https://www.mineraliengrosshandel.comDie 60. Rhein-Neckar-Mineralienbörsehttp://vfmg.de/der-aufschluss/

Autor Thema: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung  (Gelesen 109614 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Offline cmd.powell

  • ******
  • Beiträge: 1.356
  • Calcit vom Winterberg, Harz
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #90 am: 18 Nov 15, 16:54 »
Hallo.

Sch... , verdammt nochmal !!

Ko... könnte ich bei diesen Antworten auf ganz gezielte Fragen !
Da muß man wohl Politik studiert haben um so ausweichende und indifferente Antworten überhaupt geben zu können  ???
Das ist aber auch schon alles, was die Politiker im Moment noch zusammenbringen !!

Loismin

Wieso denn? Wenn es exakt so ist, wie Frau Grütters es in ihrer Antwort schreibt, ist doch alles in Butter: Es werden nach ihrer Aussage nur dann Unterlagen benötigt, wenn das Herkunftsland diese vorschreibt. Das verstehe ich so, das man Mineralien ohne Papiere aus allen Ländern importieren kann, die Mineralienausfuhr nicht einschränken bzw. unter staatlicher Kontrolle haben. Entscheidend ist demnach nur, das unsere Behörden auch wissen (!), das es für die Ein-/Ausfuhr keine Beschränkungen gibt und daher keinerlei Unterlagen erforderlich sind.

Zitat:

 "Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann. Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates, sofern sie nach dem Recht des jeweiligen Herkunftsstaates erforderlich sind."

Desweitern stellt sich mir noch die Frage, wie man dieses Gesetz in Europa mit seinen, nach Schengen geregelt, offenen Grenzen effektiv umsetzen will. Niemand kann verhindern, das ich - auch illegales - Kulturgut über einen anderen EU-Staat nach Deutschland einführe, da es - nach Schengen - kein Grenzkontrollen gibt. Die Abgabe von Chemikalien die mit T (giftig) oder T+ (sehr giftig) gekennzeichnet sind, ist in Deutschland auch verboten. Trotzdem ist es kein Problem, sich solche Chemikalien im EU-Ausland, z.B. Groß Britannien, zu besorgen.
Sollen jetzt doch wieder Grenzkontrollen eingeführt werden? Was sagt den die EU dazu? Und wer soll die Grenzen kontrollieren bzw. wie effektiv sind diese Kontrollen, wenn geschätzt 100.000 LKW's (wahrscheinlich zu niedrig angesetzt) täglich über unsere Grenzen rollen? Da wären wir wieder bei meinem Hauptkritikpunkt: Wozu ein neues Gesetz, wenn es doch völlig ausreicht, geltende Gesetze anzuwenden - man muss es nur tun!

Offline Soenke

  • *****
  • Beiträge: 507
  • Schwerpunkt: Fossilien des Unteren Jura
    • Der Steinkern
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #91 am: 18 Nov 15, 17:10 »
Hallo Markus,

Achtung Fallstrick. Du brauchst keine Ausfuhrgenehmigung, wenn im Herkunftsstaat keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Aber Du brauchst trotzdem die in § 30 Abs. 1 S. 1 genannten geeigneten Unterlagen. Monika Grütters schreibt auch:


[...]der Nachweis der rechtmäßigen Ausfuhr bei der Einfuhrkontrolle [ist] das geeignete Mittel.


Welche Unterlagen die geeignten Unterlagen sein sollen / als ausreichend gelten, ist unklar.

Dass die Nachweispflicht europarechtswidrig ist, ist dagegen klar wie Kloßbrühe. Man darf nach Art. 36 AEUV den freien Warenverkehr nur für "nationales Kulturgut" einschränken, nicht für jedes beliebige Kulturgut.

Mangels Kontrollen ist die Eignung bzgl. Bekämpfung illegalen Handels natürlich sehr fraglich. Man kann daher auch über andere Hintergründe mutmaßen (z. B. verstärkte Erfassung des Messehandels durch die Sorgfaltspflichten und 30-jährige Archivierungspflichten, Stichwort Steuern - grundsätzlich ok, aber der Zweck heiligt keinesfalls die Mittel). Herr Dr. Winands sprach auch von einem "pädagogischen Gesetz". Der Effekt, dass Händler und Sammler die Sorge umtreibt, irgendetwas verkehrt zu machen, scheint nicht unerwünscht. In der Massivität kommt es jedoch vielleicht etwas verfrüht... >:D

Gruß
Sönke
« Letzte Änderung: 18 Nov 15, 17:20 von Soenke »

Offline Soenke

  • *****
  • Beiträge: 507
  • Schwerpunkt: Fossilien des Unteren Jura
    • Der Steinkern
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #92 am: 18 Nov 15, 17:14 »
Hallo nochmals,


ich möchte hier kurz über den weiteren Zeitplan informieren:

 Seit dem 4.11. ist der Gesetzentwurf im 1. Durchgang bekanntlich im Bundesrat.

- Der Bundesrat hat genau sechs Wochen Zeit, die Bundesrats-Stellungnahme zu verfassen.

- Danach wird die 1. Lesung im Bundestag stattfinden.
Der früheste Termin für die 1. Lesung ist der 18. Dez. 2015, denn Voraussetzung für die 1. Lesung des Gesetzentwurfs ist das Vorliegen der
Stellungnahme des Bundesrats. [vgl. Bundesrats-Drucksache 538/15]

- Im Anschluss an die 1. Lesung wird der Gesetzentwurf an die Ausschüsse verwiesen, u. a. an den Kulturausschuss. Die Ausschussmitglieder
arbeiten sich ins Thema ein und beraten untereinander in Sitzungen. Sie können auch Interessenvertreter und Experten zu öffentlichen Anhörungen
einladen, ebenso den Normenkontrollrat. Dementsprechend vergehen zwischen der 1. und 2. Lesung voraussichtlich einige Wochen.

- Die 2. Lesung wird vermutlich im Februar 2016 stattfinden. Während der 2. Lesung kann jedes Mitglied des Parlaments Änderungsanträge stellen, die dann im Plenum besprochen werden. Danach kann es dann zügig gehen von der 2. bis zur 3. Lesung.

Aktuell können wir die Länder, z. B. neben den Kultusministerien auch die Finanzministerien kontaktieren. Hinweise könnten sich z. B. mit den Kostenfolgen für die Länder und dem Thema Kulturhoheit befassen, durchaus sollte aber auch die Grundrechtsrelevanz und das Thema freier Warenverkehr angesprochen werden.

Da der Nationale Normenkontrollrat seine Stellungnahme bereits abgegeben hat, wird es höchstens noch in einer möglichen Anhörung des NNK etwas bringen. Also ist dies nunmehr eher weniger relevant. Aber man kann den Ländern gegenüber die Stellungnahme des NNK nennen und zusätzliche Kostenfolgen aufzeigen.

Gruß
Soenke

Offline cmd.powell

  • ******
  • Beiträge: 1.356
  • Calcit vom Winterberg, Harz
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #93 am: 18 Nov 15, 18:56 »
Hallo Markus,

Achtung Fallstrick. Du brauchst keine Ausfuhrgenehmigung, wenn im Herkunftsstaat keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Aber Du brauchst trotzdem die in § 30 Abs. 1 S. 1 genannten geeigneten Unterlagen. Monika Grütters schreibt auch:


[...]der Nachweis der rechtmäßigen Ausfuhr bei der Einfuhrkontrolle [ist] das geeignete Mittel.


Welche Unterlagen die geeignten Unterlagen sein sollen / als ausreichend gelten, ist unklar.

Ja, nein, wie denn!? Das ist doch genau mein zitierter Satz! Man benötigt die entsprechenden Unterlagen, sofern ein Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist. Wenn keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich ist, benötigt man auch keine Unterlagen - so erschließt sich mir die "Logik" in dem §30. Wenn man also Mineralstufen einführen möchte, wird man wahrscheinlich keinerlei weiter Unterlagen benötigen, da die wenigsten Staaten die Ausfuhr solcher verbieten. Der Zoll muss dann natürlich a.: eine Liste mit Staaten haben, die Mineralien nicht in ihrer Ausfuhr einschränken, und b.: eine Liste haben, was als Mineralstufe durchgeht und c.: wo die Wertgrenzen liegen (laut EU-Richtlinie bei 50.000 Euro - also für "Normalos" irrelevant). Das ist dann aber alles Aufgabe des Zolls!!! Als Sammler muss man erst tätig werden, wenn das einzuführende Stück in eine der Kriterien des Gesetzes fällt.

Ob ich das jetzt richtig verstanden habe, sei mal dahingestellt, da ich mit "normaler naturwissenschaftlicher Logik" versuche dieses Gesetz zu interpretieren (eine andere Logik steht mir leider nicht zur Verfügung). Ich vergleiche das mal mit den Warennummern beim Zoll, wenn man Mineralien aus dem Nicht-EU-Ausland importiert. Dort gibt es keine explizite Kategorie für Mineralien als Sammelgut, also werden die unter "Mineralische Rohstoffe" und dort unter "Sonstiges" einsortiert. Eine ähnliche Handhabe sehe ich derzeit für Mineralien nach Inkrafttreten des Kulturgesetzes. Schön ist die Neuregelung dennoch nicht, da sie vieles unnötig kompliziert und die Gefahr birgt, das Zöllner aus Unwissenheit oder Willkür Stücke beschlagnahmen und man Strafen hinnehmen muss. Die Fehlurteilswahrscheinlichkeit ist sicherlich sehr hoch, besonders in der Anfangszeit. Möglicherweise relativiert sich das Thema nach ein paar Jahren, bis dahin kann natürlich irreparabler Schaden an z.B. unserer Börsenkultur entstanden sein.

Ein weiteres Problem wird sein, das Deutschland eine EU-Richtlinie umsetzen muss, und auch in dieser (ist bei den Links von Stefan mit dabei) ist von Mineralien bzw. Mineraliensammlungen die Rede. Daher dürfte der Erfassung von Mineralien oder gar Fossilien im Gesetzesentwurf nicht zu entfernen sein.

Offline neuron

  • *****
  • Beiträge: 501
  • Kellerstrahler
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #94 am: 19 Nov 15, 12:31 »
aus n-tv heute:

"Der Schmuggel von antiken Kulturgütern gilt als wichtige Geldquelle der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Frankreich will das künftig erschweren. Auf 100 Seiten hat der Direktor des Pariser Louvre, Jean-Luc Martinez, Maßnahmen dafür entworfen - darunter Vorschläge wie verschärfte Aus- und Einfuhrkontrollen, eine schwarze Liste von "Hehlerparadiesen" und ein "Asyl für Museen". Frankreichs Präsident François Hollande hatte ihn darum gebeten."

Die aktuellen Ergeignisse dürften weiteren Gegenwind bedeuten und die Bereitschaft, den Sammlerbedenken hierzulande mehr Gewicht zu geben, weiter minimieren ... egal ob Mineralien und/oder Kulturgüter ...  * sic *

Swen

Offline Soenke

  • *****
  • Beiträge: 507
  • Schwerpunkt: Fossilien des Unteren Jura
    • Der Steinkern
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #95 am: 19 Nov 15, 19:39 »
Hallo Markus,

die Formulierung ist ein juristischer Trick, der leider gut funktioniert. Wenn man den Text als Laie liest, denkt man, dass sich der Hinweis "soweit erforderlich" auch auf S. 1 des § 30 bezieht. Dies ist jedoch nicht der Fall. In S. 2 wird definiert, wann Ausfuhrgenehmigungen als Papiere geeignet sind, nämlich nur, wenn der Herkunftstaat sie verlangt. Der Bezug des Satzes ist grammatikalisch nicht auf S. 1 gemünzt. Dieser bleibt daher im Raume stehen:

"Wer Kulturgut einführt, hat geeignete Unterlagen mitzuführen, mit denen die rechtmäßige Einfuhr nachgewiesen werden kann."

Derjenige sind dummerweise also wir - und nicht der Zoll oder irgendwer anders.

Schaue mal hier, welche Formulierung Steinkern.de und VFMG vorgeschlagen hatten (die genau das bedeutet hätte, was Du für gut hieltest):
http://www.steinkern.de/ablage/2015/Kritik_KSG_Steinkern-VFMG.pdf

So wäre es eindeutig gewesen - Unterlagen nur, wenn man sie nach dem Recht der Herkunftsstaates benötigt.

Wenn man sich den Erläuterungstext zum § 30 durchliest, ergibt sich daraus auch nichts anderes, im Gegenteil:

Zitat
Das Gesetz regelt das Einfuhrverbot neu und schafft somit die Voraussetzung, dass unrechtmäßig
ausgeführtes Kulturgut erst gar nicht in das Bundesgebiet gelangt. Dies ist der
effektivste Schutz gegen den illegalen Handel mit Kulturgut. Aufgrund des Binnenmarktes
kann der Zoll allerdings nur die Einfuhr aus einem Drittstaat, nicht aber die Verbringung
innerhalb des Binnenmarktes überwachen.
§ 30 knüpft an das Einfuhrverbot des § 28 an, indem es die Verpflichtung regelt, die
rechtmäßige Ausfuhr von Kulturgut aus einem Mitglied- oder Vertragsstaat nachzuweisen
.
Geeignete Unterlagen sind insbesondere Ausfuhrgenehmigungen des Herkunftsstaates,
sofern solche nach dessen Recht erforderlich sind. Nach Artikel 6 Buchstabe a des UNESCO-
Übereinkommens sind Vertragsstaaten verpflichtet „eine geeignete Bescheinigung
einzuführen, durch die der ausführende Staat bescheinigt, dass die Ausfuhr des betreffenden
Kulturguts genehmigt ist. Jedes ausgeführte Kulturgut muss von einer solchen
Bescheinigung begleitet werden“. Die Mehrheit der Mitglied- und Vertragsstaaten stellen
Ausfuhrgenehmigungen aus; viele Staaten verbieten jedoch sogar jegliche Ausfuhr bestimmter
Kulturgüter, beispielsweise archäologischer Objekte. Das Internetportal nach § 4
soll dazu dienen, demjenigen, der Kulturgut einführen will, in dieser Hinsicht eine Hilfestellung
zu leisten. Bei der Rechtmäßigkeit der Ausfuhr aus einem Mitglied- oder Vertragsstaat,
ist nicht allein auf den letzten Aufenthaltsort des Kulturgutes außerhalb des Bundesgebietes
abzustellen, sondern auf den Staat, aus dem das Kulturgut nach Würdigung
der Gesamtumstände verbracht wurde und nach dessen Regelungen es geschützt ist.
Durch § 30 soll vor allem die Einfuhr von Kulturgütern, die aus Raubgrabungen stammen,
bzw. die Einfuhr von gestohlenem Kulturgut verhindert werden. Der Nachweis der rechtmäßigen
Ausfuhr ist das geeignetste Mittel einer Einfuhrkontrolle bei der Einfuhr
- siehe
§ 82 - und auch beim späteren Inverkehrbringen des Kulturgutes im Bundesgebiet.

Aus meiner Sicht wird hier absichtlich juristisch verklausuliert, was man beabsichtigt, da es sehr weitreichend ist. Wäre dies nicht so, hätte man ja den leicht verständlichen Korrekturvorschlag (der übrigens nicht nur von VFMG und Steinkern.de kam, sondern auch von den Philatelisten) übernehmen können.

Natürlich sind Waren / Fossilien / Mineralien / Antiken / whatever wesentlich leichter aus dem Verkehr zu ziehen, wenn man demjenigen, der sie mit sich führt die Last aufbürdet, die Legalität beweisen zu müssen.

Der Nachweis mag auch bzgl. vieler liberaler Staaten irgendwie gelingen, aber m.E. wäre es doch praktikabler, wenn der Zoll die Illegalität anhand von dort vorgehaltenen Katalogen mit Bestimmungen verifiziert und erst dann aus dem Verkehr zieht. Mit der neuen Handhabe kann er alles in Beschlag nehmen - es sei denn, man selbst hat "geeignete Unterlagen".

Die aktuellen Ereignisse dürften unsere Kritik in der Tat nicht begünstigen, allerdings haben wir erst mal immer noch höherrangiges Recht auf unserer Seite.

Und einen Grund auf Mineralien/Fossilien usw. auszudehnen, kann ich erst mal nicht erkennen. Ein Mineral aus Frankreich, ein Fossil aus England - damit wird sicher kein Terrorismus in Syrien finanziert. Politik soll sich also bitte Gedanken über die Auswahl der richtigen / schonenden Mittel machen, denn sonst ist am Ende der Gewinner wieder einmal der Terrorismus, der es dann geschafft hat, uns eines weiteren wichtigen Teils unserer Freiheit zu berauben.

Viele Grüße
Sönke

Offline Soenke

  • *****
  • Beiträge: 507
  • Schwerpunkt: Fossilien des Unteren Jura
    • Der Steinkern
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #96 am: 21 Nov 15, 00:30 »
Aufruf an die Länderministerien zu schreiben

Liebe Mineralien- und Fossilienfreunde,

es ist das Gebot der Stunde die Länder über unsere Probleme mit dem Gesetz zu informieren. Dies sollten möglichst viele von uns mit individuellen Anschreiben tun. Natürlich muss man nicht jedem Bundesland etwas anderes schreiben, aber es sollte allen zur Auswertung zugänglich sein. Um das Heraussuchen der Adressen etwas zu vereinfachen, habe ich eine Liste zusammengestellt. Die Adressen sind gegoogelt, noch nicht getestet, sollten aber wenigstens überwiegend zutreffend/aktuell sein und wenn nicht, wird wohl hoffentlich an die zuständigen Stellen weitergeleitet:


Kultusministerium Baden-Württemberg:
Poststelle@km.kv.bwl.de



Servicestelle Bayrische Staatsregierung:
direkt@bayern.de



Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin

post@senbjw.berlin.de



Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Minister Herr G. Baaske

guenter.baaske@mbjs.brandenburg.de



Die Senatorin für Kinder und Bildung in Bremen
office@bildung.bremen.de



Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB)
webmaster@bsb.hamburg.de



Hessisches Kultusministerium, Minister Prof. Dr. R. Alexander Lorz

poststelle.hkm@kultus.hessen.de




Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern, Minister Mathias Brodkorb

poststelle@bm.mv-regierung.de




Niedersächsisches Kultusministerium, Ministerin Frauke Heiligenstadt

poststelle@mk.niedersachsen.de



Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen
nrwdirekt@nrw.de direkt befasst, Herr Norbert Madiwe norbert.madiwe@mfkjks.nrw.de


Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz, Ministerin Vera Reiß
poststelle@mbwwk.rlp.de



Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlands, Minister Ulrich Commerçon
webmaster@bildung.saarland.de



Brunhild Kurth, Sächsische Staatsministerin für Kultus
http://www.smk.sachsen.de/reddot/smk_sendaemail.php?usrid=1758&pgurl=/impressum.htm&pghdl=



Sachsen-Anhalt, Staatskanzlei (beim Kultusministerium keine Adresse gefunden, ggf. Weiterleitung erbitten)
staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de
Pressestelle des Kultusministeriums: presse@mk.sachsen-anhalt.de



Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein - Staatskanzlei (beim Kultusministerium keine Adresse gefunden, ggf. Weiterleitung erbitten)
info@schleswig-holstein.de



Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
presse@tmbjs.thueringen.de

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland - Referat III D - Kunst und Kultur:
kultur@kmk.org


In dem Schreiben des Ministeriums von NRW heißt es "Die federführenden Ausschüsse (Ausschuss für Kulturfragen, Rechtsausschuss und Innenausschuss) werden Ende November bis Anfang Dezember beteiligt.
Damit sind sicherlich diese Ausschüsse in NRW bzw. den Ländern gemeint, da es zeitlich in der Beratungsphase des Bundesrats liegt. D.h., dass grundsätzlich auch diese Ausschüsse relevant wären zum Anschreiben.

Wichtig ist noch die Information: Hamburg und Hessen sind im Ausschuss federführend.


Ich empfehle individuell z.B. Folgendes dorthin zu senden:

1) Kurzes persönliches Anschreiben mit Verweis auf die Bedenken der Naturwissenschaften / speziell der Mineralogie/Paläontologie und der Sammler / ggf. auch auf das Bündnis, das hier eingangs aufgezählt ist: http://www.steinkern.de/news-updates/1132-internationaler-aufruf-fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns.html
2) Anhang Stellungnahme der Paläontologischen Gesellschaften als Berufsvertretungen der Paläontologen: http://steinkern.de/ablage/2015/PalGes_Stellungnahme_KGS-Novelle_13_11_2015.pdf
3) Hinweis auf die anwaltliche Stellungnahme Mineralien/Fossilien: http://www.steinkern.de/news-updates/1136-anwaltliche-stellungnahme-zum-kulturgutschutzgesetz-rechtsstaat-ade.html
4) Hinweis auf die Petition "Für den Erhalt des privaten Sammelns" mit mehr als 34 000 Unterstützern ( https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-des-privaten-sammelns ).
5) Eventuell Verweis auf den Tagesspiegel: http://www.tagesspiegel.de/wissen/kulturgutschutzgesetz-freiheit-fuer-fossilien/12564242.html

Viele Grüße und herzlichen Dank fürs Mitmachen - es ist wichtig!
Sönke

Offline cmd.powell

  • ******
  • Beiträge: 1.356
  • Calcit vom Winterberg, Harz
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #97 am: 25 Nov 15, 16:40 »
Moin Sönke

Ok, bei den typischen Beamtendeutsch steigt mein Hirn regelmäßig aus. Allerdings sehe ich in Deinem zitierten Text eine massives Schlupfloch: "Aufgrund des Binnenmarktes kann der Zoll allerdings nur die Einfuhr aus einem Drittstaat, nicht aber die Verbringung innerhalb des Binnenmarktes überwachen." Ist doch prima. Ich lasse mir die Mineralien zu einem Kumpel nach Polen liefen (oder England oder, oder, oder, Hauptsache innerhalb der EU und nicht so ein beklopptes Gesetz) und der schickt es mir dann nach Hause und alles ist schön. Ich hoffe, ich habe das jetzt wenigstens richtig verstanden. Ups, ist natürlich echt blöd, das die "echten" Kulturgutschmuggler genauso vorgehen können (das wahrscheinlich auch genauso machen) und damit das Gesetz völlig absurd wäre, aber das dürfte Frau Grütters wohl ebenso wenig aufschrecken wie der Verstoß gegen unsere obersten Rechtsstaatgrundsätze.

Offline Soenke

  • *****
  • Beiträge: 507
  • Schwerpunkt: Fossilien des Unteren Jura
    • Der Steinkern
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #98 am: 25 Nov 15, 23:18 »
Hallo Markus,

Du hast recht, die wirkliche Überwachung wird daher (da der Paragraph zu den Hausdurchsuchungen gestrichen wurde) vor allem im Handel ermöglicht - es sei denn, die Binnengrenzen werden demnächst wieder kontrolliert (halte ich für durchaus denkbar in anbetracht aktueller Entwicklungen). Aber auch da ist nichts zum Personalaufwand einer flächendeckenden Überwachung (die zur Durchsetzung nötig wäre) gesagt.

Dr. Winands sprach von einem "pädagogischen Gesetz": Also, alles greifbar machen, damit alle sich aus Sorge etwas falsch zu machen, besonders gut benehmen. Und dann dort mit der geschaffenen rechtlichen Basis zugreifen, wo man es für opportun hält bzw. ein Exempel statuieren will. Damit kann man dann in regelmäßigen Abständen allen wieder zeigen - wir können theoretisch überall jederzeit zugreifen.

An alle:
Aktuell diskutiert die Kultusministerkonferenz intensiv zum Thema. Die Länder sind auch nicht mit dem Gesetz einverstanden.
Das Sekretariat der KMK erreicht Ihr unter kultur@kmk.org - weist ruhig darauf hin, dass Euch das Gesetz verunsichert, durch schwammige Formulierung der Kulturgut-Definition in § 2 Abs. 1 Nr. 9 und durch die Beweislastumkehr zulasten der Besitzer. Vielleicht wird es dort gehört.

Viele Grüße
Sönke

Offline Soenke

  • *****
  • Beiträge: 507
  • Schwerpunkt: Fossilien des Unteren Jura
    • Der Steinkern
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #99 am: 26 Nov 15, 13:51 »
Hallo zusammen,

unser Nachbarland Österreich zeigt, wie Kulturgutschutz ohne Gängelung der eigenen Bürger funktioniert.

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00880/fname_482401.pdf

Es fällt auf:
- das Ganze ist sehr übersichtlich (7 Seiten statt 156 Seiten)
- es werden die Kulturgutdefinitionen aus der UNESCO-Konvention und der EU-Richtlinie übernommen und keine eigene wesentlich weitreichendere Definition gewählt (§ 2)
- § 4 stellt klar, dass die Einfuhr nach Österreich nur unrechtmäßig ist, wenn die Ausfuhr aus dem Herkunftsstaat dies auch war und auch im Zeitpunkt der letztlichen Verbringung noch ist.
- Die Sorgfaltspflichten halten sich in angemessenem Rahmen und gelten nur für Gewerbliche (§ 9)
- Die Beweislast liegt beim ersuchenden Staat (§ 13 Abs. 2)
- Nach § 23 werden nur Vorsatztaten bestraft und zwar nicht mit bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe, sondern mit maximal 50.000 Euro Geldstrafe.

Mein Vorschlag wäre den deutschen Entwurf zu verwerfen und den österreichischen Entwurf 1 zu 1 übernehmen. Damit wäre allen gedient.

Gruß
Sönke

Offline Soenke

  • *****
  • Beiträge: 507
  • Schwerpunkt: Fossilien des Unteren Jura
    • Der Steinkern
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #100 am: 27 Nov 15, 01:54 »
Am 30.11. findet eine Sitzung des Kulturausschusses des Bundesrats zum Thema statt.

Stellungnahmen kann man kurzfristig noch unter bundesrat@bundesrat.de einreichen.

Viele Grüße
Sönke

Offline cmd.powell

  • ******
  • Beiträge: 1.356
  • Calcit vom Winterberg, Harz
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #101 am: 28 Nov 15, 16:08 »
Moin

Das klingt immerhin nach einem schwachen Leuchten am Ende eines langen dunklen Tunnels - aber immerhin.

Auch wenn es sicherlich die beste und einfachste Alternative wäre, so glaube ich kaum, das unsere Regierung sich die "Blöße" geben wird und ein österreichisches Gesetz 1:1 übernimmt. Auch dürften unseren Bürokraten 7 Seiten schlicht zu kurz sein. Ok, Zynismus mal außen vor, aber das ein Gesetz eines anderen Landes "übernommen" wird, ist doch schon sehr optimistisches Denken...

Auf der anderen Seite zeigt sich, das dieses Gesetz - wie ich es schon länger vermute - typischer deutscher Aktionismus ist: Anstelle vorhandene Gesetze effektiv anzuwenden und umzusetzen wird lieber schnell ein neues Gesetz zusammengeklopft und die Folgen werden dabei nicht weiter bedacht. Mag ja sein, das unser Kulturschutzgesetz veraltet ist, aber mit dem bisherigen Entwurf werden wir auch in Zukunft nicht glücklich.

Achso, Thema Grenzkontrollen: Mag ja sein, das die Grenzen in Zukunft wieder strenger bzw. überhaupt kontrolliert werden, aber ich denke, das wird sich auf Fahrzeugkontrollen bzw. illegale Einreise beschränken. Den EU-Warenverkehr werden die nicht kontrollieren (müssen), da hier die Wahrscheinlichkeit für illegale Einreise eher gering ist und sonstige Kriterien (außer Drogen und Waffenschmuggel) nicht greifen - Zoll gibt es innerhalb der EU nicht! Also, sucht euch schon mal eine Scheinadresse in Polen oder so, wo man dann Relaisstationen für Mineral- und Fossilienimporte einrichtet - ist vielleicht sogar ein Geschäftsmodell  >:D

Offline Soenke

  • *****
  • Beiträge: 507
  • Schwerpunkt: Fossilien des Unteren Jura
    • Der Steinkern
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #102 am: 02 Dec 15, 16:51 »
@Markus: die Beispiele der Umsetzung der Richtlinie durch unsere Nachbarstaaten liefern schon sehr wichtige Argumente für uns.

Aber mal etwas anderes, denn jetzt besteht die Chance auf mehr öffentliche Wahrnehmung:

Frage an alle:

Hat jemand von Euch mehr oder weniger gute Kontakte zu Journalisten? Wenn ja, schickt mir bitte eine E-Mail an soenke@steinkern.de , dann könnte ich Euch schon mal ein Foto zum "Vorsensibilisieren" schicken.

Wir bringen voraussichtlich morgen eine Pressemeldung heraus. Hier geht es (als Aufhänger) auch um den traurigen Verlust wertvoller Exponate der Paläontologie eines bekannten deutschen Museums. Diese Meldung soll möglichst weite Verbreitung finden. Jeder ist hier auch - nach Veröffentlichung auf Steinkern.de - dazu aufgerufen sie seiner Lokalzeitung (Kultur-/Wissens- und Politikredaktion) zuzusenden.

Für Euch ist das kein so großer Aufwand - aber ich brauche zur Verbreitung dringend Eure Hilfe!

Viele Grüße und vielen Dank!
Sönke

Offline Soenke

  • *****
  • Beiträge: 507
  • Schwerpunkt: Fossilien des Unteren Jura
    • Der Steinkern
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #103 am: 03 Dec 15, 03:23 »
Hallo zusammen,

hier nun die Meldung, verbunden mit der Bitte sie zu verbreiten (an Medien und Politik):

http://www.steinkern.de/news-updates/1137-pressemitteilung.html

Herzlichen Dank!

Sönke

Offline Schatten

  • inaktiver User
  • ******
  • Beiträge: 2.310
Re: Für den Erhalt des privaten Sammelns! - Faktensammlung
« Antwort #104 am: 03 Dec 15, 06:44 »
Hi Sönke,

Dein Link bringt folgende Meldung:

Es ist nicht erlaubt diese Ressource einzusehen!

Gruß
Silvio

 

Mineralienatlas - Fossilienatlas - Info-Center

Neueste Beiträge Neueste Beiträge