Diebstahl bleibt ein Diebstahl, auch wenn der Schaden gering ist. Daran läßt sich nicht rütteln. Sowas kann allenfalls bei der Einstellung von Strafverfahren und bei der Strafzumessung berücksichtigt werden.

Die Frage von Schadenersatz (als zivilrechtliches Problem) hat mit der strafrechtlichen Seite wiederum rein gar nichts zu tun.   

Offline minuwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #62 am: 17 Mar 08, 13:30 »
Hallo Thomas,

der Diebstahl- Tatbestand ist natürlich gegeben. Aber das ist beim Sammeln in der Natur fast immer so, vielleicht sogarbeim Pilzesammeln. Deshalb wird ja hier auch nach Möglichkeiten der Legalisierung gesucht. Ich meinte es mehr in Richtung Gewissensfrage, die im Moment für den Sammler die größere Rolle spielt. Nehme ich jemand was weg und füge ihm Schaden zu oder nicht?

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Uwe

Offline endeavour-minerals

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #63 am: 17 Mar 08, 14:46 »
@Thomas,ich find es gut das du dich jetzt doch nicht zurück häst.Denn keinen ist geholfen und es löst auch keine Probleme wenn das Thema totgeschwiegen wird.
Irgendwie habe ich mir das schon gedacht,wir sind alle sammt Verbrecher/Kleinkrimminelle.  ???
Die Lösung währe also eine Kombination von privater Umfall und Haftpflichtversicherung.Wenn das machbar währe müsste man dann inklusive einen kleinen Vertrag,der den Besitz der Mineralien regelt, zum Betreiber gehen und sich dann eine Erlaubnis hohlen.Das schließt natürlich spontane Sammelaktionen aus.Wenn sich eine solche Versicherung im wirtschaftlich sinnvollen Rahmen liegt,ist das ok für die Sammler.Kostet eine solche Police aber zB. 3000Euronen macht es keinen Sinn,das ist dann unwirtschaftlich.

@Uwe es gibt durchaus eine begrenzung beim Pilzesammeln 5kg für den Eigenbedarf.Mehr ist Strafbar! Nur wo kein Kläger so kein Richter.

Gruß Ingo

Offline Elsie

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #64 am: 17 Mar 08, 18:18 »
Na, jetzt geht es aber ganz schön ins Eingemachte..........
Eine generelle Sammelgenehmigung wäre wohl ein Traum, aber die wird es nie geben.  Es wird hier auch hauptsächlich über Steinbrüche und dergleichen geredet, wie ich jetzt so gelesen  habe. Und wie ist das in freier Natur, z. B. in den Alpen ? Es ist sonnenklar, daß man eigentlich die Erlaubnis vom Eigentümer einholen müßte. Aber wie soll man den in Erfahrung bringen ? Man müßte dann jeweils an das zuständige Grundbuchamt ?
Ich fände es gut, wenn Mineraliensammeln geduldet würde, solange die Sammler nachweisbar nur für den eigenen Bedarf, bzw. die eigene Sammlung schürft. Da wären dem entnommenen Material schon Grenzen gesetzt. So ähnlich ist es im Trentino geregelt. Pro Tag darf man z.B. nur maximal 5kg mitnehmen.
Wäre vielleicht eine Möglichkeit, daß man regional Genehmigungen für Sammler ausgibt, vielleicht sogar gegen ein kleines Entgelt, das dann doch jeder gerne zahlt ?
Die Angler brauchen z. B. auch einen Angelschein.
In diesem Entgelt könnte ja sogar eine Versicherung eingebunden sein ????
Sind wohl aber alles nur utopische Träume........

Offline Anatas

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #65 am: 17 Mar 08, 19:01 »
Also ich habe mir in meine Unfall-Versicherung ausdrücklich reinschreiben lassen, daß Sie mich auch
gegen erlittene Schäden beim Mineraliensammeln absichert (ist ja hautpsächlich alpin bei mir).

Die Versicherung hatte auch keine Einwände dazu - nicht abgesichert ist der Extremsport
(wie zum Beispiel Bergklettern) - da ich aber primär Mineralien suche und  evtl. klettern
nur nebenbei erfolgt - und das ganze nicht als Sport erfolgt ist laut Versicherung alles im Rahmen

Mag zwar ein bisschen komisch klingen - ist aber so:
Mneraliensammeln (auch alpin) ist kein Extremsport und damit gegen Unfälle versicherbar.

Aus der Haftpflicht habe ich das spezielle Mineraliensammeln rausgelassen -
bin irgendwie gar nicht auf die Idee gekommen, dass ich was kaputt machen könnte ....
(so wie ein Kumpel der in der Clara einen Holländer mittels weggeworfenen Stein ausknockte).
da muss ich wohl nochmal nachfassen !

Grüße   Anatas
« Letzte Änderung: 17 Mar 08, 19:04 von Anatas »

Offline der Sauerländer

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #66 am: 17 Mar 08, 19:04 »
Hallo Uwe,

wenn ich richtig informiert bin, ist man als Mitglied im "Alpenverein" automatisch versichert.
Die Schweiz regelt das von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Jeder Fund muss vorgestellt werden, damit sein Wert geschätzt und die Steuer festgelegt werden kann. Bei bedeutenden Funden hat der Staat ein Anrecht auf zumindest einen Teil der Funde.
So etwas gibt es hier nicht. NRW hat nicht einmal ein Schatzregal.

Erschwerend zu der rechtlichen Situation kommt ganz sicher das Internet. Oder glaubt etwa Irgendwer, ein Steinbrucharbeiter hat keins?
Und wenn ein Baggerfahrer mitbekommt, zu welchen Preisen die "ollen Steine" zum Teil verkloppt werden, könnte ihn das dazu verleiten, bei jedem Verdacht aus dem Führerhaus zu hechten. Genau wie in bekannten Bergwerken, werden auch die Werksleiter in Brüchen ihren Mitarbeitern verbieten, während der Arbeitszeit zu sammeln (aber das nur am Rande).

Also....Regelungen wie in der Alpenregion wird es hier sicher nicht geben, zumal der Grundbesitz und der Tourismus eine Rolle spielen. Strahler ist ein seit alters her anerkannter Beruf!
Das ganze Lamentieren hilft eh nicht weiter. Wir brauchen Informationen. Vielleicht sollten wir das Thema sogar vorübergehend schließen und unsere Erkenntnisse per PN austauschen???? Ich möchte vermeiden, dass es abdriftet.
Wer was beitragen kann, kann mich gerne anschreiben. Den ersten Termin habe ich Anfang April.

Glück Auf

Offline minuwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #67 am: 17 Mar 08, 23:51 »
Wäre dafür, das hier im Thread weiterzuführen, da sonst das Interesse nachlässt. Schließlich kommt man durch das Lesen der anderen Beiträge mitunter auf neue Ideen.

Abdriften wohin? Wie Schluchti schon schrieb- sehr komplexes Thema. Da kann man sich nur langsam nähern und vieles mit beleuchten, was sich später als völlig belanglos herausstellen wird.

Meinte mit dem Beispiel Schweiz mehr das Sammeln in Schweizer Steinbrüchen, also Betrieben. Wie das Strahlen geregelt ist, wissen ja die meisten.

Glück Auf
Uwe

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #68 am: 05 Apr 12, 16:08 »
Na das ist ja ganzz schön eingeschlafen hier , gibts da inzwischen was neues ?

Ne gute Regelung wär analog zum Angelschein :

- Sachkunde Lehrgang für ca. 150 € ´´Sicherheit im Steinbruch ´´
- Jahres oder Tageskarte für vielleicht 50€/Jahr oder 10€ /Tag für Wenigsammler
- Ein Ausweis in den steht das man bezahlt hat ,jeder Steinbruch muss einen dann rein lassen , so wie ich auch jedes DAV/VDSF
  Gewässer beangeln kann
- versichern sollte man sich über die private Unfall




Offline Wegschmeißit

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #69 am: 05 Apr 12, 16:22 »

- Ein Ausweis in den steht das man bezahlt hat ,jeder Steinbruch muss einen dann rein lassen , so wie ich auch jedes DAV/VDSF
  Gewässer beangeln kann


Spätestens hier wird das ganze Vorhaben kläglich scheitern, es gibt Steinbrüche für die man nie eine Sammelgenehmigung
bekommen wird. Und wie willst du das bei Halden regeln?
Stell dir mal vor an der Glücksradhalde steht plötzlich ein Kassenhäuschen!  ;D
Das wird von den Sammlern dann auch direkt drei mal umgegraben und der Halde gleichgemacht!  ;D

Gruß Dirk

Offline Stefan

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #70 am: 05 Apr 12, 16:33 »
Eine Frage zu dem Thema: Immer wieder wird weiter getragen, dass ein Steinbruchbetreiber bei Unfall eines Sammlers trotz Enthaftungserklärung haften soll. Ich habe aber noch nie einen Fall gelesen oder Urteil gesehen wo dies geschehen ist. Kann hier bitte mal jemand Quellen für diese "Aussage" benennen (Aktenzeichen / Urteil). Das ist irgendwie so wie "Spinat enthält viel Eisen und ist gesund". Es hat Jahrzehnte gedauert bis diese Mär entlarvt wurde, weil jeder sie ungeprüft nachgeplappert hat.

Besten Gruß
Stefan

Offline Wegschmeißit

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #71 am: 05 Apr 12, 16:58 »
Ohne es jetzt ganz genau zu wissen: Ich könnte mir vorstellen das der Betreiber trotz Haftungsauschluss haften muß wenn
er das Sammeln in seinem Bruch genehmigt.

Betritt man als Sammler aber den Bruch ohne Genehmigung macht man sich als erstes strafbar und wenn mir dann auch noch
was passiert kann ich mir nicht vorstellen das der Betreiber haften muß.

Aber ich denke mal das hier andere das wesentlich genauer beschreiben können

Gruß Dirk

Offline cmd.powell

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #72 am: 05 Apr 12, 17:12 »
Hi

Ich kenne auch nicht die Gesetzestexte (und wie immer an solchen Stellen: Gibt es den hier im Forum keinen Anwalt o.ä. der mal ohne Honorar ein paar nützliche Tipps geben kann  ??? ), aber so wie ich es von der Arbeit kenne, ist nicht die Versicherung das Problem, sondern die Berufsgenossenschaft. Die steigt dem Betreiber nach einem Unfall nämlich aufs Dach, weil er Unbefugte in den Bruch gelassen hat, die evtl. keine ausreichende Arbeitsschutzkleidung an hatten, nicht eingewiesen waren etc. pi pa po. Ist bei uns am Fluchhafen auch so: Man klemmt sich den Finger und bekommt Ärger, weil man keine Anstoßkappe auf dem Kopf hatte. Oder stößt sich den Kopf und die BG zahlt nix, weil man keine Sicherheitsschuhe getragen hat - alles schon vorgekommen !

@Wegschmeißit: Der Betreiber muss sicherlich auch haften, wenn Du illegal im Bruch bist. Das ist genauso wie wenn ich als Haus- und Grundbesitzer eine Grube im Garten aushebe und Nachts der Einbrecher dort reinfällt und sich das Bein bricht - dann bin ich auch dran wegen unterlassener Abdeckung oder wie auch immer. Der Bruchbetreiber muss sich dann wahrscheinlich was anhören wegen unzureichender Absicherung des Steinbruchs oder so. In dem Punkt ist die deutsche Rechtsprechung echt merkwürdig und z.T. wenig nachvollziehbar.

Offline Wegschmeißit

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #73 am: 05 Apr 12, 17:22 »
Dann frag ich mich aber? Wie möchtest du als Betreiber einen Bruch z.B. von der größe Rhodenhaus Wülfrath so absichern
das nix passiert? Das ist (fast) unmöglich. Da kann immer mal ´ne Wand einen Abgang machen, das ist nicht zu sichern.
Ich kann mir nicht vorstellen das der Gesetzgeber das nicht mit einbezieht.

Aber genauso wie du frage ich mich? Wo ist hier der Anwalt der das mal ausreichend klären könnte.

Gruß Dirk

Offline Kluftknacker

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Re: Rechtliche Situation des Mineraliensammelns
« Antwort #74 am: 05 Apr 12, 17:51 »
Aber genauso wie du frage ich mich? Wo ist hier der Anwalt der das mal ausreichend klären könnte.

Der dürfte das hier gar nicht erklären!

 

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