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Kulturgut Mineralien und Fossilien
Mineraliensammlermh:
Mineralien können zweifellos Kulturgut sein:
z.B. Clara-Typ-Mineralien
Lengenbach-Typ Mineralien
Hagendorf-Typ Mineralien
Historische Erzgebirgsstufen...
Sicherlich auch 40cm Fluorit Kristalle Grube Clara (Größe natürlich übertrieben).
Aber wenn ich höre das für 2 Euro Münzen Hausdurchsuchungen gemacht werden und man andererseits tatenlos (!) zusieht wie in Syrien und Afghanistan uralte Kulturdenkmäler von Verbrechern einfach so in die Luft gesprengt werden, zweifele ich an der Verhätnismäßigkeit!!!
Und wo ist der die Rückforderung des Schliemann-Fundes an Rußland.......
Gast:
Hier die Einladung zu einem "Gespräch", die bei der Geschäftsstelle der VFMG letzten Freitag (!) den 2.Oktober einging.
Man wurde derart kurzfristig von der Sekretärin per Mail eingeladen (ein absolut unmöglicher Vorgang), dass wohl kaum eine gezielte Vorbereitung etc. möglich war. Es wurden gleichzeitig auch Vertreter von Umwelt- und Naturschutz eingeladen (z.B. BUND), dass eine kontroverse Diskussion mit Selbstzerfleischung schon im Vorfeld eingeplant wurde. Hier herrscht ein seltsames Rechts- und Demokratie-Verständnis. Es war klar ersichtlich, dass es sich um eine reine Alibi-Veranstaltung handelt.
Doc Diether
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Auftrag von Herrn Dr. Günter Winands möchte ich Sie gerne zu einem gemeinsamen Gespräch zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kulturgutschutzrechts mit Vertretern der Paläontologen am
8. Oktober um 10.00 Uhr im Bundeskanzleramt einladen.
Weitere Hintergrundinformationen zur Novellierung finden Sie unter http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Pressemitteilungen/BPA/2015/09/2015-09-15-bkm-kulturgut.html?nn=811092.
Für eine kurze Bestätigung Ihrer Teilnahme danke ich Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Ricarda Preuß
Doc Diether:
Hier die Stellungnahme der VFMG zu der Novelle des Kulturgutschutzgesetzes:
Herrn
Dr. Günter Winand
Büro des Beauftragten der
BR für Kultur und Medien
im Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Str.1
10557 Berlin
Nachrichtlich
Herrn Stephan Stracke,
MDB
Berg, den 7.10.2015
Stellungnahme zum Kulturgutschutzgesetz
Betr.: Einladung zum Gespräch vom 2.10.2015
Sehr geehrter Herr Dr. Winand,
wir erhielten die Einladung zu einem Gespräch mit einem Vertreter der VFMG (Vereinigung der Freunde der Mineralogie und Geologie e.V.) in Ihrem Ressort in Berlin am Freitag-Nachmittag an unsere Geschäftsstelle. Zum Gespräch am 8.Oktober wurde per Mail eingeladen, wohl von Ihrer Sekretärin, Frau Preuss. Mit wem ein Gespräche geführt werden soll und worüber, wurde nicht angegeben.
Darüber bin ich etwas verwundert, vor allem, dass dies so kurzfristig anberaumt wurde, dass kaum Zeit bleibt zum Einarbeiten in eine komplizierte juristische und gesetzgeberische Materie, geschweige denn zu einer Abstimmung innerhalb der Vereinsgremien.
Nun zur Stellungnahme selbst:
Wir finden Ihren Ansatz (Referentenentwurf), dass nationales Kulturgut von besonderer Bedeutung bewahrt werden muss, auch vor Abwanderung ins Ausland, prinzipiell gut.
Allerdings sehen wir durch das geplante Gesetzesvorhaben unser Hobby des Sammelns, Studierens und wissenschaftlichen Arbeitens, gefährdet.
Die bisherigen Auflagen und Gesetze enthalten schon genügend derartige Hindernisse (und das gilt nicht nur für Sammler, sondern auch für staatliche Stellen, wie ein Landes- Bergbauamt sowie Universitätsinstitute).
-Einholung der Betretungs- und Sucherlaubnis beim Grundstücksbesitzer.
-Handelt es sich um einen Steinbruch bzw. ein Bergwerk, müssen die einschlägigen Sicherheits- und Haftungsauflagen erfüllt werden.
-Das Forstrecht (bzw. Landeswaldgesetze) muss beachtet werden.
-Das Naturschutzgesetz muss beachtet werden. (Landschaftsschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Wildruhezonen, Biotope/ Geotope und geologische Naturdenkmale)
-Das Denkmalschutzgesetz muss befolgt werden (Bodendenkmale, Grabungsschutzgebiete, Wasserschutzgebiete, diverser Schutzstatus).
-Das Bundesberggesetz muss beachtet werden.
-Werden besondere Funde an Fossilien, Mineralien oder historischen Teilen gemacht, müssen diese den entsprechenden Stellen vorgelegt werden, wobei diese dann bei positivem Befund in deren Fundus übergehen.
Während es den Sammlern/ Bürgern ohne weiteres einleuchtet, dass mittelalterliche Stollen z.B. nicht betreten werden dürfen, ist es bei dem, was eine minderheitliche Interessengruppe für schützenswert hält, anders: hier werden Mineralien/ aufgehaldete Bergbauabfälle (auch der Neuzeit), sogar Müllkippen: alles was an Hinterlassenschaften menschlichen Daseins erinnert, als Kulturgut definiert. Das sieht der Bürger schwerlich auch so.
Und da der Bürger in unserem Demokratieverständnis der Souverän ist, müssen Gesetze dies berücksichtigen. Kein Staat kann dauerhaft gegen die Interessen seiner Bürger regieren.
Der Begriff des „Kulturgutes“ sollte unserer Meinung nach nicht so eng definiert werden.
Man sollte bedenken, welche Folgen ein rigides Gesetz hat:
-Erwerb von geologischem Wissen (Wissen über die Naturgesetze) wird erschwert.
-Die Erde mit ihren substanziellen geologischen Faktoren (Stoffen) ist aber die Basis unserer materiellen Existenz! Sie zu negieren, hat Folgen.
-Eine Weiterentwicklung findet nicht statt
-Museen und Institute veröden aus Mangel an neuen Erkenntnissen
-Es ist der Sammler, der die meisten neuen Mineralien und Fossilien (Erstfunde) für Forschung und Museen findet und ausgräbt. Viele Sammler arbeiten eng mit den Universitäten zusammen. (Bürgerwissenschaftler). Der Sammler sichert geologische Objekte, die sonst zerfallen oder in einem Steinbrecher landen.
Insofern würde eine weitere Einschränkung der Sammler einen deutlichen Rückschritt für die Wissenschaft bedeuten. Wollen wir das zulassen ?
-Wie soll ein Sammler, Institut oder ein Museum die Herkunft aller seiner Objekte belegen? Das ist nicht möglich. Und für wen soll diese Bürokratie gut sein?
-Wir befürchten Auswüchse, wie in der Türkei, bei der an der Grenze jeder Stein für ein Kulturgut gehalten wird und man mit hoher Wahrscheinlichkeit bis zur Klärung der Sachlage im Gefängnis verbringt.
-Wir befürchten, (je nach Auslegung der Gesetzeslage), dass Sammlungen beschlagnahmt werden; Hausdurchsuchungen und Anzeigen (Denunziationen) durch selbsternannte „Natur- oder Denkmalschützer“, wie im Elsass geschehen.
Wird hier wird nach deutscher Gründlichkeit eine „Sammlungspolizei“ uns systematisch durchsuchen?
-Das Abgleiten in die Illegalität wäre das Letzte, was wir brauchen können!
-Was wären hier die Konsequenzen?
Viele Sammler haben den Ärger mit bundesdeutschen Behörden satt und verkaufen (evtl. via Holland) in die USA. Wir können dann seltene Mineralien und Fossilien dort in den Museen bestaunen! Also das Gegenteil von dem, was man mit dem Gesetz bezwecken möchte!
Immer mehr Verbote, Überwachungen und Kontrollen sind nicht im Sinne von Demokratie-Verständnis, sondern gehören in die Vergangenheit.
Unser Rat: Lassen Sie die „Kirche im Dorf“! Machen Sie einen ausgewogenen Gesetzesentwurf und es ist für alle von Nutzen!
Mit freundlichen Grüssen
Dr. Diether Gräf, Präsident der VFMG
raritätenjäger:
Hallo zusammen,
da verstehe ich mal wieder den Wind nicht, der um dieses ominöse Gesetz gemacht wird. Da ja, wie der allgemeinen Klage zu entnehmen, die Fundstellen in diesem Lande ohnehin erschöpft sind und die, die es nicht sind, so streng gehütet und geheim sind, dass kein offiziell bestellter Wachmann zur Überprüfung eventueller Sammeltätigkeit und Entnahme von Kulturgut dort je auftauchen wird, droht dem Sammler am Ort des Sammelns selbst wohl kaum Gefahr. Und die Sammlungen? Wer will die denn alle überprüfen, was da so alles hübsches drin schlummert? Planstellen, die vor´m PC hocken und das Internet nach Sammlungsbildern durchstöbern? Bei sowas bräuchten wir hierzulande noch Hilfe... Aus- und Einfuhrkontrollen, ich weiß nicht. Wird doch jetzt schon jedes Paket aus Übersee aufgemacht und einbehalten zum Zoll kassieren. Mehr Geld kann ich mit Verboten auch nicht verdienen, davon abgesehen, was der ganze Schnee kostet und wie laaaangsaaaam da die Mühlen mahlen bis aus den Versatzstücken denn überhaupt mal ein fertiges Gesetz wird (nicht auszudenken, die ganzen Schubladen, die einem da in die Parade fahren können). Klassischer Fall von Popanz-Alarm, würde ich sagen. "Aber schaut mal, der Kaiser hat ja gar keine Kleider an".
Der Sommer ist zwar vorbei, aber manche Löcher bleiben bestehen.
Gruß
Andreas
Soenke:
Hallo zusammen,
die VFMG und die Fossilien-Community Steinkern.de haben mit anderen Vertretern der Paläontologie (Paläontologische Gesellschaft) und des Fossilien- und Mineralienhandels an einer Gesprächsrunde in Berlin teilgenommen, zu der Dr. Winands, der als Amtsleiter der Beauftragten für Kultur und Medien der Bundesregierung Frau Monika Grütters direkt unterstellt ist, eingeladen hatte. Wir haben folgendes Schreiben überreicht und im Gespräch unsere Kritikpunkte vorgebracht http://www.steinkern.de/ablage/2015/Kritik_KSG_Steinkern-VFMG.pdf
Der Gesetzesentwurf zum Kulturgutschutzgesetz auf den sich die Kritik bezieht ist u.a. hier nachzulesen http://www.wdr3.de/zeitgeschehen/kulturgutschutzgesetz-entwurf-100.pdf
§ 2 Abs. 1 Nr. 9 des Entwurfs lautet
„Kulturgut“ jede bewegliche Sache oder Sachgesamtheit von künstlerischem, ge-
schichtlichem oder archäologischem Wert oder aus anderen Bereichen des kulturel-
len Erbes, insbesondere von paläontologischem, ethnographischem, numismati-
schem oder wissenschaftlichem Wert
Mineralien dürften durchaus ganz oder teilweise unter das Kriterium vom wissenschaftlichen Wert fallen.
Ich rate dringend dazu, dies abzuklären und Euch an den zuständigen Ministerialdirektor Dr. Günter Winands zu wenden ( Guenter.winands@bkm.bund.de ).
Wenn Ihr betroffen seid, solltet Ihr das direkte Gespräch mit dem Ministerium suchen und klarmachen, dass Ihr weiterhin auch im Ausland gesammelte Mineralien und Fossilien nach Deutschland mitnehmen wollt, ohne vorher Behördengänge erledigen zu müssen und "Ausfuhrpapiere" zu besorgen. Man muss nach dem derzeitigen Entwurf bei Grenzübertritt laut § 30 beweisen, dass man das ausländische Kulturgut (z.B. Fossil) legal einführt. D.h. grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass dies illegal ist, wenn man keine Papiere hat, die die Legalität beweisen.
Bei selbst gesammelten Stücken ist ein Legalitätsnachweis meist unmöglich.
Unser obiges Schreiben bietet Orientierung, was im derzeitigen Entwurf für Fossiliensammler problematisch ist. Ähnliches könnte auch für die Mineralienfreunde gelten.
Als kleinen Schritt, den jeder private Sammler leicht tun kann, empfehle ich die Petition von Frau Kampmann zu unterzeichnen:
https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns
Bitte nehmt die Angelegenheit ernst und geht der Sache nach.
"Glück auf" von den Fossiliensammlern!
Sönke
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