Hallo Uwe,
wenn ich richtig informiert bin, ist man als Mitglied im "Alpenverein" automatisch versichert.
Die Schweiz regelt das von Kanton zu Kanton unterschiedlich. Jeder Fund muss vorgestellt werden, damit sein Wert geschätzt und die Steuer festgelegt werden kann. Bei bedeutenden Funden hat der Staat ein Anrecht auf zumindest einen Teil der Funde.
So etwas gibt es hier nicht. NRW hat nicht einmal ein Schatzregal.
Erschwerend zu der rechtlichen Situation kommt ganz sicher das Internet. Oder glaubt etwa Irgendwer, ein Steinbrucharbeiter hat keins?
Und wenn ein Baggerfahrer mitbekommt, zu welchen Preisen die "ollen Steine" zum Teil verkloppt werden, könnte ihn das dazu verleiten, bei jedem Verdacht aus dem Führerhaus zu hechten. Genau wie in bekannten Bergwerken, werden auch die Werksleiter in Brüchen ihren Mitarbeitern verbieten, während der Arbeitszeit zu sammeln (aber das nur am Rande).
Also....Regelungen wie in der Alpenregion wird es hier sicher nicht geben, zumal der Grundbesitz und der Tourismus eine Rolle spielen. Strahler ist ein seit alters her anerkannter Beruf!
Das ganze Lamentieren hilft eh nicht weiter. Wir brauchen Informationen. Vielleicht sollten wir das Thema sogar vorübergehend schließen und unsere Erkenntnisse per PN austauschen?

Ich möchte vermeiden, dass es abdriftet.
Wer was beitragen kann, kann mich gerne anschreiben. Den ersten Termin habe ich Anfang April.
Glück Auf