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Urheber-Rechtsbestimmung FRAGE
loparit:
Hallo,
also ich werde zuerst mal keinen Anwalt einschalten. Ich werde dem Herrn eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist zusenden. Den Rechnungsbetrag habe ich zwischenzeitlich aus der von Berthold genannten Tabelle (welche ich von einem Berufsfotografen bekommen habe) ermittelt. Ich habe dem Herrn mitgeteilt, dass ich nach Ablauf der Zahlungsfrist von 14 Tagen weitere rechtliche Schritte (Anwalt/Gericht etc.) einleiten werde und dieses ohne weitere Mahnung.
Ich gehe aber mal davon aus, dass er den nicht so hohen Betrag bezahlen wird. Es geht auch mir einfach nur darum, dass der sieht so geht es nicht!
gruß
loparit
Graul:
Du mußt erstmal herausbekommen wie hoch die Auflage des Buches ist und wie groß und an welcher Stelle (evtl. Titelbild) Deine Aufnahme abgedruckt wurde!
Dann schau mal hier: http://www.hamburg-dia.de/mfm/mfm-liste.php !!! Diese Preisliste orientiert sich an den aktuellen MFM-Honorarempfehlungen!
Im Falle einer Urheberrechtsverletzung kannst Du das normale Honorar + 500% Aufschlag wegen Urheberrechtsverletzung als Streitsumme ansetzen! Bei Unterlassung der Fotokennzeichnung mit den Daten des Fotografen fallen weitere 100% des üblichen Nutzungshonorars an!
Ich drücke Dir die Daumen!!!! ;D
Vega:
Also ich würde mich Freuen Wen einer Meine Fotos in einem Buch Präsentieren würde.. Sicher würde ich ihn darauf aufmerksam machen ...- aber Gerichtlich Vorzugehen..
finde ich Dan schon wenig krass
nur wegen einem Bild..
berthold:
Hallo Vega,
sicher wirst Du Dich eher freuen, wenn der Autor dazuschreibt wer das Foto gemacht hat - und sich nicht mit fremden (Deinen) Federn schmückt. In der heutigen Zeit ist es kein Problem per email beim Bildautor anzufragen - ob der damit einverstanden ist - oder nicht, ich bekomme laufend solche Anfragen. Und je nach Verwendungszweck erlaube ich mir -ja- oder -nein- zu sagen. Warum soll ich denn z.B. einem Heilsteinhändler mein Rosenquarzfoto zur Verfügung stellen - wenn ich felsenfest überzeugt bin dass Heilsteine Geldmacherei und Volksverdummung sind?
Bei einem Buch ist der Fall besonders ärgerlich, im Internet kann ich recht schnell eine Quellenangabe einfügen oder das Bild entfernen lassen, geht bei einem Druckwerk natürlich nicht. Zudem ist heute allgemein eine Klausel im Autorenvertrag üblich in der der Buchautor unterschreibt, dass er Inhaber aller Rechte an den Bildern/Texten ist. "Krass" ist es, wenn der Autor das unterschreibt -was ohnehin gesetzliche Regelung ist- und sich nicht dran hält.
Gruß
Berthold
loparit:
Hallo,
würdest Du dich auch freuen wenn das Buch nichts taugt und jetzt schreibe nicht, na dann ist es ja gut dass man nicht mit Namen genannt wird.
Es geht einfach um etwas anderes!
Außerdem werde ich nur dann einen Rechtsanwalt einschalten, wenn er nicht gewillt ist die Rechnung die ich ihm schicke zu bezahlen.
Gruß
loparit
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